Wett Lizenz - Glücksspiel Lizenz in England
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ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht:
Die Zeitschrift für Wett- und Glücksspiel, kurz ZfWG, ist eine Zusammenarbeit des DSV - Deutscher Sportverlag GmbH und den Herausgebern Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Dr. Manfred Hecker sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild. Ein unverzichtbares Nach- schlagewerk für alle, die sich im Bereich des Wett- und Glücksspielrechts stets auf dem aktuellen Stand halten wollen. Die "Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht" ist insbesondere für Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ein Kompendium, in dem neueste Entscheidungen und deren Auswirkungen von kompetenten Autoren kommentiert und erläutert werden.

www.zfwg.de

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Wettlizenz,Sportwetten,Glückspiellizenz

England: Glücksspiel-Lizenz, Lotterie-Lizenz, Lizenz für Sportwetten

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten vorwiegend Gesellschaften auf Isle of Man, Malta und England, mit Glücksspiel- und/oder Wettlizenz, ergänzend Lizenzen für ein Online-Casino. Außerdem sind wir über unsere Kooperationspartner in der Lage, die fertige Software z.B. für ein Online-Spielcasino und/oder die gesamte Homepage im Internet zu installieren. Wir beraten bei der Auswahl des Sitzstaates und der erforderlichen Lizenz. Grundlegende Informationen erhalten Sie auf unserer Index-Seite für Glücksspiel-Lizenz.

Glückspiel-Lizenz für Online-Glückspiel/Lotterie/Wetten:

Ausgangsbasis für das Modell ist die Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte in England. Mit entscheidend ist die richtige Ausgestaltung der Limited, um die Annahme einer Scheinfirma und/oder des Gestaltungsmissbrauchs und/oder die Wirkung 8 AStG bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen zu verhindern.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt eine gerichtliche Anhörung in London, wobei der Direktor der Limited zugegen ist. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann entsprechend verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 -4 Monate.

Das Online-Angebot wird mithin auf einem englischen Server gehostet, Domaineigner ist die englische Kapitalgesellschaft (Limited). Unsere englische Partnerkanzlei übernimmt die Maßnahmen von der Antragsstellung bis zur Lizenz, ergänzend Buchhaltung,VAT-Anmeldung,Jahresabschluss und ggf. Lohnabrechnungen, ergänzend die Auswertungen der zu leistenden Glücksspielsteuern ("Alles in einer Hand-Lösung").

Es wird in England zwischen "Veranstalter-Lizenz" (bietet eigene Glücksspiele im Internet an) oder "Vermittler-Lizenz" unterschieden. Außerdem besteht ein Unterschied, ob die Gesellschaft das Glücksspiel in Großbritannien oder nur außerhalb Großbritanniens ("Remote General Betting License" )anbieten will. 

Die Glücksspiel-Steuern liegen bei ca. 15%, die Ertragssteuern der englischen Limited progressiv steigend von 19-30% (bis 300.000 ePfund Gewinn 19%).

Erforderliche Unterlagen sind ein Geschäftsplan (BusinessPlan in englischer Sprache),Plan G&V für die ersten zwei Jahre und eine Dokumentation der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung.

Staatliche Gebühren /Fees

Es gibt 3 Arten der Gebühren. Zum einen die Antragsgebühr für jede Lizenz und zum anderen für jede Personal  Management Lizenz als Einmalzahlung.

Diese sind vorab bzw mit dem Antrag zu entrichten. Als dritte Gebühr fallen außerdem jährliche Gebühren für den Lizenznehmer an, als auch 5-jährliche Bearbeitungsgebühren für die Personal Lizenzen (sehr gering). Die Lizenzgebühr wird 30 Tage nach Erteilen der Lizenz fällig.

 

Antragsgebühr : 20.580,00 GBP einmalig pro Lizenzierungsantrag. Personal Management License: 330. 00 GBP pro Person.

 

Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich nach dem Bruttoumsatz:

 

Kategorie F - bis 5 Mio GBP Umsatz

Kategorie G - 5-100 Mio GBP Umsatz

Kategorie H - 100 - 200 Mio GBP Umsatz

Kategorie I - 200 - 500 Mio GBP Umsatz

Kategorie J - ueber 500 Mio Umsatz

 

Nehmen wir als Beispiel als an, dass der Mandant in die Kategorie I fällt, so würden die Einmalgebühren wie beschrieben fällig werden, und eine jährliche Lizenzgebühr von 110'820. 00 GBP. Wir können Ihnen gerne eine Prognose bzw einen Forecast liefern.

