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Nie
wieder Steuern zahlen: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer
durch Non-Domiciled-Status in England
Vorab: Zielgruppendefinition
Personen die bisher in Deutschland
(oder einem anderen Land) der
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, ergänzend Personen mit hohem
steuerpflichtigen Einkommen z.B. aus selbständiger Tätigkeit,
Gesellschafter oder Aktionäre einer Kapitalgesellschaft und/oder
Dividendenzuflüsse aus Beteiligungen. Mithin müssen die Mandanten in der Lage sein,
die anwaltlichen Gebühren für eine solche Konstellation zu tragen,
ergänzend ggf. die Gründungs-und Jahresgebühren für eine
Auslandsgesellschaft oder Trust. Es müsste -zumindest nach "außen-
unangreifbar darstellbar sein, dass der gewöhnliche Aufenthalt des
Steuerpflichtigen in England ist (51% des Jahres in England anwesend,
Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen,beruflicher und/oder privater
Interessensschwerpunkt usw). Zu unserem Service gehört auf Wunsch die
Wohnungssuche in England (London), Erteilung der NI- und NHS
(Steuernummer /Sozialversicherungsnummer UK) sowie die Zuweisung eines
englischen Steuerberaters (deutschsprachig) für die
Einkommenssteuererklärung in England. Auf "deutscher Seite" übernehmen
wir die "Steuerfreistellung" gegenüber dem inländischen Finanzamt.
Beachten Sie hierbei, dass verschiedene Aspekte des
deutschen AStG zu beachten sind, ggf.
unter Rechtswidrigkeit der deutschen
Hinzurechnungsbesteuerung. Im "Endeffekt" (Zielsetzung) soll Ihr
gewöhnlicher Aufenthalt in Großbritannien dargestellt werden, mithin
hat Großbritannien das Besteuerungsrecht, wobei sie kein englischer
Staatsbürger sein dürfen. Mithin werden ausländische Einkünfte (nicht
UK), die auf ein ausländisches Konto fließen (nicht UK, z.B.
Schweizer Konto), legal nicht besteuert.
Sie werden alle
Steuersorgen los!
Möglich wird das
durch drei Besonderheiten: Das deutsch-britische
Doppelbesteuerungsabkommen (analog DBAs vieler anderer Länder mit
England), der in Großbritannien übliche Unterschied
zwischen „Residence“ und „Domicile“ und die generell liberale
Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und
Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte
Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne
englische Abstammung „Resident“ sein, aber in
Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der
Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in
Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!)
Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu
versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass
ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach
Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).
Was Ausländer
steuerlich wissen müssen
Für Ausländer
bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der
Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen
Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder
Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.
Weitere Aspekte:
Nach 7 Jahren
wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence“ in
Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines
Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden. Wird in
Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen
Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und
Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden.
Ausländer sollten
steueroptimiert denken
Der Wegzug von
Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist
unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch unsere
Steuerberatungskanzlei eine Steueroase
für Personen, deren „Domicile“ außerhalb des Königreichs liegt. Der
wesentliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicil“ liegt
darin, das „Domicil“ voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für
immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe
von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen
Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex
sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.
Wichtig:
Es gibt kein DBA
Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer.
Checkliste:
Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden?
(Beispielhaft)
Maßnahmen vor
Wohnsitznahme in GB
-
Eröffnung eines
Offshore-Kontos als Kapitalkonto
-
Schließung
sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und
Transferierung auf Kapitalkonto
-
Transfer von
Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
-
Eröffnung eines
Kontos für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit-ausgeübt in GB
-
Für
Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eigenes Konto
eröffnen
-
Eröffnung eines
Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
-
Eröffnung eines
Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
-
Zinsen, die auf
irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das
Kapitaleinkünftekonto fließen
Maßnahmen nach
Wohnsitznahme in GB
Überweisung nach GB
in folgender Reihenfolge:
Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter
Reihenfolge
Steuerliche
Konsequenz
Es müssen nur
zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten
(3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto
(2) sind steuerfrei.
