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Außergerichtliche
Schuldnerberatung durch Rechtsanwalt
Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen
überschuldeten Verbrauchern den Weg zu einem Neuanfang. Wer in die
Schuldenfalle geraten ist, kann über einen mit etwa sechs Jahren nicht
kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum eine Schuldenbereinigung
erwirken. Zwar wird der Schuldner oft sagen können, dass er sowieso
nur ein geringes Einkommen hat, welches nicht gepfändet werden kann.
Sein Vorteil liegt allerdings darin, dass er nach einer Zeit von sechs
Jahren schuldenfrei sein kann. Er erlangt seine Kreditwürdigkeit mit
all den damit verbundenen Vorzügen bei der weiteren Teilnahme am
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zurück.
Unseriöse Angebote
Wer sich in einer finanziell
auswegslosen Situation befindet, sollte daher ohne Zögern eine
Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Hier stellt sich die Frage nach
dem geeigneten Schuldnerberater. Oft wird Schuldnern eine so genannte
Umschuldung mit Vermittlung eines Kredits zur Ablösung aller
Verbindlichkeiten angeboten. Solche Angebote führen den Schuldner
jedoch nicht aus der Schuldenfalle heraus – ganz im Gegenteil:
Anfallende Provisionen für die Kreditvermittlung, „Beratungs“-Honorare
sowie horrende Zinsen für den „rettenden“ Kredit führen zu einer
beträchtlichen Erhöhung des Schuldenstandes. Vor solchen unseriösen
Angeboten kann deshalb nur gewarnt werden.
Überlastete Schuldnerberatungsstellen
– lange Wartefristen
Der Gesetzgeber versucht solchen
„Offerten“ entgegen zu wirken. Er hat gesetzlich Personen und Stellen
bestimmt, die geeignet sind, Schuldnerberatungen durchzuführen. Nur
diese sind dann auch berechtigt, dem Schuldner im Falle des Scheiterns
seiner außergerichtlichen Bemühungen zu bescheinigen, dass eine
außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern über die
Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans erfolglos versucht
wurde – eine wichtige Voraussetzung für einen dann zu stellenden
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Allgemein bekannt sind
Schuldnerberatungsstellen des DRK, anderer Sozialverbände sowie der
Kirchen. Angesichts der in den letzten Jahren ansteigenden Zahlen der
Verbraucherinsolvenzen sind jedoch viele Beratungsstellen hoffnungslos
überlastet. Auch mussten viele Beratungsstellen ihre Angebote infolge
wegfallender öffentlicher Zuschüsse reduzieren. Dementsprechend
berichten Betroffene, dass sie in Beratungsstellen mit Wartefristen
von bis zu einem Jahr konfrontiert wurden. Solange können und müssen
Schuldner, die auf schnelle Hilfe hoffen, jedoch nicht warten.
Der Rechtsanwalt als Schuldnerberater
Nur sehr wenig bekannt ist die
Möglichkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Schuldnerberatung. Dabei
liegen deren Vorteile auf der Hand: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts
muss sich nicht auf eine Auflistung und Zusammenfassung einzelner
Verbindlichkeiten sowie des Führens von Verhandlungen mit den
Gläubigern beschränken. Mehr als die Schuldnerberatungsstellen kann er
auch die Berechtigung der einzelnen Forderungen überprüfen. Dazu
gehören Feststellungen, ob beispielsweise Mietforderungen von
Vermietern reduziert werden können oder die von
Inkassounternehmen und Rechtsanwälten der
Gläubiger angegebenen Kosten richtig berechnet wurden. Auch kann
sich herausstellen, dass einzelne Forderungen verwirkt oder verjährt
sind. Gegebenenfalls wird der Anwalt auch die Einkommensseite
durchleuchten und Anregungen geben können, welche Ansprüche der
Schuldner selbst gegenüber Dritten geltend machen kann.
Wovon den Rechtsanwalt bezahlen?
Oft scheuen Schuldner aus Angst vor
vermeintlich hohen Kosten den Weg zum Rechtsanwalt. Diese Furcht ist
in vielen Fällen unbegründet, da zumeist ein Anspruch auf
Beratungshilfe besteht. Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit
geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu
lassen. Sie wird auch zur Abdeckung der anwaltlichen Kosten im Rahmen
der außergerichtlichen Schuldenberatung gewährt.
Kann der Schuldner dem Rechtsanwalt
einen Beratungshilfeschein vorlegen, rechnet dieser seine Gebühren
über die jeweilige Landeskasse ab. Gegenüber seinem Mandant steht ihm
lediglich eine „Schutzgebühr“ in Höhe von 10 Euro zu, auf die er
allerdings verzichten kann.
Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
Beratungshilfe wird in aller Regel
Personen gewährt, denen im Monat von ihrem Einkommen nach Abzug ihrer
laufenden Kosten (zum Beispiel
Miete samt Nebenkosten, Versicherungen, laufende
Unterhaltsverpflichtungen) nicht mehr als 395 Euro verbleiben. Bei
Personen, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, erhöht sich
dieser Betrag um 173 Euro. Es gibt weitere Freibeträge für den
unterhaltsberechtigten Ehegatten (380 Euro) und für weitere Personen,
denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten
Unterhalt gewährt (266 Euro).
Wo gibt es den Beratungshilfeschein?
Ein Antrag auf Beratungshilfe kann der
Schuldner bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht (dort in
der Rechtsantragsstelle) stellen.
Die bei den Rechtsantragstellen tätigen
Rechtspfleger helfen nötigenfalls beim Ausfüllen des
Antragsformulars. Da die Angaben über die Einkünfte und Ausgaben
belegt werden müssen, empfiehlt es sich, zur Antragstellung bei
Gericht sämtliche Belege zum Einkommen und für die angegebenen
Ausgaben mitzunehmen. Wenn nötig, kann der Beratungshilfeantrag auch
durch den Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden.
Wie man sieht, muss auch in diesem
Falle guter Rat nicht teuer sein. Betroffene sollten keine Scheu
haben, sich rechtzeitig über die Möglichkeit der Gewährung von
Beratungshilfe für die Durchführung einer außergerichtlichen
Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt zu informieren. Gern
beraten wir Sie dazu in unserer Kanzlei und helfen Ihnen auf dem Weg
heraus aus der Schuldenfalle.
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