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Insolvenzverfahren in England, Restschuldbefreiung nach 12 Monaten,
Verbraucherinsolvenzverfahren
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Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei auch für
Deutsche!
Direktlinks zum Thema:
1. Einleitung
Insolvenzverfahren in England
| Nach englischem
Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12
Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten,
auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das
BGH-Urteil vom 18.
9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des
BGH-Beschlusses lautet: |
Unser
Selfmade-Paket UK Inso können
Sie hier bestellen.. Alle Fakten,
gesetzliche Grundlagen, Ablauf, Kontaktadressen in UK u.v.m. |
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger
ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur
Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen
InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich
entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im
Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden
Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ
langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18.
9. 2001 - IX ZB 51 / 00
2. Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) nach
England verlagern. Dazu ist es notwendig, in England eine
Wohnung anzumieten. Der Schuldner muss seine
beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkte in England haben,
wobei NICHT auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt im Sinne
abgestellt wird. Daher sollte im Rahmen des englischen
Insolvenzverfahrens auch eine englische Limited
mit Betriebsstätte England und ggf. Repräsentanz oder
Niederlassung in Deutschland gegründet werden, sofern der Schuldner
keinen Anstellungsvertrag/Job in England hat. Der Schuldner wird bei
"seiner" Limited angestellt und erhält ein Gehalt, Zufluss auf sein
englisches Privatkonto.
Hinweis: Bei der englischen
Limited handelt es sich um eine juristische Person im Sinne, analog
einer deutschen GmbH. Da nicht die englische Limited Schuldner ist,
sondern Sie als natürliche Person, können die Gläubiger nicht auf das
Vermögen der Limited zugreifen. Selbständige können nun parallel mit
"Ihrer" englischen Limited Geschäfte tätigen, ohne Gläubigerzugriff
auf das Vermögen der Limited. Die genaue Ausgestaltung der englischen
Limited hängt vom individuellen Fall ab und sollte persönlich
besprochen werden.
Alternative: Der Schuldner
kann bei einer englischen Firma angestellt werden und benötigt so
ggf. keine Limited-Gründung. TIPP: Wenn der englische Arbeitgeber auch
mit "Ihrer Limited" eine vertragliche Bindung eingeht, wäre das
Honorar nicht gänzlich pfändbar im Sinne, da Honorarzufluss an die
Limited.
Wichtige Punkte
Natürlich lässt sich ein solches
Insolvenzverfahren nicht gestalten, wenn Sie z.B. in Deutschland
Vollzeitbeschäftigt sind. Am Besten eignet sich ein
Insolvenzverfahren in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht
40 Std/Woche "persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen.
Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im Sinne
(abhängiges Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des
englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige
Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr
Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre
Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine
Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der Tätigkeiten kann
von England aus realisiert
werden).
Da im Rahmen des englischen
Insolvenzverfahrens nicht auf den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt
abgestellt wird, gibt es abweichend verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Schuldner weiterhin eine Wohnung
in Deutschland innehaben und könnte sogar in Deutschland arbeiten, sofern
maximal 49% Anwesenheit in Deutschland. Die praktische Durchführung
ist hier jedoch schwer realisierbar, da der Schuldner jedes Mal nach
Deutschland fliegen müsste, um seiner Arbeit nachzugehen, bzw.
Nachweis der gebuchten Flüge. Wenn der Schuldner z.B. Nahe der
französischen Grenze wohnt und arbeitet, wäre in diesem Fall das
französische Insolvenzverfahren vorzuziehen. Da nicht auf
den steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt abgestellt wird, kann z.B. die
Ehefrau weiterhin in Deutschland ansässig bleiben.
Zusammenfassung bis hier
- Verlagerung des
Lebensmittelpunktes: Mindestens 51% des Jahres in England
anwesend, eine Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto
in England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein Untermietvertrag
vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei Verwandten/Bekannten
begründet keinen Lebensmittelpunkt, sofern kein Untermietvertrag.
Die Wohnung in England muss der "ständigen Nutzung" ausgestaltet
sein: Möbliert, Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
- Sozialversicherungsnummer in
England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die
Ansässigkeit in England
- Konto in England: Eröffnung
eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der
Arbeitsvertrag, der Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer
benötigt
- Beruflicher
Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener
Limited"
- Privater Interessenschwerpunkt:
Bei beruflichen Interessensschwerpunkt nicht zwingend.
