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Prozesskostenhilfe
Verwandte Links:
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Wozu Prozesskostenhilfe?
Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Will ein Bürger
eine Klage erheben, muß er für das Verfahren in der Regel
Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz die Vertretung durch
einen Rechtsanwalt vor oder beauftragt der Bürger aus anderen
Gründen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, so
muß er auch dessen Kosten zahlen. Dem Bürger, der sich gegen eine
Klage wehren will, können ebenfalls Kosten entstehen.Die
Prozeßkostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht
aufbringen können, die Prozeßführung ermöglichen.
Wer erhält Prozeßkostenhilfe?
Dazu schreibt das Gesetz vor:"Eine Partei, die nach ihren
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der
Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen
kann, erhält auf Antrag Prozeßkostenhilfe, wenn die beabsichtigte
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf
Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, dann besteht ein Anspruch auf
Prozeßkostenhilfe.
Was umfaßt die Prozeßkostenhilfe?
Durch die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe wird die Partei von
der Zahlung der Gerichts-und Anwaltskosten befreit. Soweit die
Partei dazu in der Lage ist, muß sie sich allerdings an den Kosten
des Prozesses beteiligen. Das Gericht ordnet dann an, welche
Beträge oder welche monatlichen Raten sie an die Gerichtskasse zu
zahlen hat.Die Prozeßkostenhilfe umfaßt nicht die Anwaltskosten
der Gegenpartei. Wer den Prozeß verliert, muß daher, auch wenn ihm
Prozeßkostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des
Gegners erstatten.
Wie erhält man Prozeßkostenhilfe?
Erforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag muß die
beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dargestellt
werden. Dabei sind die Beweismittel anzugeben.Dem Antrag sind
außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und
Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung
muß der vorliegende Vordruck benutzt werden.Das Gericht verfügt
mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe über Mittel, die von
allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Es muß prüfen, ob
ein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe besteht. Der Vordruck soll
diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis
dafür, daß Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
darlegen müssen.Lesen Sie den Vordruck sorgfältig durch und füllen
Sie ihn gewissenhaft aus. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten
haben, wird Ihnen das Gericht oder Ihr Rechtsanwalt behilflich
sein.Sollte der Raum im Vordruck nicht ausreichen, können Sie die
Angaben auf einem besonderen Blatt machen. Bitte weisen Sie in dem
betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.Denken Sie bitte
daran, die notwendigen Belege beizufügen. Das erübrigt Rückfragen,
die das Verfahren verzögern.Unrichtige und unvollständige Angaben
können zur Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe führen. Sie
müssen dann die Kosten nachzahlen. Bewußt unrichtige oder
unvollständige Angaben können auch eine Strafverfolgung nach sich
ziehen. |
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Anträge
als pdf-Datei, führen
entsprechend aus, unterzeichnen und senden per Fax, E-Mail oder
Post an uns. Eine Gebührenübersicht
erhalten Sie hier..
Den
Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier downloaden. Bitte
beachten Sie, dass wir im Rahmen der Insolvenzberatung nur gegen
Vorkasse arbeiten. Entweder wird Beratungshilfe bewilligt oder Sie
müssen gemäß unserer Gebührenordnung
leisten.
Im Rahmen der Einleitung des
gerichtlichen Insolvenzverfahrens kann
Prozesskostenhilfe beantragt
werden:
Antrag1 - Antrag 2-
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe
muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Eine
große Bitte an Sie!:
Sie können sich sicher
vorstellen, dass sehr viele Klienten unsere Dienstleistungen in
Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite wären wir schnell
überlastet, wenn jeder Klient eine sofortige telefonische Beratung
wünscht und dann noch verlangt, dass ein Anwalt zugegen ist. Es
ist daher immer der Beste und schnellste Weg, wenn Sie uns
zunächst per E-Mail kontaktieren und Ihren
Fall kurz schildern.
Checkliste - notwendige Unterlagen
Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt.
- Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse
incl. Straße)
- Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe
einschließlich Kosten und Zinsen)
- Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
- Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder
Sozialhilfe
- Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen:
Kenntnis des geleisteten Unterhaltes
- Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn-
oder Gehaltsansprüchen
- Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und
Sparverträge
- Übersicht über die Versicherungsverträge
(Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA,
private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
- Sonstiges
- Für den Fall, dass Sie Grundstücke besitzen:
Grundbuchauszug
- Für den Fall, dass Sie Ansprüche aus
Lebensversicherungen/Sterbekassen haben: die hierfür
notwendigen Unterlagen
- Für den Fall, dass Sie Wertpapiere, Schuldbuchforderungen
oder Darlehensforderungen und ähnliche Geldanlagen
unterhalten: die jeweilige Konten- und Forderungsübersicht
- Für den Fall, dass Sie selbstständig tätig sind: eine
Inventur der für den selbstständigen wirtschaftlichen Betrieb
notwendigen Gegenstände
- Für den Fall, dass Sie an Personengesellschaften beteiligt
sind (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Partnergesellschaft, GbR u.a.): die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie Aktien, Genussrechte oder sonstige
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) besitzen: Depotauszug
bzw. die Gesellschaftsverträge
- Für den Fall, dass Sie regelmäßig wiederkehrende
Zahlungsverpflichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen) sowie
auch besondere Belastungen haben: Unterlagen über deren Höhe
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