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Investitionsstandort
Tschechien
Unsere Dienstleistungen "Investitionen
in Tschechien"
Tschechien ist insbesondere für
deutsche Unternehmen ein interessanter Standort aufgrund:
- der Investitionsanreize über
nationale- und EU-Regelungen, Förderprogramme
- Steuernachlässe für neue
Unternehmensansiedlungen
- Günstige Grundstücke
- Geringe Lohnkosten
Unsere Kanzlei hilft deutschen
Unternehmen bei der Ansiedlung in Tschechien, in Zusammenarbeit mit
der Agentur für Wirtschaftsförderung in Tschechien und Ansässiger
Steuerkanzleien. Wir erarbeiten individuelle Konzepte unter
Berücksichtigung der EU-und nationaler Förderprogramme, ergänzend
offerieren wir entsprechende Gestaltungen im Rahmen der verbundenen
Unternehmen zur Senkung der "globalen Steuerlast". Selbstverständlich
werden EU-Regelungen im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie in der
Gesamtkonzeption beachtet.
Zielgruppendefinition
Zielgruppen sind Unternehmen (KMU) im
Bereich Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe, die eine
Betriebsstättenverlagerung nach Tschechien oder eine
Teil-Betriebsstättenverlagerung erwägen, um im europäischen Kontext
Lohnkosten und Steuern zu sparen, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme
der Fördermittel.
Verarbeitende Industrie -
Investitionsanreize und Eignungskriterien
Die Tschechische Republik bietet
mittels mehrerer Programme sowohl neu gegründeten, als auch
bestehenden Unternehmen Investitionsanreize und Förderungen der
gewerblichen Tätigkeit. Dieses Dokument beschreibt das System der
Investitionsanreize, die den Investoren in Produktionsanlagen von der
Regierung geboten werden.
Das Nationale System der
Investitionsanreize
Die Regierung der Tschechischen
Republik verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von
Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an
war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl
für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet.
Das seit dem 1. Mai 2000 rechtskräftige
und im Mai 2004 novellierte Gesetz über Investitionsanreize (Gesetz
Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht und erweitert das
ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das Gesetz wurde mit der
Europäischen Kommission diskutiert und folgt den europäischen Regeln
für öffentliche Förderung.
Die Im Gesetz über Investitonsanreize
aufgelisteten Investitonsanreize
- Steuernachlässe
Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum vom bis zu 10 Jahren
für neu gegründete Unternehmen.
- Partielle
Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
für bestehende Unternehmen.
- Förderung der Schaffung von
Arbeitsplätzen Finanzielle Subventionen für die Schaffung neuer
Arbeitsplätze.
- Förderung von Schulungen und
Umschulungen Finanzielle Subventionen für Schulungen und
Umschulungen von neuen Arbeitnehmern.
- Standorte Übertragung von
Grundstücken und/oder Infrastruktur zu günstigen Preisen.
Die Investitionsanreize können einzeln
oder als Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre
Auswirkungen einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des
Projekts haben.
Steuernachlässe
Die Steuernachlässe haben zwei Formen.
Wenn ein neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung
des Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen
Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder
Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen
Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen
partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu
10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von
Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des maximalen
möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet - siehe
Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit Regeln
der Europäischen Union im folgenden Text.
Schaffung von Arbeitsplätzen und
Subventionen für Schulungen und Umschulungen
Der Umfang der Subventionen für die
Schaffung von Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der
Region, in der die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt
sich zwischen null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb
des Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300
USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die mehr
als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls für
Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen null
bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten bewegen.
Gründstücke zu einem begünstigten
Preis
Dieser Investitionsanreiz ist auf
nationaler Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten
Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des
Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der Investitionsanreiz
wird von der Regierung gegenüber Kommunen und/oder privaten Bauträgern
in Formen von Fördermitteln für den Ausbau der Infrastruktur der
Grundstücke und für die Übertragung von Land im Eigentum des Staates
auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen geleistet. Resultat dieses
Investitionsanreizes war der Aufbau von 80 Gewerbegebieten in den
Jahren 1998 bis 2003, in denen sich erschlossene Grundstücke für
Investoren befinden.