- Deutschland: Sie können in
Deutschland angemeldet bleiben und/oder eine Wohnung innehaben. Sie
können in Deutschland einer Arbeit/Tätigkeit nachgehen, sofern Ihre
Anwesenheit glaubhaft unter 49% des Jahres UND in England die
überwiegenden beruflichen und/oder privaten Interessen bestehen.
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr
deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in
England. Lassen Sie alle Zahlungseingänge- /Ausgänge über das
englische Privatkonto laufen. Haben Sie in Deutschland weiter
eine Wohnung (Anmeldung), realisieren Sie eine Postweiterleitung
zu Ihrer englischen Wohnung oder Domiziladresse Ihrer Limited
- Deutsche Gläubiger: Der
englische Rechtsanwalt informiert die deutschen Gläubiger über den
Sachstand. Er benötigt eine komplette Liste der Gläubiger, mit
Anschrift, gesetzlichen Vertreter, Schuldsumme inkl. Zinsen,
Anwaltskosten der Gegenseite usw.. Diese am Besten in die englische
Sprache übersetzt.
- Insbesondere das zuständige
Amtsgericht muss informiert werden, damit z.B. Ladungen zur e.V.
entgegnet werden können und/oder die Wohnungsöffnung verhindert
werden kann
- Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
- Immobilien in Deutschland:
Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in
Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht "verloren
gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien erörtert werden.
Der allgemeine Grundsatz lautet: Der Schuldner sollte im Rahmen des
englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland vermögenslos sein.
Gebühren Servicepakete
Insolvenzverfahren in England
1.1 bis 1.2:
Servicepakete England (London)
Unser deutschsprachiger
Kooperationspartner in London übernimmt für Sie alle notwendigen
Formalitäten, begleitet Sie bei Behördengängen, Kontoeröffnung und
Hilfe bei der Wohnungssuche. Sie werden vom Flughafen London abgeholt
und entsprechend begleitet.
1.1 Service Paket
England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
- Anreise:
Bankkonto,Sozialversicherungsnummer,Krankenkasse,NI-Nummer:
-
Das englische
Bankkonto: Hilfestellung bei der Eröffnung des englischen
Bankkontos, Begleitung zum Banktermin, Anträge
-
Die englische
Krankenversicherung, NHS: Hilfestellung zur Erlangung der
Kranken-Versicherungskarte, Anträge, Termin
-
Die NI Nummer:
Hilfestellung zur Erlangung der NI Nummer (National Insurance Number),
Anträge, Termin
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 3.200,00 Euro
Zielgruppen:
Mandanten,
die bereits einen Wohnsitz in England haben bzw. unser Angebot "Smal-Wohnsitz"
in Anspruch nehmen.
1.2.
Service Paket England
mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto
Sie haben noch keine
Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche
bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der
Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die
Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London
abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich.
- Anreise:
- Telefonische
Vorbesprechung zum Wohnsitz in London:
- Wohnungssuche
in London:
-
Vorauswahl von 2
Wohnungen in London innerhalb der Preisabsprache
-
Einstellung von
Bildmaterial der Wohnungen ins Internet (Passwort geschützter
Bereich) oder per Fax
-
Abholung von
Flughafen London City Flughafen (LCY).
-
Besichtigung von
zwei ausgewählten Wohnungen
-
Vorvertrag, Holding
deposite, admin fee, deposit, usw. .
-
Maras Formular
-
Der Mietvertrag.
Assured Shorthold Tenancy Agreement.
- Wohnungsübernahme:
Check In. (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)
- Formalitäten
-
Anmeldung von Gas,
Wasser, Strom.
-
Council Tax
(Gemeindesteuer).
- Telefon:
Handy, Telefon- / Internetanmeldung.
- Kurze
Einführung in das Underground Netz von London
-Bankkonto, NHS
und Ni
- Bankkonto: Hilfestellung bei der
Eröffnung eines Bankkontos (Privatkonto in Uk)
- Die englische Krankenversicherung,
NHS.
