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firmengründung Slowakei

Firmengründung Slowakei:
Flat Tax für Körperschafts- und Einkommenssteuer (19%), keine
Besteuerung der Dividenden
Verwandte Links:
Kurzübersicht
Daten
Die Slowakei grenzt auf einer Länge von
insgesamt 1.355 km an Österreich (91 km), Polen (444 km), Tschechien
(215 km), Ungarn (515 km) und die Ukraine (90 km) bei einer Fläche von
49.034 qkm. Die maximale Länge von West nach Ost beträgt 428 km, die
maximale Breite von Nord nach Süd 195 km. Die Slowakei liegt 48''40'
Nord, 19''30' Ost; östlich von Tschechien und Österreich, südlich von
Polen, nördlich von Ungarn und westlich von der Ukraine. Es gibt keine
Verbindung zu einem Meer.
Übersicht über Steuersätze und
Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
| Steuern in der
Slowakei: |
| Körperschaftssteuer |
19 % |
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| Gewinnendbesteuerung,
Dividenden an natürliche oder jur. Person |
0 % |
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| Einkommensteuer (flat tax) |
19 % |
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| Jahresfreibetrag |
87.936 SKK |
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| Mindestlohn/Monat |
6.500 SKK |
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Versicherungsabgaben in der Slowakei |
| Mindestbemessungsgrundlage |
6.500
SKK/Monat |
| Max. Bemessungsgrundlage* |
43.095
SKK/Monat |
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Versicherung |
Selbständ./ |
Arbeitgeb./ |
Arbeitnehm. |
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Gesundheitsversicherung |
14 % |
10 % |
4 % |
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Krankenversicherung |
4,4 % |
1,4 % |
1,4 % |
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Pensionsversicherung |
20 % |
16 % |
4 % |
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Invalidenversicherung |
6 % |
3 % |
3 % |
|
Unfallversicherung |
|
0,8 % |
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Garantieversicherung |
|
0,25 % |
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Arbeitslosenversicherung |
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1 % |
1 % |
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Reservefond |
2,75 % |
2,75 % |
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Gesamt |
47,75 % |
35,2 % |
13,4 % |
| * Nach dem 30.6.2004 beträgt
die maximale Bemessungsgrundlage den dreifachen
Durchschnittslohn (derzeit 14.365 SKK) |
Die maximale
Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung reduziert sich
um 50%.
Die Bemessungsgrundlage für die Gesundheitsversicherung bei
Selbständigen reduziert sich um 50% |
Abschreibungen
Wichtige Grundlage für Ihre
Investition in der Slowakei
| 100%-tige
Abschreibung |
| Materielle Investitionen
bis: |
30.000,- SKK |
|
| Immaterielle Investitionen
bis: |
50.000,- SKK |
|
Abschreibungszeiten
Die Investitionen sind in vier Abschreibungsgruppen gegliedert:
| Gruppe I |
4 Jahre |
| Gruppe II |
6 Jahre |
| Gruppe III |
12 Jahre |
| Gruppe IV |
20 Jahre |
Abschreibungsgruppe I
Das Gesetz nennt explizit die Güter: z.B. Büroausstattung und
Büromaschinen, PKW, LKW, diverse Anlagen
Abschreibungsgruppen II und
III
Das Gesetz nennt explizit die Güter
Abschreibungsgruppe IV
Gebäude, Ingenieurbauwerke
Slowakei GmbH
Gründungsbedingungen:
Stammkapital: 200.000,- SKK (ca. 5.000 EURO)
Gesellschafter: Privatpersonen oder juristische Personen
Anzahl der Gesellschafter: 1 - 50
Mindestbeteiligung: 20%, oder 30.000,- SKK
100%-tige ausländische Beteiligung ist möglich
Steuerpflicht:
Körperschaftssteuer einer Kapitalgesellschaft:
19%
Keine Besteuerung der Gewinnausschüttungen an den Anteilseigner
(natürliche oder juristische Person) in der
Slowakei.
Haftung:
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur diese selbst.
Die Gesellschafter müssen nur die Stammkapitalanteile an die
Gesellschaft leisten.
Gewerberecht:
Gewerberechtsträger ist die GmbH
Gewerbeberechtigungsformen: Konzession, Gewerbeberechtigung, freies
Gewerbe
Versicherungen:
-Keine Pflicht für die Gesellschafter und Geschäftsführer ohne
Angestelltenverhältnis
-Der Geschäftsführer muss im EU-Raum krankenversichert werden
-Versicherungspflicht für alle Angestellten einer GmbH.
Gründungskosten
Firmengründung GmbH (s.r.o.) / KG (k.s.)
- Beratung zur Wahl der optimalen
Firmenkonstruktion und Rechtsform
- Beschaffung des Gewerbescheins.
