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Strategie Limited- Gründung
In Zusammenarbeit mit der London
Consulting&Trustee Ltd bieten wir verschiedene Konstellationen der
Limited-Gründungen an. Eine Limited-Gründung mit Treuhand-Diensten
kann dabei auch für Privatpersonen eine lohnende Strategie sein.
Sofern Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, kann zukünftig Ihre Limited
ein Vertragsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber eingehen. Mithin wird an
Ihre Limited "vergütet" und nur der pfändbare Anteil Ihres Gehaltes
als Direktor der Limited ist für die Gläubiger verfügbar.
Nationales Gesellschaftsrecht kann
laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden
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Es ist legal, wenn man
die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem
Land der europäischen Union dadurch umgeht, indem man die
Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen
gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten
gewähren. |
Anschließend kann man
in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,
über Zweigniederlassungen und/oder Agenturen/Repräsentanzen tätig
werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"-also
in England- irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben,
mehr..
Konstellationen der
Limited-Gründung aus steuer-und haftungsrechtlicher Sicht
Grundsätzlich
muss man bei der englischen Limited zwischen verschiedenen
Gründungsformen (Konstellationen) unterscheiden:
-
1.
Die englische Limited ohne
steuerrechtliche Betriebsstätte in England
und einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte z.B. in
Deutschland. Bei dieser Konstellation werden keinerlei
Steuervorteile gegenüber der deutschen GmbH realisiert, die
Alleinversteuerung findet i.d.R. am Ort der Betriebsstätte, also
z.B. in Deutschland statt. Vorteil gegenüber einer deutschen GmbH
wäre das geringe Stammkapital (1 ePfund) gegenüber 25.000 Euro bei
einer deutschen GmbH. I.d.R. ist der "Gründer" der Gesellschaft auch
Direktor der Limited. Gemäß EU-Niederlassungsfreiheit tritt die
Limited z.B. in Deutschland als eigenständige juristische Person
auf, wobei überwiegend das Recht des Sitzstaates- also England-
anzuwenden ist, auch wenn die Limited in England keinerlei Geschäfte
tätigt und/oder keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb unterhält.
Welche Dienste wir im Rahmen
dieser Konstellation anbieten:
-Limited-Gründung
mit steuerrechtlicher Betriebsstätte außerhalb Englands, z.B.
Deutschland.
Als Zusatzdienstleistungen:
Stellung eines "echten Treuhand-Gesellschafters", mithin eine
juristische Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit als
Gesellschafter auftritt und nicht nach Gründung wieder zurücktritt und
an den eigentlichen Nutznießer/Gesellschafter übergibt; Kontoeröffnung
UK und Deutschland; Modell der KG (Kommanditgesellschaft, Limited als
Komplementär); Domizildienstleistungen in Deutschland.
Treuhand-Dienste auf der Ebene der
Geschäftsführung und Gesellschafter (Direktor/ Shareholder) im Rahmen
einer Direktors-Limited oder Modell der Schweizer AG.
1.1
Das
"Berliner Modell": Konzeption einer Limited-Gründung mit
einziger Betriebsstätte in Deutschland, z.B. für Mandanten die
überschuldet sind und einen geschäftlichen Neubeginn realisieren
wollen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, wobei
die "überschuldete Person" als Direktor der Gesellschaft auftreten
kann/will. Im Rahmen dieses Modells wird ein Treuhand-Shareholder
gestellt und die Kontoeröffnung in Deutschland ist garantiert,
unabhängig von der Bonität des Direktors.
1.2
Ltd&CO KG:
Gründung einer KG (Kommanditgesellschaft), wobei die Limited
Komplementär (Vollhafter) ist. Es geben sich mitunter steuerliche
Vorteile, Entnahmen sind nicht automatisch verdeckte
Gewinnausschüttungen.
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2.
Die englische Limited mit
steuerrechtlicher Betriebsstätte in England
(keine Scheinfirma im Sinne des DBA und Verfügungen/Urteile des BFH)
und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb
Englands, also z.B. in Deutschland. Mit einer solchen
Konstellation werden zusätzlich erhebliche Steuervorteile generiert,
da entweder die Weltversteuerung in England stattfindet, zu den dort
niedrigen Steuersätzen oder die überwiegende Versteuerung, bei
Auslösen einer Betriebsstätte außerhalb Englands.
Außerdem ist die anonyme Gründung
komplett realisierbar, also auch mit Treuhand-Direktor. Mithin
wird die Kontoeröffnung garantiert.
Welche Dienste wir im Rahmen
dieser Konstellation anbieten:
Limited-Gründung mit realer
Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma nach DBA bzw.
Verfügungen/Urteile des BFH) und Repräsentanz oder
Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands,
Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und
Treuhand-Shareholder real über die gesamte Vertragslaufzeit, kein
Gründungsdirektor oder Gründungs-Shareholder, Achtung bei günstigen
Anbietern!), garantierte Kontoeröffnung, Gründung und
Verwaltung durch Rechtsanwälte und Steuerberater in
Deutschland/England. Diese Konstellation wäre unser
Basispaket UK
Limited.
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Beratungsformen: |
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Online Beratung |
Telefonische
Beratung |
Vor-Ort Beratung |
| 1.Sie
erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht
per E-Mail oder Fax. |
1. Sie rufen uns auf einer
gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine
Erstberatung |
1.
Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht
vorab per Mail oder Fax |
| 2. Sie
senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per
E-Mail oder Telefon |
2. Sie entscheiden sich für
die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr
zum Thema... |
2.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in
Hamburg. Mehr zum Thema... |
| 3. Wir
leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in
unserer Kanzlei ist nicht erforderlich.
Mehr zum Thema... |
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