|
Finanzdienstleistungen
Lizenz, eigene Bank gründen, Banklizenz, Schwedische Creditunion,
Neuseeland Onlinebank, Bafin, KWG

Bank gründen:
Schwedische Creditunion
|
Wir
gründen für unsere Mandanten Gesellschaften mit Bank- und oder
Finanzdienstleistungslizenz, vorwiegend in folgenden Ländern:
|
Eine Schwedische
Credit Union
kann legal Dienstleistungen in der EU anbieten, welche normalerweise
nur von voll lizenzierten Banken angeboten werden können, wie z.B.
Einlagen annehmen, Darlehen geben, etc., so lange wie sie diese
Dienste ausschließlich Mitgliedern der Credit Union gewährt. Ein
möglicher Kunde kann automatisch Mitglied werden, wenn er ein Konto
eröffnen will, ein Darlehen beantragt oder jeden anderen Service der
Credit Union in Anspruch nimmt. Allerdings hat sich die
Gesetzeslage in Schweden aufgrund der Einlassungen auf EU-Ebene
geändert: Mitglieder einer Schwedischen Credit Union dürfen nur noch
einer Berufsgruppe angehören und dürfen nur natürliche Personen sein
(Die Alternative wäre eine
Neuseeland Offshore-Bank).
Dieser Typ
einer Credit Union, die wir hier anbieten, ist in Schweden
registriert, einem Voll-Mitglied der Europäischen Union. Die
Gesellschaft kann bis zu 1000 Mitglieder aufnehmen und ist befreit von
der Erfordernis einer Banklizenz. Die Mitglieder können jeglicher
Nationalität und in jedem Land weltweit resident sein. Die
Geschäftsführung (Minimum 3 Direktoren) können ebenso jeglicher
Nationalität sein, allerdings müssen mindestens 50% eine Adresse
innerhalb der EU haben. Außerdem muss mindestens ein Direktor in
Schweden ansässig sein im Sinne (Ort der geschäftlichen Oberleitung
gemäß DBA). Gegen Gebühr können wir in Schweden Ansässige
treuhänderisch als Direktoren stellen.
Die schwedische Credit Union ist ein exzellentes Werkzeug, um Kapital
mittels internationalen Einlagen zu sammeln und um in Anlage- und
Kreditgeschäften tätig zu werden. Der Name einer Credit Union kann
nicht das Wort “Bank” enthalten, aber Begriffe wie "Credit Union", "Savings
& Loan", "Trust" usw. sind alle erlaubt.
Wesentlich ist
der „ordentliche Geschäftssitz in Schweden“ , also keine
Scheinfirma im Sinne. Daher raten wir minimal zum „virtuellen Office
beim RegusCenter (www.regus.com
), also Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Ansprache mit
Firmennamen, Fax; Büro-und /oder Konferenzräume bei Bedarf zeitweise
mietbar.
Die Schwedische
Creditunion kann durch die Installation einer Panama AG mit
Finanzdienstleistungslizenz entsprechend erweitert werden:
1) Die schwedische Creditunion kann Einlagen annehmen und Kredite
herausgeben. Sie hat aber keine Lizenz für banktypische
Dienstleistungen wie Leasing, Faktoring, Kreditkartenherausgabe,
Trading etc.
2) Die Panama-AG mit Finanzdienstleistungslizenz hat die Lizenz zur
Durchführung dieser Finanzdienstleistungen, sie darf aber keine
Einlagen annehmen
Diese Konstellation
bezeichnen wir als Finanzgruppe.
Es ist von
außerordentlicher Bedeutung, dass z.B. in Deutschland § 53 und
Folge des KWG greifen (http://www.london-consulting.org/bank_bafin.htm
), mithin keine Zulassung als Bank und/oder Finanzdienstleister
in Deutschland erforderlich ist. Analoge Regelungen gibt es in anderen
Staaten der EU, z.B. in Österreich. Dieses kann bei Anbindung von
deutschen Kunden nur dadurch verhindert werden, dass in Deutschland
(analog Österreich) keine Betriebsstätte im Sinne ausgelöst wird, also
allenfalls „beratende und/oder Hilfstätigkeiten“, im Rahmen des
ausländischen Vertreters und/oder der Repräsentanz im Sinne. Mithin
sollte auch vermieden werden, dass man dem „Gründer/Mandant“ ,
sofern z.B. in Deutschland oder Österreich ansässig im Sinne, einen
maßgeblichen geschäftsführenden Einfluss nachweisen kann. Er
sollte also nicht als Direktor auftreten. Ergänzend und/oder /mithin
sollte die Schwedische Creditunion z.B. in Deutschland keinen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten
und/oder/mithin die Form der "Vertreterbetriebsstätte" nach Auslegung
deutscher AO.
