Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei
 
   
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Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für Deutsche!

Direktlinks zum Thema:

1. Einleitung Insolvenzverfahren in England  

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Unser Selfmade-Paket UK Inso können Sie hier bestellen.. Alle Fakten, gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen in UK u.v.m.

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

2. Vorgehensweise

Zunächst muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) nach England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Der Schuldner muss seine beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkte in England haben, wobei NICHT auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne abgestellt wird. Daher sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens auch eine englische Limited mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland gegründet werden, sofern der Schuldner keinen Anstellungsvertrag/Job in England hat. Der Schuldner wird bei "seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt, Zufluss auf sein englisches Privatkonto.

Hinweis: Bei der englischen Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist, sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das Vermögen der Limited zugreifen. Selbständige können nun parallel mit "Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Limited. Die genaue Ausgestaltung der englischen Limited hängt vom individuellen Fall ab und sollte persönlich besprochen werden.

Alternative: Der Schuldner kann bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so ggf. keine Limited-Gründung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch mit "Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das Honorar nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die Limited.  

Wichtige Punkte

Natürlich lässt sich ein solches Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen.

Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne (abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann von England aus realisiert werden).

Da im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, gibt es abweichend verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Schuldner weiterhin eine Wohnung in Deutschland innehaben und könnte sogar in Deutschland arbeiten, sofern maximal 49% Anwesenheit in Deutschland. Die praktische Durchführung ist hier jedoch schwer realisierbar, da der Schuldner jedes Mal nach Deutschland fliegen müsste, um seiner Arbeit nachzugehen, bzw. Nachweis der gebuchten Flüge. Wenn der Schuldner z.B. Nahe der französischen Grenze wohnt und arbeitet, wäre in diesem Fall das französische Insolvenzverfahren vorzuziehen.  Da nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, kann z.B. die Ehefrau weiterhin in Deutschland ansässig bleiben.

Zusammenfassung bis hier

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
  • Sozialversicherungsnummer in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
  • Privater Interessenschwerpunkt: Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
  • Deutschland: Sie können in Deutschland angemeldet bleiben und/oder eine Wohnung innehaben. Sie können in Deutschland einer Arbeit/Tätigkeit nachgehen, sofern Ihre Anwesenheit glaubhaft unter 49% des Jahres UND in England die überwiegenden beruflichen und/oder privaten Interessen bestehen.
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen. Haben Sie in Deutschland weiter eine Wohnung (Anmeldung), realisieren Sie eine Postweiterleitung zu Ihrer englischen Wohnung oder Domiziladresse Ihrer Limited
  • Deutsche Gläubiger: Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
  • Insbesondere das zuständige Amtsgericht muss informiert werden, damit z.B. Ladungen zur e.V. entgegnet werden können und/oder die Wohnungsöffnung verhindert werden kann
  • Deutscher Anwalt erforderlich?: Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
  • Immobilien in Deutschland: Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden. Der allgemeine Grundsatz lautet: Der Schuldner sollte im Rahmen des englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland vermögenslos sein.

Gebühren Servicepakete Insolvenzverfahren in England

1.1 bis 1.2: Servicepakete England (London)

Unser deutschsprachiger Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung und Hilfe bei der Wohnungssuche. Sie werden vom Flughafen London abgeholt und entsprechend begleitet.

1.1 Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:

  • Das englische Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge

  • Die englische Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Termin

  • Die NI Nummer: Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number), Anträge, Termin

Sonst:

  • Info-Paket UK Inso: Dokumentation zum Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl. gesetzliche Grundlagen

  • Gläubiger K.O: 400 Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können

  • Vermittlung an englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2 zusätzlich buchen

Gebühr: 3.200,00 Euro

Zielgruppen: Mandanten, die bereits einen Wohnsitz in England haben bzw. unser Angebot "Smal-Wohnsitz" in Anspruch nehmen.


1.2. Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich.

-  Anreise:

  • Beratung bei der Fluglinien Auswahl (Wer ist günstig, wer ist teuer?)

  • Welches Hotel?

- Telefonische Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:

  • Welcher Londoner Stadtteil?

  • Preislage (Zimmer oder Wohnung)

  • Kaufen oder Mieten?