- Hilfestellung zur Erlangung der NI
Nummer (National Insurance Number)
Sonst:
-
Info-Paket UK Inso:
Dokumentation zum
Verfahren/Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens, inkl.
gesetzliche Grundlagen
-
Gläubiger K.O: 400
Seiten eBook. Sie erhalten wertvolle Informationen, wie Sie "auf
deutscher Seite" verfahren müssen, mithin die Zeitspanne bis zur
Einleitung des Verfahrens in England überbrücken können
-
Vermittlung an
englischen Anwalt: Sie erhalten die Kontaktdaten eines englischen
Anwalts für Insolvenzrecht, der in derartigen Verfahren schon eine
Routine hat. Sind Sie nicht englischsprachig, müssten Sie 4.2
zusätzlich buchen
Gebühr: 4.900,00 Euro
1.3. Voll-Service-
Paket: Hilfe bei der Wohnsitzname in England, Einleitung des
Insolvenzverfahrens, Begleitung deutschsprachiger Anwalt,
inkl. NHS,NIE und Konto
Sie haben noch keine
Wohnung in London und möchten begleitet werden, von der Wohnungssuche
bis zur Zeichnung des Mietvertrages. Außerdem Beantragung der
Kranken-Versicherungskarte, NI Nummer und Kontoeröffnung. Die
Begleitung ist deutschsprachig, Sie werden vom Flughafen London
abgeholt, i.d.R. sind zwei Termine erforderlich. Außerdem: Die
erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung des Insolvenzverfahrens in
England, notwendige Maßnahmen auf deutscher und englischer Seite.
Dienstleistungen wie 1.2.
(Service Paket England mit
Hilfe bei der Wohnsitzname)
sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur
Einleitung des InsoVerfahrens in England. Sie müssen beibringen: Eine
komplette Liste der Gläubiger (Gläubiger, Art der Forderung,
gesetzlicher Vertreter,Grundforderung,Verzugszinsen,Anwalts-und
Verfahrenskosten der Gegenseite;
Mahnverfahren,Vollstreckungsbescheide,e.V.; bei Unternehmen:
BWAs,Bilanzen usw..)
Gebühr: 9.800,00 Euro
2. Small-Wohnsitz
London
Untermietvertrag in einem größeren
Einzelhaus in London (Kooperationspartner LCT). Das Mietverhältnis ist
NICHT für die ständige Nutzung geeignet. Tageweise Nutzung ist mit
Rücksprache des Eigners natürlich möglich.
Gebühr: Einmalzahlung für
Untermietvertrag, Service-und Verwaltung: 990,00 Euro. Monatliche
Miete: 300,00 Euro. Dieses Angebot ist i.d.R. mit der Dienstleistung
Service Paket
England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname
zu buchen. Das Kontingent ist auf Grund
der vorhandenen Zimmer begrenzt,
bitte anfragen.
Auftragserteilung UK Inso
3.
"Erst-Mal-Weg-Adresse in England"
Stellung einer Briefkastenadresse in
England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende
Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt).
Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese
Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet
werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in
Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr
besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK
Adresse.
Gebühr: 750,00 Euro für ein Jahr
(nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50 Euro pro
Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.
4.
Einleitung Insolvenzverfahren in England, UK Anwalt
4.1. Direktvermittlung an englischen
Anwalt, Interessensschwerpunkt UK Inso, Erfahrungen in diesem
Bereich, nur englischsprachig: Einmalig 800,00 Euro
Vermittlungsgebühr, inkl. Vorbereitung der Unterlagen. Der englische
Anwalt rechnet direkt mit dem Mandanten ab. Die Gebühren richten sich
nach der Anzahl der Gläubiger und wie gut die Unterlagen vorbereitet
sind. Erfahrungswerte: 1.500,00- 3.000,00 Euro, zzgl Gebühren englisches
Insolvenzgericht ca. 800 ePfund. Geeignet für Mandant, die
englischsprachig sind.
4.2. Deutscher Anwalt und UK Anwalt:
3.900,00 bis 4.900,00 Euro, zzgl Gebühren englisches
Insolvenzgericht ca. 800 ePfund. Geeignet für Mandanten,die nicht
englischsprachig sind und/oder einen deutschen Anwalt zur
Unterstützung benötigen, also "Rund-Um-Betreuung in deutscher
Sprache".
5.
Gründung einer UK Limited
Die Gründung und Ausgestaltung einer
englischen Limited können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch
erörtern. Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen:
- Gründung UK Limited (Registereintrag
England,Registerunterlagen,Apostille), inkl. Registered Office
England für ein Jahr bezahlt: 618,00 Euro netto
- Englische
Beglaubigung (Apostille) der Gründungsdokumente und
Übersetzung der kompletten Gründungsunterlagen (inkl.
Handelsregisterauszug und Satzung) mit Bestätigungsvermerk von einem
staatlich geprüften Übersetzer: 290,00 Euro netto
- Stellung des
Sekretärs (Company Secretary) für das erste Jahr: 190,00 Euro netto
-Jahresgebühren ab
dem zweiten Jahr: 290,00 Euro netto pro Jahr für Registered Office und
Secretary.