Vertragsanbindungen/Kontoeröffnungen/Genossenschaftsanteile sollten
ausschliesslich mit der „Oberbetriebsstätte“ erfolgen, also mit der
Betriebsstätte Schweden.
Verbindung mit US
INC
Eine US INC (US
Aktiengesellschaft) hat den Vorteil, dass das Stammkapital nicht
eingezahlt werden muss, es sich um die Reinform einer
Aktiengesellschaft handelt, Aktionäre nicht im Handelsregister
ausgeführt werden, mithin der Eindruck einer „finanzstarken“
Institution erweckt wird, sofern der Gründer/Mandant nur begrenzte
Mittel/Einlagen bereitstellen kann. Diese US INC kann die Schwedische
Creditunion quasi als Tochtergesellschaft gründen. Angedacht werden
kann außerdem die
Zweigniederlassung der US INC in der Schweiz.
Steuerliche
Optimierung
Da Schweden ein
Hochsteuerland ist, sollte über eine steuerliche Optimierung
nachgedacht werden. Teilweise ist es im Rahmen der Finanzgruppe
möglich, dass bei einem Anteil der Umsätze Panama das
Besteuerungsrecht zusteht, sofern die Finanzgruppe gegründet wird.
Diese Verfahrensweise muss allerdings im Rahmen des mutmaßlichen
Gestaltungsmissbrauchs wohl überdacht werden, da Panama ein
Offshore-Land im Sinne ist, also Niedrigsteuerland, nicht EU und kein
DBA-Sachverhalt. Besser wären Lösungen, bei der eine EU
Auslandsgesellschaft mit niedrigen Steuersatz (z.B. Zypern) nach außen
organisatorische Aufgaben übernimmt und der Schwedischen Creditunion
in Rechnung stellt. Darstellbar ist auch ein Abfluss" an die
Zweigniederlassung der US INC in der Schweiz, sofern eine US INC
parallel installiert wird.
Wir
können das folgende, komplette Credit Union Gründungspaket anbieten,
einschließlich:
-
Komplette Gründung
der Firma
-
Firmen-Zertifikate und Statuten
-
Übersetzungen in Schwedisch, Englisch
und Deutsch, jeweils mit Apostille
-
Zertifikat für Anlageverwaltung und
Darlehensgebung mit Apostille
-
Das neue Bankgesetz mit der
Lizenz-Befreiung, beglaubigter Übersetzung in Englisch /Deutsch mit
Apostille
-
Kontoeröffnung bei einer EU-Bank
-
Vermittlung für die Herausgabe von
Debit-Karten incl. Karten mit eigenem Label (opt.)
-
Online Konto Management System (opt.)
Wir liefern außerdem alle anderen erforderliche Dokumente. Dies ist
ein Komplettpaket, welches sicherstellt, dass Ihre Credit Union nicht
nur legal gegründet und registriert wird, sondern auch mit allen
Notwendigkeiten versehen wird, wie z.B. elektronische Banktransfers
etc.
Der Zeitrahmen für eine Neugründung kann mit ca. 8-12 Wochen angesetzt
werden.
Die Gebühren richten
sich nach der Konstellation und den Dienstleistungen.
Mehr
dazu im Exposee.