- Wohnungssuche in London:

  • Vorauswahl von 2 Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache

  • Einstellung von Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter Bereich) oder per Fax

  • Abholung von Flughafen London City Flughafen (LCY).

  • Besichtigung von zwei ausgewählten Wohnungen

  • Vorvertrag, Holding deposite, admin fee, deposit, usw. .

  • Maras Formular

  • Der Mietvertrag. Assured Shorthold Tenancy Agreement.

- Wohnungsübernahme: Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)

- Formalitäten

  • Anmeldung von Gas, Wasser, Strom.

  • Council Tax (Gemeindesteuer).

- Telefon: Handy, Telefon- / Internetanmeldung.

- Kurze Einführung in das Underground Netz von London

-Bankkonto, NHS und Ni

  • Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in Uk)
  • Die englische Krankenversicherung, NHS.
  • Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number)

Sonst:

  • Info-Paket UK Inso: Dokumentation zum Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl. gesetzliche Grundlagen

  • Gläubiger K.O: 400 Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können

  • Vermittlung an englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2 zusätzlich buchen

Gebühr: 4.900,00 Euro


1.3. Voll-Service- Paket: Hilfe bei der Wohnsitzname in England, Einleitung des Insolvenzverfahrens, Begleitung deutschsprachiger Anwalt, inkl. NHS,NIE und Konto

Sie haben noch keine Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich. Außerdem: Die erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung des Insolvenzverfahrens in England, notwendige Maßnahmen auf deutscher und englischer Seite.

Dienstleistungen wie 1.2. (Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname) sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung des InsoVerfahrens in England. Sie müssen beibringen: Eine komplette Liste der Gläubiger (Gläubiger, Art der Forderung, gesetzlicher Vertreter,Grundforderung,Verzugszinsen,Anwalts-und Verfahrenskosten der Gegenseite; Mahnverfahren,Vollstreckungsbescheide,e.V.; bei Unternehmen: BWAs,Bilanzen usw..)

Gebühr: 9.800,00 Euro


2. Small-Wohnsitz London

Untermietvertrag in einem größeren Einzelhaus in London (Kooperationspartner LCT). Das Mietverhältnis ist NICHT für die ständige Nutzung geeignet. Tageweise Nutzung ist mit Rücksprache des Eigners natürlich möglich.

Gebühr: Einmalzahlung für Untermietvertrag, Service-und Verwaltung: 990,00 Euro. Monatliche Miete: 300,00 Euro. Dieses Angebot ist i.d.R. mit der Dienstleistung Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname zu buchen. Das Kontingent ist auf Grund der vorhandenen Zimmer begrenzt, bitte anfragen.

Auftragserteilung UK Inso


3. "Erst-Mal-Weg-Adresse in England"

Stellung einer Briefkastenadresse in England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt). Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK Adresse.

Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.


4. Einleitung Insolvenzverfahren in England, UK Anwalt

4.1. Direktvermittlung an englischen Anwalt, Interessensschwerpunkt UK Inso, Erfahrungen in diesem Bereich, nur englischsprachig:  Einmalig 800,00 Euro Vermittlungsgebühr, inkl. Vorbereitung der Unterlagen. Der englische Anwalt rechnet direkt mit dem Mandanten ab. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Gläubiger und wie gut die Unterlagen vorbereitet sind. Erfahrungswerte: 1.500,00- 3.000,00 Euro, zzgl Gebühren englisches Insolvenzgericht ca. 800 ePfund. Geeignet für Mandant, die englischsprachig sind.

4.2. Deutscher Anwalt und UK Anwalt: 3.900,00 bis 4.900,00 Euro, zzgl Gebühren englisches Insolvenzgericht ca. 800 ePfund. Geeignet für Mandanten,die nicht englischsprachig sind und/oder einen deutschen Anwalt zur Unterstützung benötigen, also "Rund-Um-Betreuung in deutscher Sprache".


5. Gründung einer UK Limited

Die Gründung und Ausgestaltung einer englischen Limited können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen:

  • Gründung UK Limited (Registereintrag England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. Registered Office England für ein Jahr bezahlt: 618,00 Euro netto
  • Englische Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl. Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem staatlich geprüften Übersetzer: 290,00 Euro netto
  • Stellung des Sekretärs (Company Secretary) für das erste Jahr: 190,00 Euro netto

-Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr: 290,00 Euro netto pro Jahr für Registered Office und Secretary.