Eignungskriterien für die
verarbeitende Industrie
- Die Investition muss in den Bereich
verarbeitende Industrie vorgenommen werden und mindestens 50 % der
Fertigungseinrichtungen müssen Maschinenanlagen bilden, die auf der
von der Regierung verabschiedeten Liste der
Hightech-Maschinenanlagen aufgeführt sind.
- Die Investition muss in den Ausbau
eines neuen Werkes oder in die Erweiterung oder Modernisierung
bestehender Produktionsanlagen zum Zweck der Errichtung einer neuen
Produktionsanlage gerichtet sein.
- Der Investor muss mindestens 200
Mio. CZK (ca. 8 Mio. USD) innerhalb drei Jahren investieren. Diese
Grenze ist auf 150 Mio. CZK (ca. 5,5 Mio. USD) oder 100 Mio. CZK
(ca. 3,5 Mio. USD) in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate
herabgesetzt.
- Mindestens die Hälfte der
Mindestinvestition muss aus Eigenmitteln des Investors getragen
werden.
- Mindestens 40 % der
Gesamtinvestition muss in Maschinenanlagen erfolgen.
- Die geplante Produktion muss alle
tschechischen Umweltanforderungen erfüllen.
Investitionanreize - übereinstimmung
mit EU-Direktiven
Die Übereinstimmung der in der
Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der
EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft.
Die einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium
für Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft ebenfalls
einen Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung für jedes
Projekt. Die aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt wird als
ein prozentueller Anteil des Gesamtwertes der aktuellen Investition
berechnet (d.h. Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen,
einschließlich Aufwendungen für immaterielles Anlagevermögen in Höhe
bis zu 25 % der Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und
Einrichtungen). Ist die festgelegte Grenze der öffentlichen Förderung
für das Projekt erreicht worden, werden die Steuerferien beendet und
das Unternehmen muss mit der Entrichtung der Körperschaftsteuer
beginnen.
Siehe auch die Karte der maximalen Prozentsätze der öffentlichen
Förderung in unterschiedlichen Regionen der Tschechischen Republik, im
Einklang mit EU-Regeln.
Strategische Dienstleistungen und
Technologiezentren - Investitionsanreize und Eignungskriterien
Im Rahmen der Stärkung der Position der
Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und Technologien
in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische Regierung ein
neues System der Investitionsanreize ein, welches zur Förderung von
Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche entworfen wurde.
Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine Zusage über die
Projektförderung erhalten.
Auf Grundlage der Regierungsverordnung
Nr. 1238 vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur
Förderung von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen
folgende Investitionsanreize geboten:
Förderung der unternehmerischen
Tätigkeiten
- Jährliche Leistung bis zu 50% der
zulässigen Aufwendungen auf unternehmerische Tätigkeiten
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit
können Lohnkosten oder die Anschaffung von materiellen und
immateriellen Anlagevermögen sein);
- Die Subventionen können über einen
Zeitraum von maximal 10 Jahren geleistet werden, bis zur Obergrenze
der öffentlichen Förderung (dieser Höchstbetrag wird auf Grundlage
von zwei jährlichen Durchschnittslöhnen der Mitarbeiter während den
ersten drei Jahren oder der Aufwendungen auf materielles und
immaterielles Anlagevermögen binnen fünf Jahren ermittelt).
Förderung von Schulungen und
Umschulungen
- Subventionen in Höhe bis 35% (30% in
Prag) auf Spezialschulungen und bis 60% (55% in Prag) auf allgemeine
Schulungskosten. Spezialschulungen sind Schulungen, in deren Rahmen
den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die
lediglich im Rahmen des Projekts des Investors verwendet werden und
nicht einfach in andere Unternehmen übertragen werden können.
Allgemeine Schulungen sind Schulungen, bei denen den Mitarbeitern
Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die auch außerhalb des
Projekts des Investors verwendet werden können.
- Die Subventionen können für einen
Zeitraum von maximal 3 Jahren (bzw. 5 Jahren, falls der Investor
mehr als 100 neue Arbeitsplätze schafft) geleistet werden. Der
Höchstbetrag der Subvention auf Schulungen und Umschulungen ist auf
100 000 CZK (bzw. 150 000 CZK, falls der Investor mehr als 100 neue
Arbeitsplätze schafft) je Mitarbeiter festgelegt.