Typische
Gründungskonstellation
-
Gründung einer
Schwedischen Creditunion, Registereintrag und Zulassung
-
Virtuelles Office
oder Büro in Schweden
-
Korrespondenzbank-Konto bei einer Schwedischen Bank
-
Internethosting auf
einem Schwedischen Server
-
Online-Banking

-Gründung
Finanzgruppe:
Schwedische Creditunion und Panama AG mit Finanzdienstleistungslizenz
Die Kombination der
schwedischen Creditunion (Genossenschaftssparkasse) mit der
Panama-Finanzlizenz hat folgenden Hintergrund:
1) Die
schwedische Creditunion kann Einlagen annehmen und Kredite
herausgeben. Sie hat aber keine Lizenz für banktypische
Dienstleistungen wie Leasing, Faktoring, Kreditkartenherausgabe,
Trading etc.
2) Die
Panama-AG mit Finanzdienstleistungslizenz hat die Lizenz zur
Durchführung dieser Finanzdienstleistungen, sie darf aber keine
Einlagen annehmen
Deswegen wird erst
durch die Kombination beider Firmen ein großer Teil der Bankgeschäfte
möglich, ohne Millionenbeträge als Kapital mitbringen zu müssen.
Vergleich: Die Gründungskosten einer Schweizer -oder US Bank liegen
bei 250.000,00 Euro minimal, dass Stamm- Einlagekapital bei ca. 4 Mio.
USD.
Gleichzeitig hat die
Kombination den Vorteil, dass die schwedische Creditunion eine
EU-Gesellschaft ist und deshalb das schwedische Recht auch in anderen
EU-Staaten angewendet werden muss (EU Niederlassungsfreiheit). Lesen
Sie bitte unsere Ausführungen unten.
Durch ein gezieltes Zusammenspiel dieser
drei Firmen (gegenseitige Rechnungsstellungen) kann ebenfalls erreicht
werden, dass die Gewinne in erster Line in Panama erzielt werden.
Mithin ergeben sich erhebliche Steuerspareffekte.
Die Gebühren richten
sich nach der Konstellation und den Dienstleistungen.
Mehr
dazu im Exposee.
Gesetze & Regulierungen
Eine Credit
Union, auch bekannt als “Spar- und Darlehenskasse” oder "sparkassa"
in Schwedisch, ist befreit von der Überwachung und von
Lizenzverpflichtungen, so lange sie korrekt gegründet wurde und die
Mitgliederzahl von 1000 nicht überschreitet. Diese Befreiung ist
enthalten in Abschnitt 2, Sektion 7 des schwedischen Gesetzes
(2004:297) welches Bank- und Finanzaktivitäten reguliert (Das Gesetz
können wir Ihnen als pdf-Datei zur Verfügung stellen).
Firma der Bank/Credit Union: Müßte hier eine
Schwedische GmbH gegründet werden oder die Form der AG?
Kann ein treuhänderischer Geschäftsführer eingesetzt werden, da
der Mandant in Schweden nicht ansässig ist?
Es
muss keine weitere Firma gegründet zu werden, die Credit Union ist für
sich bereits eine Gesellschaftsform (Association). Die (minimum 3)
Geschäftsführer können von uns gestellt werden
-Was
versteht man bei der Schwedischen Credit Union unter dem Terminus
"Mitglied"? (1000 Mitglieder sind wohl erlaubt). Wie werden "diese"
Mitglieder"?, haben die Mitglieder Rechte und Pflichten?
Wie sieht das Rechtsverhältnis dieser Mitglieder" zur Credit Union
aus?
siehe Beispiel-Statuten in der Anlage
-Darf die Credit Union die Bezeichnung Sparkasse oder
ähnlich tragen?
Sparkasse, Kasse, Trust, Union, Investment etc. JA (auch in anderen
Sprachen), aber der Begriff "Bank" ist nicht erlaubt
-Kann eine ausländische EU-Gesellschaft z.B:
100% Gesellschafter der Firma der Bank/Credit Union sein?
Nein, es gibt ja praktisch keinen Eigner, sondern dies ist ja eine
Genossenschaft oder Verein, bei dem jedes Mitglied seinen Anteil
beiträgt. Die Dominanz über die Credit Union wird durch die Stellung
des/der Direktoren gewährleistet
-Gibt es irgendwelche Einschränkungen bezüglich der Geldanlagen der
Credit Union?
