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Unsere
Kanzlei gründet für Mandanten vorwiegend Gesellschaften auf Isle of
Man, Malta und England, mit Glücksspiel- und/oder
Wettlizenz, ergänzend Lizenzen für ein Online-Casino.
Außerdem sind wir über unsere Kooperationspartner
in der Lage, die fertige Software z.B. für ein
Online-Spielcasino und/oder die gesamte Homepage im Internet
zu installieren. Wir beraten bei der Auswahl des Sitzstaates
und der erforderlichen Lizenz. Grundlegende Informationen
erhalten Sie auf unserer
Index-Seite für Glücksspiel-Lizenz.
Glückspiel-Lizenz
für Online-Glückspiel/Lotterie/Wetten:
Ausgangsbasis für das Modell
ist die
Gründung einer englischen Limited
mit Betriebsstätte in England. Mit entscheidend ist die
richtige Ausgestaltung der Limited, um die Annahme einer
Scheinfirma und/oder des Gestaltungsmissbrauchs und/oder die Wirkung
8 AStG
bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen zu verhindern.
Im Rahmen des
Zulassungsverfahrens erfolgt eine gerichtliche Anhörung in
London, wobei der Direktor der Limited zugegen ist. Die
Lizenz hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann
entsprechend verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer
beträgt 3 -4 Monate.
Das Online-Angebot wird mithin auf einem
englischen Server gehostet, Domaineigner ist die englische
Kapitalgesellschaft (Limited). Unsere englische
Partnerkanzlei übernimmt die Maßnahmen von der
Antragsstellung bis zur Lizenz, ergänzend
Buchhaltung,VAT-Anmeldung,Jahresabschluss und ggf.
Lohnabrechnungen, ergänzend die Auswertungen der zu
leistenden Glücksspielsteuern ("Alles in einer
Hand-Lösung").
Es wird in England zwischen
"Veranstalter-Lizenz" (bietet eigene Glücksspiele im
Internet an) oder "Vermittler-Lizenz" unterschieden.
Außerdem besteht ein Unterschied, ob die Gesellschaft das
Glücksspiel in Großbritannien oder nur außerhalb
Großbritanniens ("Remote
General Betting License"
)anbieten will.
Die
Glücksspiel-Steuern liegen bei ca. 15%, die Ertragssteuern
der englischen Limited progressiv steigend von 19-30% (bis
300.000 ePfund Gewinn 19%).
Erforderliche Unterlagen sind ein
Geschäftsplan (BusinessPlan in englischer Sprache),Plan G&V
für die ersten zwei Jahre und eine Dokumentation der
Zuverlässigkeit der Geschäftsführung.
Staatliche Gebühren /Fees
Es gibt 3 Arten der Gebühren. Zum einen
die Antragsgebühr für jede Lizenz und zum anderen für jede
Personal
Management Lizenz als Einmalzahlung.
Diese sind vorab bzw mit dem Antrag zu
entrichten. Als dritte Gebühr fallen außerdem jährliche
Gebühren für den Lizenznehmer an, als auch 5-jährliche
Bearbeitungsgebühren für die Personal Lizenzen (sehr
gering). Die Lizenzgebühr wird 30 Tage nach Erteilen der
Lizenz fällig.
Antragsgebühr : 20.580,00 GBP einmalig
pro Lizenzierungsantrag. Personal Management License: 330.
00 GBP pro Person.
Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich
nach dem Bruttoumsatz:
Kategorie F - bis 5 Mio GBP Umsatz
Kategorie G - 5-100 Mio GBP Umsatz
Kategorie H - 100 - 200 Mio GBP Umsatz
Kategorie I - 200 - 500 Mio GBP Umsatz
Kategorie J - ueber 500 Mio Umsatz
Nehmen wir als Beispiel als an, dass der
Mandant in die Kategorie I fällt, so würden die
Einmalgebühren wie beschrieben fällig werden, und eine
jährliche Lizenzgebühr von 110'820. 00 GBP. Wir können Ihnen
gerne eine Prognose bzw einen Forecast liefern.
Regulatorische Auflagen
Es muss ein Audit durchgeführt würden (Uk
Wirtschaftsprüfung), wenn ein Ertrag von über 1 Mio GBP
erreicht wird. Außerdem wir eine jährlicher Antrag für die
Prüfung der reg. Auflagen verlangt, den man mit der mit dem
Entrichten der Lizenzgebühr schicken soll.
Weitere Anforderungen
Sollten weiterführende und/oder
weitere/andere Arten des Glücksspieles angeboten werden z.B
Bingo, so werden diese NICHT von der GBL abgedeckt und
müssen gesondert beantragt und erlaubt werden.
Es gibt außerdem gewisse Konditionen für
den Erhalt der Lizenz, die man erfüllen muss. Hier die
wichtigsten:
- Benachrichtigung an die GC, wenn sich
die Anteilsverteilung der Shareholder um mehr als 3%
verändert.
- AGBs bzw alle Glücksspiel relevanten
Infos müssen auf der WebSite aufgeführt sein.
- Es gibt diverse Ausbildungsstandards /
Anforderungen für Mitarbeiter
- Geldwäsche Gesetz Anforderungen
- Benachrichtigungen an die GC, wenn sich
Änderungen im KeyManagement ergeben.
Besteuerung
Die "Glücksspiel Steuer" kann sich
in zwei "Duties" dargestellt werden:
1) "Betting duty", die "Wettsteuer" wird
auf jeden Netto-Einsatzbetrag der eingenommen wird fällig-
sofern anwendbar-
2) "Remote Gaming Duty", die "Fernspiel
Steuer", wird fällig auf die Nettoerlöse von
Glücksspielen-sofern anwendbar
Diese ist in beiden Fällen 15% und wird
auf die netto Einsätze bzw Erlöse auf einer
vierteljährlichen Basis fällig.
Kosten Lizenz (Anwaltliche
Gebühren zur Realisierung der Lizenz/Genehmigungsverfahren)
Die Kosten zur Realisierung des Modells
betragen ca. 60.000,00 ePfund, je nach Leistung.
Einlage-/Sicherungskapital muss nicht erbracht werden.
Hinzukommen die staatlichen Gebühren für die Zulassung vor
der englischen Gambling Commission.
Es können weitere Gebühren hinzukommen,
z.B. für die Übersetzung des BusinessPlans in die englische
Sprache. Wir können hier einen entsprechenden Übersetzer
empfehlen.
Da auch das englische
Glückspielrecht sehr komplex ist, führen wir i.d.R. vorab
eine "Machbarkeitsstudie" für Ihr Vorhaben durch.
Hier prüfen wir und unsere englischen Anwälte, welche Lizenz
genau erforderlich ist, welche Unterlagen beizubringen sind
usw. Für diese Machbarkeitsstudie stellen wir einmal 6.000
Euro netto in Rechnung. 50% der Gebühr wird dann bei
weiterer Auftragserteilung an die Gebühr für
Lizenz/Genehmigungsverfahren gutgeschrieben/angerechnet.
Kosten englische Limited
Die Gebühren richten sich nach der
Ausgestaltung der Gesellschaft,
mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite zum Thema.
Steuerliche Gestaltung
Neben der Lizenzierung spielt die
steuerliche Gestaltung i.d.R. eine wichtige Rolle. Mithin
die Fragestellungen der "verbundenen Unternehmen" ,
Nicht-Wirkung 8 AStG bei "Deutschen Mandanten",
Wirkung der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ,ergänzend ggf. die
Installation einer EU-Holding zur steuerfreien
Vereinnahmung der englischen Dividenden.
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