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages
- Firmeneintragung ins Handelsregister,
Apostille, beglaubige Übersetzungen, Notar
- Deutsche Übersetzung des
Gesellschaftsvertrages
- Alle amtlichen Gebühren und Notariatskosten
- Unterstützung bei der Kontoeröffnung
(Geschäftskonto inkl. Onlinebanking, Visa-und EC Card)
- Steuernummer, USt-ID Nummer
Gebühren: € 3800 plus
MWSt
Virtual Office Package
- Bereitstellung des offiziellen Firmensitzes
- Annahme sowie Weiterleitung Ihrer Post
inklusive sofortiger Benachrichtigung.
- Zur Verfügung Stellung einer eigenen
Telefonnummer und Beantwortung bzw. Weiterleitung aller darauf
eingehenden Anrufe mit Ihrem Begrüßungstext.
- Zur Verfügung Stellung und Einrichtung einer
eigenen slowakischen E-Mail Domain für Sie.
- Eigenes Firmenschild
- Mietvertrag zwischen Vermieter und
Gesellschaft
- Unterstützung bei der Ausstellung von
slowakischen Rechnungen und Vorbereitung der Buchhaltung.
- Unterstützung in Bankangelegenheiten,
Behördenwegen,
- etc.
Gebühr: € 250 /Monat
Weitere Dienstleistungen: Stellung eines
komplett eingerichteten Büros (kaufmännischer Geschäftsbetrieb), Hilfe
bei der Suche nach geeigneten Produktionsstätten und/oder Lagerhallen.
Treuhand-Dienste:
- Treuhand-Geschäftsführer Slowakei: Mindestens
1.800,00 Euro pro Jahr, nach Aufwand
- Treuhand-Gesellschafter Slowakei oder
Ausland, juristische Person: 1.600,00 Euro im
ersten Jahr, danach 980,00 Euro pro Jahr
- Angestellter Geschäftsführer Slowakei durch
Kanzlei gestellt (Angestelltenvertrag zwischen Geschäftsführer und
Gesellschaft,Abführung von Lohnsteuer- und Sozialversicherung): Nach
Aufwand, mindestens 500 Euro pro Monat
Abweichende Lösung "geschäftliche
Oberleitung"
Der "deutsche Mandant" mietet sich eine Wohnung
in der Slowakei und fährt regelmäßig in die Slowakei, um die Aufgaben
der geschäftlichen Oberleitung wahrzunehmen. ODER:
Treuhand-Geschäftsführer und der Mandant wird zweiter Geschäftsführer,
wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsvollmacht besitzen.
Warum sind Treuhand-Dienste ggf.
erforderlich?
Im Doppelbesteuerungsabkommen ist der
Begriff der steuerlichen Betriebsstätte legal definiert. Mithin
befindet sich die steuerliche Betriebsstätte i.d.R. am Ort der geschäftlichen
Oberleitung. Entweder verlagern Sie- oder ein
Beauftragter/Mitarbeiter- Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat,
hier Slowakei, und treten als Geschäftsführer der Gesellschaft auf
oder Sie stellen einen im Sitzstaat Ansässigen als Geschäftsleitung
ein oder wir stellen einen treuhänderischen Geschäftsführer. Von
diesen Regelungen kann abgewichen werden, wenn in der Slowakei eine
Produktionsstätte installiert wird,
ein Bergwerk, ein
Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen
oder eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate
überschreitet. Dann gemäß 5 DBA immer Betriebsstätte in der Slowakei.
Die Stellung eines treuhänderischen
Gesellschafter kann u.a. erforderlich sein, um die Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG zu vermeiden, sofern nur
passive Einkünfte im Sitzstaat.
Mutter und
Tochtergesellschaften in der Europäischen Union
(EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
Da die Slowakei zur EU
gehört, ist die
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und EU Fusionsrichtlinie voll
anwendbar:
Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
können Gewinne (Dividenden) ausländischer Gesellschaften zwischen
Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der
Beteiligungsschwellenwert liegt bei:
- 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31.
Dezember 2006;
- 15% vom 1. Januar 2007bis zum 31.
Dezember 2008; und
- 10% vom 1. Januar 2009.
Beispiel:
Eine deutsche GmbH hält 50% Anteile an
einer Slowakei GmbH. In Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
kann die deutsche GmbH 50% der Gewinne der Slowakei GmbH steuerfrei in
Deutschland vereinnahmen. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn der
Gewinn an den Anteilseigner der deutschen GmbH ausschüttet wird,
sofern natürliche Person und dann im Halbeinkünfteverfahren. Bei
Installation einer
steuerrechtlichen Organschaft in Deutschland kann vom deutschen
Anteilseigner sogar gänzlich steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt,
vereinnahmt werden.
Zu bedenken ist für deutsche
Anteilseigner evtl. die Wirkung der
Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG, sofern -in diesem Beispiel-
die zyprische Limited nur passive Einkünfte auf Zypern realisiert und
die Rechtsprechung des EuGHs (Nicht-Wirkung
der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung aufgrund des Urteils
Cadbury Schweppes )
gänzlich nicht greift.
Würde dann die deutsche Kapitalgesellschaft mehr als 50% Anteile
halten (beherrschender Einfluss im Sinne), würde die fiktive
Besteuerung in Deutschland greifen.
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