Planungsschritte
In GB
steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto
leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren. Im
ersten Schritt sollte die Ansässigkeit in Großbritannien eingeleitet
werden: Wohnung oder Immobile auf eigenen Namen, steuerliche
Anmeldung, NI-Nummer, NHS (Sozialversicherung), Konto. Im Rahmen des
"beruflichen Interessensschwerpunktes" kann eine englische Limited
gegründet werden, wobei der Mandant/Steuerpflichtiger als Direktor
oder zweiter Direktor angestellt wird. Die englischen Kollegen
dokumentieren Sie mithin als Non-Domc., da Sie Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in England gestalten wollen, aber kein englischer
Staatsbürger sind. Ihre "steuerliche Ansässigkeit" greift mithin nach
6 Monaten und einem Tag in England. Bei den Planungsschritten muss
zwischen der "englischen und deutschen Seite" unterschieden werden.
Englische Seite: Gestaltung des
Lebensmittelpunktes,Konto,NI-Nummer,NHS,steuerliche Anmeldung.
Deutsche Seite: Möglichst steuerneutraler Wegzug, ggf. unter Beachtung
der Aspekte des deutschen AStG und
Prüfung der Rechtswidrigkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung auf
EU-Ebene. Natürlich kommt diese Gestaltung auch für Steuerpflichtige
aus anderen Ländern in Betracht (z.B. Mandanten aus der
Schweiz,Spanien usw..). Hinsichtlich der Steuerfreistellung im
"Wegzugsland" arbeiten wir dann mit einem Steuerberater in Ihrem
derzeitigen Ansässigkeitsstaat zusammen. Beachten Sie bitte, dass
dieses mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
Beispiele:
Im Rahmen der Steuergestaltung
gründet ein Mandant eine zyprische Limited, Betriebsstätte Zypern.
Der Mandant selbst ist z.B. Anteilseigner. Er verlagert seinen
Lebensmittelpunkt nach England und wird durch uns und die englischen
Kollegen Non-Domc. gestellt. Außerdem wird ein Konto in der Schweiz
eröffnet. Dividendenausschüttungen fließen auf das Schweizer Konto.
Folgen: Zypern stellt Dividendenausschüttungen an einen
Nicht-Zyprioten steuerfrei,also keine Quellensteuer. Da der Mandant
nicht in der Schweiz steuerpflichtig ist, hat die Schweiz kein
Besteuerungsrecht. Da die Dividende auf kein englisches Konto fließt
und der Mandant Non-Domc. ist, erfolgt in England keine Besteuerung.
Dieses Beispiel wird hier noch
detailliert ausgeführt..
2. Der Mandant gründet eine Einzelfirma in der
Schweiz oder z.B. Österreich, ist aber nicht in der
Schweiz/Österreich Ansässig im Sinne und wird in England Non-Domc.
gestellt. Seine Rechnungen frakt. er über die Schweizer/Österreich.
Firma. In Folge fließen auch hier die Erträge nicht auf ein
englisches Konto, England hat kein Besteuerungsrecht.
Warum sollte eine englische Limited
gegründet werden?
Ein Angestelltenverhältnis macht Sinn, man erlangt so einige sehr
hilfreiche Dokumente,z.B. Steuerbescheinigung, Certificate of fiscal
residence etc.. Dieses wird ohne ein Angestelltenverhältnis in
England schwierig. Die Beste Form ist
die
englische Ltd mit Treuhand-Diensten, wobei der Mandant bei der
Gesellschaft angestellt wird. Im Kontext des Non-Domc.Status liegt
weder auf englischer noch z.B. auf deutscher Seite ein
Gestaltungsmissbrauch vor. Natürlich sollte Ihr Gehalt auf
englischer Seite nicht hoch sein, da dieses ja in England der
Einkommenssteuer unterliegt, ggf. ist dieses so zu gestalten, dass
es unterhalb des Steuerfreibetrages liegt.
Gebühren
Das Konstrukt ist steuerrechtlich sehr
anspruchsvoll und komplex. Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine
individuelle Lösung in Zusammenarbeit mit unseren englischen Kollegen.
Selbstverständlich können wir Ihnen bei der Wohnsitzname in England
behilflich sein, inkl. NIE-Nr. und NHS (vgl unten). Die ggf.
notwendige Gründung einer
englischen
Limited oder Trust erfolgt nach unseren Gebühren gemäß
Gebührenliste Firmengründungen im Ausland. Für die Eröffnung eines
Schweizer Kontos -oder Offshore- berechnen wir ebenfalls nach Aufwand.
