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Seminare
für Unternehmen und Privatpersonen
Ab 2009 startet die London
Consulting mit einer Seminarreihe zum Thema "Internationales
Steuerrecht" und andere interessante Themen im Rahmen
unserer Dienstleistungen.
Die Seminare finden im Novotel Hamburg Alster statt. Für
Unternehmer sind die Seminargebühren steuerlich absetzbar,
Übernachtungen und Reisekosten im Rahmen der
Reisekostenabrechnung (wir stellen eine Bescheinigung aus,
die das Finanzamt entsprechend anerkennen muss).
Die Seminare richten sich zentral an
Unternehmer,die sich über die Möglichkeiten der steuerlichen
Gestaltung und Optimierung informieren möchten. Es handelt
sich nicht um Werbeveranstaltungen für die London Consulting
oder einer bestimmten Dienstleistung und/oder einem
bestimmten Unternehmensstandort, vielmehr wird neutral über
die Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung referiert.
Dieses ist ein zentraler Vorteil gegenüber bekannten
Seminaren/Informationsveranstaltungen: Bietet z.B. die ZEC"
sein Seminar an, ist die Zielsetzung, dass sich Unternehmer
in der kanarischen Sonderzone niederlassen sollen und nicht
etwa in der Schweiz oder auf Madeira.
Wenn Sie sich für unsere Seminarreihe
interessieren, senden Sie uns bitte
eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann die aktuellen
Unterlagen zu.
Einleitung
Deutschland ist ein Hochsteuerland,
für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Aussage trifft auch nach der sogenannten
Unternehmenssteuerreform zu. Körperschaften werden in
Deutschland mit durchschnittlich 30% besteuert (15%
Körperschaftssteuer,plus Gewerbesteuer),
Personengesellschaften mit progressiven Einkommenssteuersatz
bis 42%. Im Rahmen der Einkommenssteuer greift der
Spitzensteuersatz bereits ab 52.152 Euro zu versteuerndem
Einkommen. Reichensteuer: Ab einem zu versteuernden
Einkommen von 250.000 € (500.000 € bei Zusammenveranlagung)
beträgt der Spitzensteuersatz 45,0% (ausgenommen sind hier
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbetrieb und
selbstständige Arbeit).
Die Gewerbesteuer ist bei
Kapitalgesellschaften nicht mehr abzugsfähig,
ergänzend sind viele Abschreibungsmöglichkeiten entfallen.
Aus diesem Grunde zahlen viele Körperschaften in Deutschland
Heute mehr Steuern als vor der Unternehmenssteuerreform.
Dividendenausschüttungen an den Deutschen Anteilseigner
werden ab 01.01.2009 mit 25%tiger Abgeltungssteuer belegt.
Das "angemessene Gehalt" an den GmbH-Geschäftsführer
unterliegt i.d.R. der progressiven Einkommenssteuer, plus
Sozialversicherungsleistungen und Soli. "Selbstverständlich"
werden Deutsche Unternehmen darüber hinaus mit Zwangsabgaben
wie Berufsgenossenschaft und Beiträge zur Industrie-und
Handelskammer belastet. "Löhne" sind kaum mehr finanzierbar,
angesichts der enormen Lohnnebenkosten. Diese hohen
Lohnstückkosten belasten Deutsche Unternehmer UND deren
Angestellte gleichermaßen. Denn der "abhängig Beschäftigte"
muss in die Sozialkassen einzahlen, wobei der Staat eine
adäquate Gegenleistung im Renten-oder Krankheitsfall immer
weniger leisten kann. Zusätzlich sorgt die "kalte
Progression" dafür, dass dem Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung
weniger zum Leben bleibt.
Das Thema "verdeckte
Gewinnausschüttung" ist jedem Unternehmer hinreichend
bekannt. So setzt das Finanzamt z.B. indirekt Gehälter für
Geschäftsführer und angemessene Fahrzeuge fest. Und das
Aufwendungen für
Lohnbuchhaltung,Finanzbuchhaltung,Jahresabschluss und Bilanz
wesentliche Kosten des Deutschen Unternehmers darstellen,
ist auch kein Geheimnis mehr. Naja, "dafür" sind
Aufwendungen für den steuerlichen Berater nicht mehr
absetzbar.