Im Grundpaket
enthalten: Vorlage Treuhandverträge und Arbeitsvertrag nach englischem
Recht. Beispiel: Sie gründen die UK Ltd, wobei z.B. Ihr/e
Ehefrau/Ehemann oder ein Bekannter als Direktor/Shareholder auftritt.
Sie selbst werden bei "Ihrer Limited" angestellt. Mithin ist nur Ihr
Gehalt pfändbar, das Vermögen der Ltd bleibt unangetastet.
-Treuhand-Shareholder/Gesellschafter
(eine juristische Person, Limited, tritt treuhänderisch als
Shareholder/Gesellschafter auf): 900,00 Euro netto/Jahr.
-Treuhand-Direktor: 1.200,00
Euro pro Jahr
Hinweis: Wir
installieren keinen reinen "Gründungsdirektor- oder Shareholder", der
nach Eintrag wieder zurücktritt (Vorsicht Billiggründer!). Vielmehr
ist der Treuhänder während der Vertragslaufzeit offiziell Direktor
oder Shareholder, also eingetragen ins UK Register und "anfassbar"
(telefonische Erreichbarkeit usw.). Gerade im Rahmen des
Insolvenzverfahrens ist es von herausragender Bedeutung, dass der
Direktor der Ltd für die Behörden/den InsoVerwalter erreichbar ist.
-Konteröffnung
(Kontoeröffnung auf Ihre Ltd, inkl. Onlinebanking und VisaCard):
600,00 Euro
6. Rückzug nach
Deutschland, nachdem das englische Insolvenzgericht das Verfahren
eröffnet hat
Gemäß BGH Urteil und EU-Rechtsprechung
bleibt "das" Insolvenzgericht zuständig, dass das Insolvenzverfahren
eröffnet hat, selbst dann, wenn der Schuldner nachfolgend seinen
Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlagert!
Mithin können Sie sogar nach Deutschland zurück, sobald das
Insolvenzverfahren in England eröffnet wurde! Sie benötigen aber in
England weiterhin eine zustellbare Postadresse und müssen für den
Insolvenzverwalter telefonisch erreichbar sein bzw. Ihr gesetzlicher
Vertreter. Allerdings empfehlen wir eine solche Verfahrensweise nicht.
Wir empfehlen den Beibehalt des Lebensmittelpunktes in England bis zur
Restschuldbefreiung.
Auftragserteilung UK Inso
7. Informationspaket zum Insolvenzverfahren in England (Selfmade/
InfoPaket UK Inso):
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Sie erhalten ein Informationspaket als
pdf-Datei oder per Post, mit allen wichtigen Informationen, um das
englische Insolvenzverfahren eigenständig umzusetzen:
- Gesetzliche Grundlagen
InsoVerfahren in England, EU-Recht
- Skript zum Thema
Insolvenzrecht England mit allen wesentlichen Fakten, gesetzlichen
Grundlagen usw.. (ca. 40 Seiten)
- Durchführung/Vorgehensweise
auf deutscher und englischer Seite, Schritt für Schritt-Anleitung
- Wie gestalte ich meinen
Lebensmittelpunkt in England, Fallstricke
und Vermeidungsstrategien
- Wie kann ich trotzdem von
Deutschland aus arbeiten?
- Insolvenzantrag stellen,
amtliche Anträge des englischen Insolvenzgerichtes im Original (als
Word und pdf-Datei)
- Zahlung an die Gläubiger,
Insolvenzverwalter, was zu beachten ist
- Auftritt gegenüber den Gläubigern,
Gläubigeranschreiben
- Insolvenzstraftaten nach
englischem Recht, was Sie nicht machen dürfen
- Themen zur UK Inso: Was ist
ein Insolvenzverfahren,Wo wird der Insolvenzantrag gestellt, die
handelnden Personen im Insolvenzverfahren,Pflichten des
Insolvenzschuldners, Auswirkungen, Was passiert mit
Immobilieneigentum, Beschränkungen im InsoVerfahren, Zahlung an
Gläubiger, Schritt im Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag,
zuständiges Gericht, die Abfolge bei Gericht, Insolvenzbegriffe in
die deutsche Sprache übersetzt, was passiert mit der Rente, Pension,
Lebensversicherung..