Im Grundpaket enthalten: Vorlage Treuhandverträge und Arbeitsvertrag nach englischem Recht. Beispiel: Sie gründen die UK Ltd, wobei z.B. Ihr/e Ehefrau/Ehemann oder ein Bekannter als Direktor/Shareholder auftritt. Sie selbst werden bei "Ihrer Limited" angestellt. Mithin ist nur Ihr Gehalt pfändbar, das Vermögen der Ltd bleibt unangetastet.

-Treuhand-Shareholder/Gesellschafter (eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr.

-Treuhand-Direktor: 1.200,00 Euro pro Jahr

Hinweis: Wir installieren keinen reinen "Gründungsdirektor- oder Shareholder", der nach Eintrag wieder zurücktritt (Vorsicht Billiggründer!). Vielmehr ist der Treuhänder während der Vertragslaufzeit offiziell Direktor oder Shareholder, also eingetragen ins UK Register und "anfassbar" (telefonische Erreichbarkeit usw.). Gerade im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist es von herausragender Bedeutung, dass der Direktor der Ltd für die Behörden/den InsoVerwalter erreichbar ist.

-Konteröffnung (Kontoeröffnung auf Ihre Ltd, inkl. Onlinebanking und VisaCard):  600,00 Euro


6. Rückzug nach Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet hat

Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert! Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter. Allerdings empfehlen wir eine solche Verfahrensweise nicht. Wir empfehlen den Beibehalt des Lebensmittelpunktes in England bis zur Restschuldbefreiung.

Auftragserteilung UK Inso


7. Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/ InfoPaket UK Inso):

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

Sie erhalten ein Informationspaket als pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:

  • Gesetzliche Grundlagen InsoVerfahren in England, EU-Recht
  • Skript zum Thema Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
  • Durchführung/Vorgehensweise auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung  
  • Wie gestalte ich meinen Lebensmittelpunkt in England, Fallstricke und Vermeidungsstrategien
  • Wie kann ich trotzdem von Deutschland aus arbeiten?
  • Insolvenzantrag stellen, amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als Word und pdf-Datei)
  • Zahlung an die Gläubiger, Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
  • Auftritt gegenüber den Gläubigern, Gläubigeranschreiben
  • Insolvenzstraftaten nach englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
  • Themen zur UK Inso: Was ist ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension, Lebensversicherung..
  • Kontaktadressen deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können 
  • Kontaktadressen für die Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet möglich)
  • Kontaktadressen zu englischen Banken, zur Kontoeröffnung
  • Die englische Limited: Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
  • Exposee: Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere, Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen, Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
  • Kostenlose Beratung per E-Mail: Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)

Hinweise zur Beratung per E-Mail:

Die Beratung ist auf eine Stunde begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.

  • Inkl. Gläubiger K.O.:

Der Gläubiger K.O.: Internationale Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht erörtern Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen Person! Es ist nicht nur die neuste Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema Entschuldung, sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde, denn es behandelt die Problematik von allen Seiten: Inhaltsübersicht als pdf-Datei. Diese Publikation hilft Ihnen, z.B. den Zeitraum bis zur Verfahrenseröffnung in England zu überbrücken.

Sie können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer: Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R. Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig). Selbstverständlich können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso" (Kurzbezeichnung der Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer Limited beauftragen.

Gebühren Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt

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7.1 "Erst-Mal-Weg-Adresse in England"

Stellung einer Briefkastenadresse in England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt). Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK Adresse.

Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.

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7.2 UK Limited

 

Gründung einer englischen Limited, wobei Sie den Direktor und Shareholder selbst stellen. Dieses kann z.B. Ihre Ehefrau/Ehemann sein. Sie selbst werden bei "Ihrer Ltd" angestellt. Nur Ihr Gehalt ist pfändbar im Sinne, das Vermögen der Ltd ist nicht pfändbar, da nicht Schuldner. Gestellt wird von uns der Secretary sowie das Registered-Office in England. Außerdem erhalten Sie die Vorlage eines Arbeitsvertrages nach englischem Recht.

Gebühr im ersten Jahr: 990,00 Euro, danach 290,00 Euro pro Monat

 

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