"Mehr Schein als Sein": Mit der
Erbschaftssteuerreform für Unternehmen wird der
"Deutsche Weg" weiter verfolgt: Entscheidende Nachteile bei
der Erbschaftssteuerreform sind die langen
Fortführungspflichten von 7-15 Jahren und das eine bestimmte
Lohnsumme eingehalten werden muss. Erst unter diesen
Voraussetzungen reduziert sich die steuerliche Belastung auf
15% oder es entfällt die Erbschaftssteuer ganz. Toll! Länder
wie Österreich,Zypern und die Schweiz, kennen überhaupt
keine Erbschaftssteuer.
Angesichts dieser Tatsachen kann es nicht verwundern,
dass viele Deutsche Unternehmer über eine Verlagerung ins
Ausland nachdenken.
Selbst in der EU (Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit,
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie usw..) existieren wahre
Steuerparadiese:
Zypern und Bulgarien (10%
Ertragssteuer),Slowakei und Tschechien (FlatTax), England (19%
Ertragssteuer im Mittelstandssatz) oder die EU-Sonderzonen
wie die Kanaren (4% Ertragssteuer) oder Madeira/Portugal
(2-4% Ertragssteuer) bieten dem Unternehmer paradiesische
Zustände und ein sicheres Umfeld in der europäischen Union. Neben der geringen Ertragssteuer
(andere Steuern oder Zwangsabgaben für Unternehmen
gibt es in diesen Länder nicht), locken diese EU-Steueroasen
mit weiteren Steuervorteilen: So werden auf Zypern
Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht
besteuert, andere EU Länder haben eine "Flat-Tax" und/oder
besteuern Holdinggesellschaft nicht.
Die Rechtsprechung des EuGHs
(Europäischer Gerichtshof) hat den Deutschen Fiskus "in
seine Schranken" verwiesen.
So ist u.a. die "Deutsche
Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG" nicht mit der
Niederlassungsfreiheit vereinbar. Die "EU-Fusionsrichtlinie"
findet sich im Deutschen Steuerrecht unter §23 UmwStG
wieder: Deren Grundidee ist: Unternehmen
sollen sich im EU Binnenmarkt ohne nationale Steuerhürden
zusammenschließen können. Wichtig ist, dass die ausländische
Gesellschaft die Mehrheit der Stimmanteile am deutschen
Unternehmen hält. Was bei internationalen Konzernen seit
langen Jahren gängige Praxis ist, ist nun auch für
mittelständische Unternehmen möglich:
-
Gewinne im Ausland dort
anfallen zu lassen, wo diese aufgrund geltender DBA
niedrig- oder gar nicht- besteuert werden.
-
in den betreffenden
Ländern mögliche staatliche Subventionen für Investoren
mitzunehmen
-
Kosten
in dem Land anfallen zu lassen, in dem die
Steuerbelastung am höchsten ist
Im "DBA-Sachverhalt" locken die Schweiz (15,5% Steuern in
Zug), Singapur oder z.B. Mauritius mit traumhaften
Bedingungen für Unternehmer.
Und für wen es in Frage kommt (Frage des
Gestaltungsmissbrauchs), kann sich auch in Nullsteueroasen
wie die Cayman Islands oder Belize ansiedeln. Leider wurde
das DBA zwischen den VAE und Deutschland nicht verlängert,
dennoch bestehen auch hinsichtlich diesem Steuerparadies
noch hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten.
Aber auch "natürliche Personen" finden
unweit von Deutschland Steuerparadiese, das bekannteste
Beispiel ist die Schweiz. Weniger bekannt ist der Non-Domiciled-Status
in England: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England
hat, aber kein Englischer Staatbürger ist und in Deutschland
nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, ist
alle Steuersorgen los: Einkommen oder Dividenden, die auf
ein Nicht-englisches Konto fließen, werden nicht besteuert.
Der Deutsche Unternehmer ist häufig "gefangen": Wirklich
fachkundigen Rat findet er selten bei seinem heimischen
Steuerberater. Zum Einem, weil der Deutsche Steuerberater
häufig nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, zum
Anderen, weil er wenig Interesse daran hat, seinen Mandanten
"zu verlieren". Außerdem befindet sich der Deutsche
Steuerberater in einem Konflikt: "Mutmaßlichen
Gestaltungsmissbrauch" müsste er bei Kenntnisnahme "melden",
um nicht seine Zulassung zu verlieren.
Auch hier haben große Kapitalgesellschaften wieder
Vorteile: Ihre steuerlichen Berater sind i.d.R.
internationale Steuerkanzleien, die wirklich neutral
beraten, aber für kleine- bis mittelständische Betriebe
nicht erschwinglich sind.
Muss der Unternehmer Deutschland "den Rücken
kehren"?
