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Ausland gründen, Firmengründung ausland
Die
Steuerwehr der London Consulting
Wir kennen das aus unser täglichen
Praxis sehr gut: Frustrierte Mandanten zeigen uns Ihren Steuerbescheid
und sind fassungslos über die hohen Steuerforderung des deutschen
Finanzamtes. Der bisher tätige Buchhalter oder Steuerberater hat
völlig unberührt die laufenden Geschäftsvorfälle verbucht und sah sich
nicht in der Lage, seinen Mandanten vor dem drohenden Unheil zu
warnen. Oder: Er hatte keine Ideen und Konzepte die drohenden
Katastrophe abzuwenden. Das liegt natürlich auch daran, dass das
deutsche Steuerrecht wenig Spielräume lässt,
Betriebsausgaben/Aufwendungen kaum noch absetzbar sind und schnell der
Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung formuliert wird. Mithin
liegt es auch daran, dass deutsche Steuerberater i.d.R. rein deutsch,
national, ausgerichtet sind und europäisches und/oder internationales
Steuerrecht konsequent ignorieren. Damit ist jetzt Schluss: Als
internationale Steuerkanzlei warnen wir Sie rechtzeitig vor der
drohenden Katastrophe und offerieren legale Möglichkeiten der
Steuerminderung.
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