 

Regulatorische Auflagen

 

Es muss ein Audit durchgeführt würden (Uk Wirtschaftsprüfung), wenn ein Ertrag von über 1 Mio GBP erreicht wird. Außerdem wir eine jährlicher Antrag für die Prüfung der reg. Auflagen verlangt, den man mit der mit dem Entrichten der Lizenzgebühr schicken soll.

 

Weitere Anforderungen

 

Sollten weiterführende und/oder weitere/andere Arten des Glücksspieles angeboten werden z.B Bingo, so werden diese NICHT von der GBL abgedeckt und müssen gesondert beantragt und erlaubt werden.

 

Es gibt außerdem gewisse Konditionen für den Erhalt der Lizenz, die man erfüllen muss. Hier die wichtigsten:

 

- Benachrichtigung an die GC, wenn sich die Anteilsverteilung der Shareholder um mehr als 3% verändert.

- AGBs bzw alle Glücksspiel relevanten Infos müssen auf der WebSite aufgeführt sein.

- Es gibt diverse Ausbildungsstandards / Anforderungen für Mitarbeiter

- Geldwäsche Gesetz Anforderungen

- Benachrichtigungen an die GC, wenn sich Änderungen im KeyManagement ergeben.

 

Besteuerung

 

Die "Glücksspiel Steuer"  kann sich in zwei "Duties" dargestellt werden:

 

1) "Betting duty", die "Wettsteuer" wird auf jeden Netto-Einsatzbetrag der eingenommen wird fällig- sofern anwendbar-

2) "Remote Gaming Duty", die "Fernspiel Steuer", wird fällig auf die Nettoerlöse von Glücksspielen-sofern anwendbar

 

Diese ist in beiden Fällen 15% und wird auf die netto Einsätze bzw Erlöse auf einer vierteljährlichen Basis fällig.

 Kosten Lizenz (Anwaltliche Gebühren zur Realisierung der Lizenz/Genehmigungsverfahren)

Die Kosten zur Realisierung des Modells betragen ca. 60.000,00 ePfund, je nach Leistung. Einlage-/Sicherungskapital muss nicht erbracht werden. Hinzukommen die staatlichen Gebühren für die Zulassung vor der englischen Gambling Commission.

Es können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. für die Übersetzung des BusinessPlans in die englische Sprache. Wir können hier einen entsprechenden Übersetzer empfehlen.

Da auch das englische Glückspielrecht sehr komplex ist, führen wir i.d.R. vorab eine "Machbarkeitsstudie" für Ihr Vorhaben durch. Hier prüfen wir und unsere englischen Anwälte, welche Lizenz genau erforderlich ist, welche Unterlagen beizubringen sind usw. Für diese Machbarkeitsstudie stellen wir einmal 6.000 Euro netto in Rechnung. 50% der Gebühr wird dann bei weiterer Auftragserteilung an die Gebühr für Lizenz/Genehmigungsverfahren gutgeschrieben/angerechnet.

Kosten englische Limited

Die Gebühren richten sich nach der Ausgestaltung der Gesellschaft, mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite zum Thema.

Steuerliche Gestaltung

Neben der Lizenzierung spielt die steuerliche Gestaltung i.d.R. eine wichtige Rolle. Mithin die Fragestellungen der "verbundenen Unternehmen" , Nicht-Wirkung 8 AStG bei  "Deutschen Mandanten", Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ,ergänzend ggf. die Installation einer EU-Holding zur steuerfreien Vereinnahmung der englischen Dividenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

http://www.etc-lowtax.net/    

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/ http://www.international-vc.org
http://www.international-ukbusiness.com http://www.schuldenade.com
http://www.international-vc.de http://www.first-international.org
http://www.gfunden.de http://www.steuermanager.org  
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.html http://www.dubai-start.de http://www.london-consulting.net  http://www.ins-cash.com http://www.charisma-friends.de http://www.london-consulting.org/konto/index.html - Schuldnerberatung

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