Was viele kleine- und mittelständische Unternehmer nicht
wissen: Durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten ist es
nicht immer zwingend, Deutschland "den Rücken zu kehren".
Und der Unternehmer muss nicht immer "den gesamten Betrieb
verlagern", effizient kann schon eine Teilverlagerung sein.
Wir informieren Sie genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten
es gibt und wann Sie die "Schwelle zum
Gestaltungsmissbrauch" erreicht haben.
Wir beraten neutral
Viele Berater und/oder Seminare sind auf bestimmte
Steueroasen fokussiert. So möchte eine Unternehmensberatung
mit Schwerpunkt "englische Limited" natürlich seine
englische Limited "verkaufen" und hat wenig Interesse
"breitbandig und neutral zu beraten". Bietet die ZEC
(kanarische Sonderzone) ein Seminar an, so ist die
Interessenslage klar: Der Unternehmer soll sich in der ZEC
ansiedeln und nicht in der Schweiz oder Madreira.
Als internationale Steuerkanzlei beraten wir hingegen
"neutral". Wir analysieren den "Ist-und Sollzustand" des
Mandanten und zeichnen Lösungswege auf. Dieses für den
kleinen Unternehmer, der Dienstleistungen anbietet bis zum
Mittelständler mit Millionen-Ertrag.
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Seminar "Internationale Steuergestaltung
für Unternehmen und Privatpersonen"
Zielgruppe des Seminars:
-Unternehmer,die sich für das Thema "Firmengründung
im Ausland" und "internationale Steuergestaltung" interessieren.
Dieses im Rahmen eines neuen Vorhabens,einer Betriebsstätten-
(Teil-)Verlagerung und/oder der Installation einer ausländischen
Holdinggesellschaft. Ergänzend im Rahmen der "Einbringung in die
europäische Union", "Europa AG". Diese Unternehmer können z.B.
folgende Ziele verfolgen:
-
Reduzierung der Steuerlast auf der
Betriebsstättenebene
-
Gründung einer ausländischen Holding zur
steuerfreien Vereinnahmung der inländischen Dividenden in der
ausländischen Holding
-
Reduzierung der Lohnstück- und/oder
Produktionskosten
-
Planung im Rahmen der Deutschen
Erbschaftssteuerreform für Unternehmen
-
Internationalisierung des Geschäftsfeldes
-Steuerberater,Rechtsanwälte,Steuerfachangestellte
oder Unternehmensberater die sich in der Thematik "internationale
Steuergestaltung" fortbilden möchten. Ein entsprechendes Zertifikat
wird ausgestellt.
-Unternehmer/natürliche Personen, die planen, Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in ein Niedrigsteuerland zu verlagern
(Ausflaggen)
Es sind keine Vorkenntnisse im Bereich Steuerrecht
erforderlich. Das Seminar richtet sich auf der Unternehmerseite
sowohl an Mittelständische Unternehmen im Sinne, als auch an kleine
Unternehmen, denen die Steuer-und Abgabenlast in Deutschland "aufs
Gemüt schlägt".
Hamburg erleben!
Verbinden Sie das Seminar mit einem
Erlebniswochenende in Hamburg:
http://www.hamburg-tourism.de/. Besuchen Sie ein Musical, die
neue Hafencity, Landungsbrücken und den Fischmarkt und/oder "die
sündige Meile Reeperbahn".
Datum: Bitte anfragen
Ort: Novotel Hamburg Alster (siehe
Beschreibung unten)
Begleiten Sie uns
auf einer virtuellen Tour durch das Novotel Hamburg Alster
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Anfahrtsbeschreibung
Von der A24/Berlin kommend im
Kreisverkehr die Ausfahrt HH-Zentrum nehmen. Der
Sievekingsallee bis zur Bürgerweide folgen und rechts in die
Wallstraße abbiegen. Überqueren Sie die Kreuzung und biegen
rechts in den BOZENHARDWEG (Eingabe ins Navigationssystem)
ab, dort ist die Zufahrt zur Tiefgarage. Von der A1/Bremen,
A7/Hannover kommend folgen Sie der A255, die zur B75 wird.
Fahren Sie weiter über den Heidenkampsweg bis zur
Bürgerweide und biegen links in die Wallstrasse ab. Weiter
siehe A24.
