Limited Gründung bei Überschuldung

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Strategie Limited- Gründung

In Zusammenarbeit mit der London Consulting&Trustee Ltd bieten wir verschiedene Konstellationen der Limited-Gründungen an. Eine Limited-Gründung mit Treuhand-Diensten kann dabei auch für Privatpersonen eine lohnende Strategie sein. Sofern Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, kann zukünftig Ihre Limited ein Vertragsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber eingehen. Mithin wird an Ihre Limited "vergütet" und nur der pfändbare Anteil Ihres Gehaltes als Direktor der Limited ist für die Gläubiger verfügbar.

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden 

Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der europäischen Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.

Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und/oder Agenturen/Repräsentanzen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz"-also in England- irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, mehr..


Konstellationen der Limited-Gründung aus steuer-und haftungsrechtlicher Sicht

Grundsätzlich muss man bei der englischen Limited zwischen verschiedenen Gründungsformen (Konstellationen) unterscheiden:


  • 1. Die englische Limited ohne steuerrechtliche Betriebsstätte in England und einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte z.B. in Deutschland. Bei dieser Konstellation werden keinerlei Steuervorteile gegenüber der deutschen GmbH realisiert, die Alleinversteuerung findet i.d.R. am Ort der Betriebsstätte, also z.B. in Deutschland statt. Vorteil gegenüber einer deutschen GmbH wäre das geringe Stammkapital (1 ePfund) gegenüber 25.000 Euro bei einer deutschen GmbH. I.d.R. ist der "Gründer" der Gesellschaft auch Direktor der Limited. Gemäß EU-Niederlassungsfreiheit tritt die Limited z.B. in Deutschland als eigenständige juristische Person auf, wobei überwiegend das Recht des Sitzstaates- also England- anzuwenden ist, auch wenn die Limited in England keinerlei Geschäfte tätigt und/oder keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält.

Welche Dienste wir im Rahmen dieser Konstellation anbieten:

-Limited-Gründung mit steuerrechtlicher Betriebsstätte außerhalb Englands, z.B. Deutschland.

Als Zusatzdienstleistungen: Stellung eines "echten Treuhand-Gesellschafters", mithin eine juristische Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit als Gesellschafter auftritt und nicht nach Gründung wieder zurücktritt und an den eigentlichen Nutznießer/Gesellschafter übergibt; Kontoeröffnung UK und Deutschland; Modell der KG (Kommanditgesellschaft, Limited als Komplementär); Domizildienstleistungen in Deutschland.

Treuhand-Dienste auf der Ebene der Geschäftsführung und Gesellschafter (Direktor/ Shareholder) im Rahmen einer Direktors-Limited oder Modell der Schweizer AG.

1.1 Das "Berliner Modell": Konzeption einer Limited-Gründung mit einziger Betriebsstätte in Deutschland, z.B. für Mandanten die überschuldet sind und einen geschäftlichen Neubeginn realisieren wollen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, wobei die "überschuldete Person" als Direktor der Gesellschaft auftreten kann/will. Im Rahmen dieses Modells wird ein Treuhand-Shareholder gestellt und die Kontoeröffnung in Deutschland ist garantiert, unabhängig von der Bonität des Direktors.

1.2 Ltd&CO KG: Gründung einer KG (Kommanditgesellschaft), wobei die Limited Komplementär (Vollhafter) ist. Es geben sich mitunter steuerliche Vorteile, Entnahmen sind nicht automatisch verdeckte Gewinnausschüttungen.


  • 2. Die englische Limited mit steuerrechtlicher Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma im Sinne des DBA und Verfügungen/Urteile des BFH) und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands, also z.B. in Deutschland. Mit einer solchen Konstellation werden zusätzlich erhebliche Steuervorteile generiert, da entweder die Weltversteuerung in England stattfindet, zu den dort niedrigen Steuersätzen oder die überwiegende Versteuerung, bei Auslösen einer Betriebsstätte außerhalb Englands.

Außerdem ist die anonyme Gründung komplett realisierbar, also auch mit Treuhand-Direktor. Mithin wird die Kontoeröffnung garantiert.

Welche Dienste wir im Rahmen dieser Konstellation anbieten:

Limited-Gründung mit realer Betriebsstätte in England (keine Scheinfirma nach DBA bzw. Verfügungen/Urteile des BFH) und Repräsentanz oder Niederlassung/Betriebsstätte außerhalb Englands, Treuhand-Komplett-Paket (Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder real über die gesamte Vertragslaufzeit, kein Gründungsdirektor oder Gründungs-Shareholder, Achtung bei günstigen Anbietern!), garantierte Kontoeröffnung, Gründung und Verwaltung durch Rechtsanwälte und Steuerberater in Deutschland/England. Diese Konstellation wäre unser Basispaket UK Limited.


Beratungsformen:
 
Online Beratung Telefonische Beratung Vor-Ort Beratung
1.Sie erhalten die Honorarvereinbarung und die anwaltliche Vollmacht per E-Mail oder Fax. 1. Sie rufen uns auf einer gebührenpflichtigen Rufnummer an und erhalten eine Erstberatung 1. Sie erhalten die Honorarvereinbarung und anwaltliche Vollmacht vorab per Mail oder Fax
2. Sie senden uns den Fragebogen ausgefüllt zu, wir kommunizieren per E-Mail oder Telefon 2. Sie entscheiden sich für die Online- oder Vor-Ort-Beratung. Mehr zum Thema... 2. Sie vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg. Mehr zum Thema...
3. Wir leiten alle notwendigen Schritt ein, dass Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema...    
 
 
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