Einkommenssteuer senken - Non-Domiciled-Status

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Nie wieder Steuern zahlen: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England

Vorab: Zielgruppendefinition

Personen die bisher in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, ergänzend Personen mit hohem steuerpflichtigen Einkommen z.B. aus selbständiger Tätigkeit, Gesellschafter oder Aktionäre einer Kapitalgesellschaft und/oder Dividendenzuflüsse aus Beteiligungen. Mithin müssen die Mandanten in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren für eine solche Konstellation zu tragen, ergänzend ggf. die Gründungs-und Jahresgebühren für eine Auslandsgesellschaft oder Trust. Es müsste -zumindest nach "außen- unangreifbar darstellbar sein, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen in England ist (51% des Jahres in England anwesend, Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen,beruflicher und/oder privater Interessensschwerpunkt). Zu unserem Service gehört auf Wunsch die Wohnungssuche in England (London), Erteilung der NI- und NHS (Steuernummer /Sozialversicherungsnummer UK) sowie die Zuweisung eines englischen Steuerberaters (deutschsprachig) für die Einkommenssteuererklärung in England. Auf "deutscher Seite" übernehmen wir die "Steuerfreistellung" gegenüber dem inländischen Finanzamt. Beachten Sie hierbei, dass verschiedene Aspekte des deutschen AStG zu beachten sind, ggf. unter Rechtswidrigkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung. Im "Endeffekt" (Zielsetzung) soll Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Großbritannien dargestellt werden, mithin hat Großbritannien das Besteuerungsrecht, wobei sie kein englischer Staatsbürger sein dürfen. Mithin werden nur DIE Einkünfte in England zur Einkommensbesteuerung herangezogen, die auf ein englisches Konto fließen.

Sie werden alle Steuersorgen los!

Möglich wird das durch drei Besonderheiten: Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen, der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“  und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).

Grundlagen englisches Steuersystem

Was Ausländer steuerlich wissen müssen

Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.

Weitere Aspekte:

Nach ca. 6 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence“ in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden. Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden.

Ausländer sollten steueroptimiert denken

Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch eine Steuerberatungskanzlei eine Steueroase für Personen, deren „Domicile“ außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicil“ liegt darin, das „Domicil“ voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.

Wichtig:  Es gibt kein DBA Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer.


Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden? (Beispielhaft)

Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto

  • Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto

  • Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto

  • Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit-ausgeübt in GB

  • Für Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne

  • Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen

Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB

Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:

  • Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)

  •  Reines Kapitalkonto (2)

  •  Kapitalgewinnkonto (3)

  • Kapitaleinkünftekonto (4)

Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge

Steuerliche Konsequenz

Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.

Planungsschritte

In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren. Im ersten Schritt sollte die Ansässigkeit in Großbritannien eingeleitet werden: Wohnung oder Immobile auf eigenen Namen, steuerliche Anmeldung, NI-Nummer, NHS (Sozialversicherung), Konto. Im Rahmen des "beruflichen Interessensschwerpunktes" kann eine englische Limited gegründet werden, wobei der Mandant/Steuerpflichtiger als Direktor oder zweiter Direktor angestellt wird. Die englischen Kollegen dokumentieren Sie mithin als Non-Domc., da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in England gestalten wollen, aber kein englischer Staatsbürger sind. Ihre "steuerliche Ansässigkeit" greift mithin nach 6 Monaten und einem Tag in England. Bei den Planungsschritten muss zwischen der "englischen und deutschen Seite" unterschieden werden. Englische Seite: Gestaltung des Lebensmittelpunktes,Konto,NI-Nummer,NHS,steuerliche Anmeldung. Deutsche Seite: Möglichst steuerneutraler Wegzug, ggf. unter Beachtung der Aspekte des deutschen AStG und Prüfung der Rechtswidrigkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung auf EU-Ebene.

Gebühren

Das Konstrukt ist steuerrechtlich sehr anspruchsvoll und komplex. Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine individuelle Lösung in Zusammenarbeit mit unseren englischen Kollegen. Dabei rechnen wir mit anwaltlichen Stundensatz zu 250,00 Euro/Std ab, rechnen Sie mit minimal 40 Stunden ( 20 Std als Vorausleistung). Selbstverständlich können wir Ihnen bei der Wohnsitzname in England behilflich sein, inkl. NIE-Nr. und NHS (vgl unten). Die ggf. notwendige Gründung einer englischen Limited oder Trust erfolgt nach unseren Gebühren gemäß Gebührenliste Firmengründungen im Ausland. Für die Eröffnung eines Schweizer Kontos -oder Offshore- berechnen wir ebenfalls nach Aufwand.

Servicepakete England (London)

Unser deutschsprachiger Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung, NI-Nummer, NHS und Hilfe bei der Wohnungssuche (sofern gebucht). Sie werden vom Flughafen London abgeholt und entsprechend begleitet.

-Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:

  • Das englische Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge

  • Die englische Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Begleitung beim Termin

  • Die NI Nummer: Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number), Anträge, Begleitung beim Termin

Gebühr: 3.200,00 Euro


-Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich.

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

- Telefonische Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:

  • Welcher Londoner Stadtteil?

  • Preislage (Zimmer oder Wohnung)

  • Kaufen oder Mieten?

- Wohnungssuche in London:

  • Vorauswahl von 2-3 Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache und Ihren Vorstellungen

  • Einstellung von Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per Fax

  • Abholung von Flughafen London City (LCY).

  • Besichtigung von zwei - drei ausgewählten Wohnungen

  • Vorvertrag, Holding deposite, admin fee, deposit, usw. .

  • Maras Formular

  • Der Mietvertrag. Assured Shorthold Tenancy Agreement: Juristische Prüfung, Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages

- Wohnungsübernahme: Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)

- Formalitäten

  • Anmeldung von Gas, Wasser, Strom.

  • Council Tax (Gemeindesteuer): Anmeldung

- Telefon: Handy, Telefon- / Internetanmeldung.

- Kurze Einführung in das Underground Netz von London

-Bankkonto, NHS und Ni

  • Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in UK), Begleitung beim Termin
  • Die englische Krankenversicherung, NHS. Begleitung beim Termin.
  • Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number) .Begleitung beim Termin

Gebühr: 4.900,00 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

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