-
Flughafen : HAMBURG
FUHLSBUETTEL AIRPORT
-
Bahnhof : HAMBURG
HAUPTBAHNHOF
-
U-Bahn :
| U-Bahnlinie |
U-Bahnstation |
| S1, S21, S11 |
BERLINER TOR |
| U1, U2 |
LUEBECKER STR |
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| Das Novotel liegt
ca. 10 Minuten Fußweg zur Außenalster, eine Bahnstation zur
Hamburger Innenstadt mit Binnenalster. Sie sind mit dem Auto
oder HVV schnell an den Landungsbrücken/St. Pauli
Fischmark,Neue Hafencity oder Reeperbahn. Ebenfalls schnell
zu erreichen sind die "Neue Flora" und andere
Musical-Standorte.
Homepage des Hotels |
Sehenswürdigkeiten und Geschichte:
- Historisches Denkmal
ALTER ELBTUNNEL : 4.00 km
RICKMER RICKMERS : 4.00 km
SPEICHERSTADT : 4.00 km
ST MICHAELIS KIRCHE : 3.50 km
- Museen
EROTIC ART MUSEUM : 3.50 km
HAMBURG. GESCHICHTE : 3.00 km
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Zeiten: Nach Seminarplaner
Teilnehmergebühr: Bitte anfragen. Die Gebühren sind für Unternehmer steuerlich absetzbar
(wir stellen eine entsprechende Bescheinigung aus, die vom Finanzamt
anerkannt werden muss), Übernachtungskosten im Rahmen der
Reisekostenabrechnung.
Mitglieder des
Bundesverbandes Mittelständische
Wirtschaft erhalten 10% Rabatt.
Teilnehmer,die uns nachfolgend mit einer
Steuergestaltung/Unternehmensgründung beauftragen, erhalten eine
Gutschrift in Höhe 150,00 Euro.
Zahlungsweise und Hinweise:
Die Zahlung muss spätestens 6 Wochen vor
Seminarbeginn erfolgt sein. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15
Personen. Wird diese Teilnehmerzahl widererwartend nicht erreicht
(14 Tage vor Seminarbeginn), so kann die London Consulting das
Seminar stornieren. Geleistete Gebühren werden entsprechend
erstattet.
Leistungen:
-Durchführung des Seminars gemäß Ausschreibung
-Kaffeepause am Vormittag (heiße und kalte
Snacks,Müsli,frisches Obst und Joghurt)
-Mittagessen: 3 Gang Menü mit verschiedenen
Hauptgängen zur Auswahl
-Kaffepause am Nachmittag (süße Snacks, Kuchen und
Obst)
-Tagungsgetränke: Unlimitierte Anzahl von Getränken
(Kaffee,Tee,Mineralwasser,Organgensaft)
Nicht enthalten: Übernachtung
und/oder Übernachtung mit Frühstück,Garagenplatz im Hotel (9,00 Euro
für 24 Std), Getränke zum Mittagessen.
Bei geplanter Übernachtung:
Bitte nennen Sie uns Ihre Wünsche, wir organisieren
die Reservierung. Die Übernachtungspreise sehen Sie auf der Homepage
des Novotel. Sie können auch online buchen:
Themen:
-
-Steueroasen für Unternehmen und natürliche
Personen im Überblick
-
-Was Doppelbesteuerungsabkommen regeln
-
-Der Betriebsstättenbegriff im
Doppelbesteuerungsabkommen und Deutsche Abgabenordnung
-
-Unterschied zwischen Gesellschaftsgründungen
in der EU, DBA- und Nicht-DBA-Sachverhalt
-
-Die EU Niederlassungsfreiheit und
Rechtsprechung des EuGHs
-
-Verbundene Unternehmen, Mutter-Tochter-Gesellschaften,EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
-
-Einbringung in die Europäische Union,§ 23
UmwStG, Europa AG
-
-Steuergestaltung mit ausländischen
Holdinggesellschaften
-
-Was ist legal, was ein
"Gestaltungsmissbrauch"?
-
-Wie Deutsche Betriebsprüfer vorgehen
-
Standortanalyse aus steuerlicher
Sicht,Lohnstück-und Produktionskosten:
-
-Europäische Union:
Zypern,Bulgarien,Tschechien,Slowakei,Kanarische Sonderzone
(ZEC),Madeira,England
-
-DBA-Sachverhalt:
Schweiz,Singapur,Mauritius,USA
-
-Nicht-DBA-Sachverhalt: Cayman
Islands,BVI,Belize,Isle of Man,Liechtenstein,VAE
-
Ausflaggen der natürlichen Person:
-
Niedrigsteuerländer und was Sie bieten
-
Was zu beachten ist: Regeln des Deutschen
Außensteuerrechts,Deutsche AO, erweiterte beschränkte
Steuerpflicht
-
Non-Domiciled-Status in England
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