- Kontaktadressen
deutschsprachiger Anwälte für Insolvenzrecht in England, die Ihr
Insolvenzverfahren einleiten und begleiten können
- Kontaktadressen für die
Wohnungssuche in London (deutschsprachig, Miete über Fax/Internet
möglich)
- Kontaktadressen zu englischen
Banken, zur Kontoeröffnung
- Die englische Limited:
Gesetzliche Grundlagen, Handels-und Steuerrecht
- Exposee: Leben und Arbeiten
im Vereinigten Königreich: Arbeitssuche, Einreise- und Meldepapiere,
Gesundheitswesen, Sozialversicherung,Steuern,Arbeiten,Wohnen und
Lebenshaltungskosten,Bildung,Anerkenntnung von Qualifikationen,
Kultur und Tourismus, Rechtsfragen,Checkliste Auswandern
- Kostenlose Beratung per E-Mail:
Sie können Ihre Fragen per E-Mail stellen, wir antworten innerhalb
von 24 Stunden (Werktags). Dazu erhalten Sie ein
Kundenkennwort (Ihre Rechnungsnummer)
Hinweise zur Beratung per E-Mail:
Die Beratung ist auf eine Stunde
begrenzt. Weiterer Beratungsbedarf wird mit dem anwaltlichen
Stundensatz von 150,00 Euro/Std abgerechnet. Wir setzen Sie in
Kenntnis, sobald die Beratung kostenpflichtig wird. Bitte geben Sie
Ihren Namen und die Rechnungsnummer an.
Der Gläubiger K.O.:
Internationale Steuerberater und Fachanwälte für Insolvenzrecht
erörtern Strategien zur Entschuldung der natürlichen und juristischen
Person! Es ist
nicht nur die neuste Gebrauchsanweisung auf dem Markt zum Thema
Entschuldung, sondern auch die umfassendste, die je geschrieben wurde,
denn es behandelt die Problematik von allen Seiten:
Inhaltsübersicht als pdf-Datei.
Diese Publikation hilft Ihnen, z.B. den
Zeitraum bis zur Verfahrenseröffnung in England zu überbrücken.
Sie
können mit unserem Informationspaket das InsoVerfahren in England zu
einem großen Teil selbständig (und/oder in Zusammenarbeit mit Ihrem
heimischen Rechtanwalt/Steuerberater) realisieren. Zumindest sparen
Sie erheblich an Kosten. Folgende Kosten bleiben aber immer:
Englischer Anwalt für Insolvenzrecht, gerichtliche Gebühren UK, i.d.R.
Gründungskosten UK Limited, je nach Ausgestaltung (vgl oben). Sie
können natürlich zusätzlich zum Informationspaket eine anwaltliche
Beratung in Anspruch nehmen (Gebührenpflichtig).
Selbstverständlich können Sie uns zum "InfoPaket UK Inso"
(Kurzbezeichnung der Dienstleistung) zusätzlich mit der Gründung Ihrer
Limited beauftragen.
Gebühren Informationspaket zum
Insolvenzverfahren in England: 249,00 Euro plus MWSt
Bestellungen über unseren eShop
7.1 "Erst-Mal-Weg-Adresse in
England"
Stellung einer Briefkastenadresse in
England, inkl. eigener Telefonnummer (Anrufbeantworter, eingehende
Nachrichten werden Ihnen per E-Mail/Sounddatei zugestellt).
Postweiterleitung nach Deutschland (keine Pakete). Diese
Adresse/Telefonnummer kann zur "zeitlichen Überbrückung" verwendet
werden, bis zur realen Wohnsitzname in England, z.B. damit in
Deutschland keine zustellbare und/oder ladefähige Adresse mehr
besteht, unter Abmeldung der deutschen Adresse und Nennung einer UK
Adresse.
Gebühr: 750,00 Euro für ein
Jahr (nur mindestens ein Jahr buchbar). Für Postweiterleitung 1,50
Euro pro Brief. Es wird ein Guthaben von 50,00 Euro gestellt.
Bestellungen über unseren eShop
7.2 UK Limited
Gründung einer englischen Limited, wobei
Sie den Direktor und Shareholder selbst stellen. Dieses kann z.B. Ihre
Ehefrau/Ehemann sein. Sie selbst werden bei "Ihrer Ltd" angestellt.
Nur Ihr Gehalt ist pfändbar im Sinne, das Vermögen der Ltd ist nicht
pfändbar, da nicht Schuldner. Gestellt wird von uns der Secretary
sowie das Registered-Office in England. Außerdem erhalten Sie die
Vorlage eines Arbeitsvertrages nach englischem Recht.
Gebühr im ersten Jahr: 990,00 Euro,
danach 290,00 Euro pro Monat
Bestellungen über unseren eShop
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