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Firmengründung USA,
Corporation, Firmengründung Delaware, Firmengründung
CALIFORNIA, FLORIDA

Firmengründung USA:
Die Corporation
Vorteil Nr.
6 U.S. Immigration
Wenn man Fuss in Amerika
fassen will, hat man als Corporationsbesitzer viele Vorteile gegenüber
normalen Immigrationsanwärtern. Realistisch gesehen gibt es nämlich
zur Zeit nur zwei Möglichkeiten, relativ problemlos in die USA
einzuwandern. Und zwar muss man entweder einen U.S. Staatsbürger
heiraten oder man muss unter Public Law 101-649 in der Lage sein, eine
Million Dollar investieren zu können, womit unter anderem mindestens
zehn Arbeitsplätze für Amerikaner geschafft werden müssen. Falls man
aber eine Million nicht ganz parat haben sollte und einem die bereits
vorhandenen Ehegatten möglicherweise eine weitere Heirat in den USA
übelnehmen würden, sind die Einwanderungschancen in die USA mit
wenigen Ausnahmen sehr dünn. Nur mit einer Corporationsgründung steht
es immer noch im Rahmen der Möglichkeit, eine Einwanderung zu
verwirklichen. Man fängt an, indem man als Corporationsbesitzer eine
zeitbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Zwecke
beantragt. Es geht hierbei anfangs um das B1 Visum, welches
verhältnismässig einfach zu bekommen ist und mit welchem man eine
Aufenthaltserlaubnis von 3 bis 24 Monaten erhalten kann. Nachdem die
Corporation für ein Jahr aktiv ist, kann das L1 Visum beantragt
werden. Hierfür sind Aufenthaltsgenehmigungen bis zu sieben Jahren
möglich. Dies schliesst für dieselbe Zeitspanne automatisch das L2
Visum für Ihre Angehörigen mit ein, mit welchem Ihre Kinder sogar hier
zur Schule gehen können. Hierfür müssen Sie nachweisen können, dass
Sie in der Lage sind, Ihre Familie in den USA finanziell zu
unterhalten. Das versteht sich natürlich von selbst. Die Corporation
muss erfolgreich sein. Mit dem L1 Visum hat man die Gelegenheit, sich
lange genug in den USA aufzuhalten, um sich auf die amerikanischen
Verhältnisse einzustellen. Auch hätte man genug Zeit, evtl. seinen
Angestelltenkreis zu erweitern, um letztendlich doch für die
Investorenkategorie mit seinen zehn Angestellten zu qualifizieren,
ohne erst eine Million auf den Tisch gelegt zu haben. Als L1
Visum-Besitzer hat man auch Vorrang, über Nicht-Geschäftsleute die
sogenannte "Green Card" zu bekommen (dies ist der Personalausweis
eines Einwanderungsberechtigten). Schon nachdem man das L1 Visum nur
für ein Jahr besessen hat, darf man die "Green Card" beantragen. Bei
den hierfür erforderlichen Formalitäten können Sie unsere Anwälte
unterstützen.
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