Die Genehmigung der Creditunion besagt, dass diese Gelder als
Einlagen annehmen darf und als Kredite ausgeben darf. Insofern können
im Grunde bis zu 999 Personen Geld einlegen, und alles zusammen an
eine Person bzw. Firma als Kredit geben, damit diese damit
Anlagegeschäfte betreibt und dann natürlich damit den Kredit plus
Zinsen zurückzahlt Idealerweise eignet sich dafür eine von uns
gestellte Panama SA mit Börsengeschäften als Gesellschaftszweck.
1. Name
The name of the entity is XXX Credit Union.
2. Purpose
The association will benefit its members financial
interests
by satisfying financing needs among its members, The
association will make loans and take deposits from
members
and offer related services in accordance with the
Swedish
banking act (2004:297). The association shall comply
with
any regulations that the financial supervisory
authority impose
or will impose on the mentioned activities.
3. Base of board of directors
The board of directors have its base in XXX.
4. Membership
A member can be accepted if he/she can be expected to
comply
with these articles of association and further fits the
member profile:
1. Selfemployed in need of international savings/loan
products and/or;
2. Have the intention to save or borrow funds outside
the country of residence;
3. Be able to submit identification such as passport of
nationa ID card;
4. Be resident in a country approved by the assocation
for memberships
The assocation should have a maximum of 1000 physical
persons as members
at all times. Approval of membership is made by the
board of directors or anyone
appointed by the board.
5. Members obligations
A member should have the intention to engage the
services of the
association, meaning intend to deposit and/or borrow
funds from
the association. If not decided otherwise at the annual
assembly,
it should be the task of the board of directors to
instruct further
how this obligation should be met. A member is further
obligated
to comply with the associations articles of association
and decisions,
and any rules and regulations described in the
associations manual
for members.
6. Capital
Member should contribute at least SEK X and max SEK X.
The amount
should be paid cash.
7. Exclusion
A member that break the regulations set in these
articles, or a member
that is clearly damaging the association or working
against the associations
interests and/or purpose, can be excluded from the
association by the
board of directors. The excluded member can bring up
the question of
exclusion at the annual assembly, by reporting this to
the board of directors
within 1 month from the the notice of exclusion being
sent to the member.
8. Resignation
Except for cases described in the law for Economic
Associations, a resignation
by a member should take effect at the end of the
current fiscal year, counting
one month after the notice of resignation have been
supplied by the member,
or the member having been excluded, or any other
circumstance leading
to the member resigning from the association.
9. Board of directors
The board should consist of minimum 3 and maximum 5
directors, with maximum
5 deputy directors. Directors and deputy directors are
elected at the annual
assembly for the time to the next assembly the next
fiscal year.
10. Signatory Power
The board of directors or anyone appointed by the board
have signatory powers.
11. Accountants
At the annual assembly 1 or 2 accountants should be
elected for the time until
the next assembly, the next fiscal year.
12. Fiscal Year
The Associations fiscal year is 0101 to 12-31
13. Annual Report
The board of directors shall within one month of the
annual assembly, submit
the annual report to the accountants.
14. Annual Meeting
Annual assembly should be held before the end of the
month June. At the annual
assembly the following issues should be addressed:
1. Election of a chairman for the assembly and the
chairmans choice of
a record keeper for the assembly.
2. Adjustment of electoral register
3. Choice of member to check and approve the minutes
4. Establish that the assembly has been called
according to the articles
5. The Board of directors´s annual report and the
accountants audit
6. Establishment of balance sheet and profit/loss
statements
7. Establishment of limited liability for the board of
directors
8. Establishment of compensation for the board of
directors and accountants.
9. Budget
10. Election of directors and possible deputy directors
11. Election of accountants and possible deputy
accountants
12. Any other issues that can lawfully be addressed at
the annual assembly
15. Summons and other messages
Summons for the annual assembly should be sent in
writing by mail. Summons should
be sent earliest 4 weeks before the annual assembly,
and at the latest 2 weeks before
any regualr assembly, and at the latest one week before
an extra assembly. Other
messages and notices should also be sent by mail. The
board of directors should
inform the accountants of such notices being sent out,
without delay.
16. Profitsharing
The free own capital according to the balance sheet,
after set aside in the reservefund,
should according to the assembly be recorded in the new
accounts and/or be
put in reserve.
17. Disbandment
If the association is to be disbanded the assets should
be distributed according to
members capital share.
|