Definition der strategischen
Dienstleistungen
"Strategische Dienstleistungen" sind
ausgewählte Tätigkeiten der Unternehmen, die charakteristisch sind
durch hohen Mehrwert, hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften,
nahen Bezug zu Informationstechnologien, deutliche internationale
Ausrichtung, d.h. Kundendienstzentren, einschließlich regionaler
Hauptsitze multinationaler Unternehmen, Softwareentwicklerzentren,
Experten- und Lösungszentren für Informations- und
Telekommunikationstechnologien und Hightech-Reparaturzentren.
Definition der Technologiezentren
Technologiezentren sind Zentren für
innovative Tätigkeiten, mit nahem Bezug zur Produktion. Es wird
erwartet, dass die Resultate der innovativen Tätigkeiten binnen 3
Jahren ab der Herausgabe des Bescheides über Zusage von Fördermitteln
in die übliche Produktion übergehen. Zu typischen Tätigkeiten eines
Technologiezentrums gehören regelmäßig oder periodisch anfallende
Änderungen an Produkten, Fertigungsstrecken, Produktionsprozesse,
Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen und anderer
Operationen, falls diese Änderungen einen Fortschritt darstellen.
Technologiezentren können keinesfalls Tätigkeiten im Zusammenhang mit
oder für die Rüstungsindustrie ausführen.
| Eignungskriterien |
| Art des Projekts |
Technologiezentren
Software-Entwicklerzentren
Experten und Lösungszentren
Zentralen von übernationalen Unternehmen |
Kundendienstleistungs- Zentren
High-tech-Reparaturzentren
Shared-Service-Zentren
(mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen) |
| Mindesthöhe der Investition |
15 Mio. CZK |
30 Mio. CZK |
| Mindestanzahl der neu geschaffenen
Arbeitsplätze |
15 |
50 |
| Finanzierung des Projekts aus
Eigenmitteln des Empfängers |
7,5 Mio. CZK |
15 Mio. CZK |
| Anbindung an die Produktion (nur für
Technologiezentren) |
voraussichtliche Realisierung der
Resultate des Technologiezentrums in der Produktion |
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Programm zur Förderung der Schaffung
von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am Stärksten
Betroffenen Regionen - Investitionsanreize und Eignungskriterien
Zum Zweck der Förderung der Schaffung
von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten
betroffenen Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004
die neue Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine
finanzielle Förderung von in die verarbeitende Industrie oder
spezifische Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen
ermöglicht. Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage
über Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im
Rahmen dieses Programms geboten:
Finanzielle Förderung der Schaffung
von neuen Arbeitsplätzen
- gewährt bis zu einer Höhe von 200
000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, bis zu einer Höhe von 50%
der tatsächlich anfallenden förderungsfähigen Kosten (Bruttolöhne
und Bruttogehälter, die in einem zweijährigen Zeitraum an die
arbeitnehmer auf in Rahmen des Projekts neu geschaffenen
Arbeitsplätzen ausgezahlt wurden)
- Finanzielle Förderung von Schulungen
und Umschulungen
- gewährt in einer Höhe von 35% der
tatsächlichen förderungswürdigen Kosten der Schulungen und
Umschulungen von Arbeitnehmern, maximal aber 30 000 CZK pro neu
geschaffenen Arbeitsplatz
Eignungskriterien
- Die Investition muss in neue
Produktion oder in spezifische Dienstleistungen (Kundendienstzentren
und Shared-Service-Zentren) oder in die Erweiterung der bestehenden
Produktion, bzw. Erweiterung bestehender spezifischer
Dienstleistungen gerichtet sein.
- Das Projekt muss in einer Region
angesiedelt werden, in der die durchschnittliche Arbeitslosenrate
14% überschreitet.
- Der Investor muss mindestens 10 Mio.
CZK in materielles und immaterielles Anlagevermögen investieren (mit
Ausnahme von Leasings).
- Die Hälfte der Mindestinvestition,
d.h. 5 Mio. CZK, muss aus Eigenmitteln des Investors getragen
werden.
- Mindestens 10 neue Arbeitsplätze
müssen geschaffen werden.
- Alle oben genannten Bedingungen
müssen binnen zwei Jahren erfüllt werden, und zwar ab dem Datum des
Abschlusses des Abkommens über die Förderung des Vorhabens.
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