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Die Steuerwehr der London Consulting

Wir kennen das aus unser täglichen Praxis sehr gut: Frustrierte Mandanten zeigen uns Ihren Steuerbescheid und sind fassungslos über die hohen Steuerforderung des deutschen Finanzamtes. Der bisher tätige Buchhalter oder Steuerberater hat völlig unberührt die laufenden Geschäftsvorfälle verbucht und sah sich nicht in der Lage, seinen Mandanten vor dem drohenden Unheil zu warnen. Oder: Er hatte keine Ideen und Konzepte die drohenden Katastrophe abzuwenden. Das liegt natürlich auch daran, dass das deutsche Steuerrecht wenig Spielräume lässt, Betriebsausgaben/Aufwendungen kaum noch absetzbar sind und schnell der Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung formuliert wird. Mithin liegt es auch daran, dass deutsche Steuerberater i.d.R. rein deutsch, national, ausgerichtet sind und europäisches und/oder internationales Steuerrecht konsequent ignorieren. Damit ist jetzt Schluss: Als internationale Steuerkanzlei warnen wir Sie rechtzeitig vor der drohenden Katastrophe und offerieren legale Möglichkeiten der Steuerminderung.