Beispiel
für eine realistische Kostenübersicht, je nach erforderlichen
Dienstleistungen:
-
-Service Paket
England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto:
4.900,00 Euro
-
-Steuerberatergebühren England (Anmeldung FA
England,Stellung Non-Domc.Status, Certificate of fiscal
residence usw.): 7.800,00 Euro
-
-Steuerberatergebühren Deutschland*: Ca.
4.000,00 Euro- 7.000,00 Euro
-
-Gründung UK Limited mit Treuhanddiensten
Direktor und Shareholder, ca.: 6.000,00 Euro, nur Gründung:
998,00 Euro**
-
-Schweizer Konto oder Österreich, ca. 600,00 Euro
Hinzukommen natürlich die Gebühren des englischen
Steuerberaters für die jährliche Einkommenssteuererklärung in
England, bei Nur Non.Domc.Status also Null-Steuer-Erklärung. Wählen
Sie die Gestaltung mit einer englischen Ltd, beachten Sie bitte die
Jahresgebühren für Domizil,Sec. und ggf. Treuhand-Dienste. Alle
Gebühren verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen MWSt,sofern
anwendbar.
Mandanten, die das Service Paket England (mit oder
ohne Wohnsitzname) nicht in Anspruch nehmen, aber NI-Nummer,NHS oder
englisches Konto benötigen, wird wie folgt berechnet:
-NI-Nummer, NHS: 2.200,00 Euro
-Privatkonto England: 990,00 Euro
*Es kommt auf den Aufwand an. Wir erwirken
gegenüber dem FA Deutschland die Steuerfreistellung,ggf. in
Kooperation mit Ihrem Steuerberater. Sind Sie nicht in Deutschland
steuerlich ansässig im Sinne, arbeiten wir mit Ihrem heimischen
Steuerberater zusammen. Geht es "nur" um die Zuarbeit/Kooperation
mit Ihrem Steuerberater in Deutschland oder Ausland (Ihr
Ansässigkeitsstaat), so beträgt die Gebühr 4.000,00 Euro.
**GGF ist eine UK Ltd nicht erforderlich oder
nur Gründung. Kommt auf die Konstellation an.
Servicepakete England (London)
Unser deutschsprachiger
Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen
Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung,
NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). Sie
werden vom Flughafen London abgeholt und entsprechend begleitet.
-Service Paket England
ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
- Anreise:
Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
-
Das englische
Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen
Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge
-
Die englische
Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der
Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Begleitung beim Termin
-
Die NI Nummer:
Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),
Anträge, Begleitung beim Termin
Gebühr: 3.200,00 Euro
-Service Paket
England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
Sie haben noch keine Wohnung in London
und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung
des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der
Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die
Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London
abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich.
- Anreise:
- Telefonische
Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:
- Wohnungssuche
in London:
-
Vorauswahl von 2-3
Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache
und Ihren Vorstellungen
-
Einstellung von
Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter
Bereich) oder per Fax
-
Abholung von
Flughafen London City (LCY).
-
Besichtigung von
zwei - drei ausgewählten Wohnungen
-
Vorvertrag, Holding
deposite, admin fee, deposit, usw. .
-
Maras Formular
-
Der Mietvertrag.
Assured Shorthold Tenancy Agreement: Juristische Prüfung, Begleitung
bei der Unterzeichnung des Mietvertrages
- Wohnungsübernahme:
Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)
- Formalitäten
-
Anmeldung von Gas,
Wasser, Strom.
-
Council Tax
(Gemeindesteuer): Anmeldung
- Telefon:
Handy, Telefon- / Internetanmeldung.
- Kurze
Einführung in das Underground Netz von London
-Bankkonto,
NHS und Ni
- Bankkonto: Hilfestellung bei der
Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in UK),
Begleitung beim
Termin
- Die englische Krankenversicherung,
NHS.
Begleitung beim Termin.
- Hilfestellung zur Erlangung der NI
Nummer (National Insurance Number) .Begleitung
beim Termin
Gebühr: 4.900,00 Euro
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