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Vermögensverwaltungsgesellschaft
Panama,Belize,Liechtenstein gründen

Vermögensverwaltungsgesellschaft -
Kapitalverwaltungsgesellschaft gründen
Verwandte Links:
Wir gründen für Mandanten
Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland,
Liechtenstein (EWR) und anderen Ländern.
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft darf Kundengelder annehmen
(Fremdgelder),verwalten (anlegen) und nachfolgend wieder an die
Kunden ausschütten. Die Anforderungen hinsichtlich Rechtsform der
Gesellschaft, notwendiges Eigenkapital, Profile des Managements usw.
sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Geregelt werden
diese Anforderungen in den nationalen Gesetzen, z.B.
Vermögensverwaltungsgesetz in Liechtenstein. Mandanten aus
Deutschland und der EU müssen wissen, dass ggf. das
Deutsche
KWG (Kreditwesengesetz) und/oder die Europäische Richtlinie für
Finanzdienstleistungsinstitute Wirkung entfalten. I.d.R. werden
Institute im Raum der Europäischen Union und/oder dem europäischen
Wirtschaftsraum (EWR, also z.B.
Liechtenstein) unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitig
anerkannt. Dieses bedeutet z.B.,dass
eine Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft unter
bestimmten Voraussetzungen in Deutschland tätig werden kann,ohne
"deutsche Zulassung" gemäß KWG. Etwas schwieriger wird die
Angelegenheit bei Gesellschaften/Instituten außerhalb des EWRs, also
z.B. Panama,Singapur oder
Neuseeland. Gemäß Deutschem KWG wäre eine Zulassung in
Deutschland erforderlich, wenn sich die Angebote dieser Institute
aktiv an Personen richten, die in Deutschland ansässig sind. Es
bestehen allerdings Gestaltungsmöglichkeiten, eine Deutsche
Zulassung legal zu verhindern, sofern gewünscht.
Vermögensverwaltungsgesellschaft Belize
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
in Belize darf Kundengelder annehmen, verwalten,anlegen und an die
Kunden wieder ausschütten. Grundlage ist die Gründung einer
Kapitalgesellschaft auf Belize (i.d.R. IBC), die die Erlaubnis als
Vermögensverwaltungsgesellschaft erwirkt. Im Rahmen der rechtlichen
Würdigung ist zu beachten, dass im Rahmen von Dienstleistungen der
Vermögensverwaltung und/oder Finanzdienstleistungen im Sinne i.d.R.
das "Recht des Anbieterstaates" greift, also in Deutschland z.B. das
KWG (Kreditwesengesetz). Andere Länder kennen ähnliche gesetzliche
Regelungen. Ob- und in welcher Form- nun eine Belize
Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen auch an nicht
auf Belize Ansässige anbieten darf, hängt von vielen Faktoren ab und
ist Bestandteil der Beratung.
Vorteilhaft kann sich die Gründung
einer Vermögensverwaltungsgesellschaft auf Belize auf der Grundlage
folgender Faktoren darstellen:
-
-Unsere Kanzlei auf Belize ist in
der Lage, auch bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft einen
permanenten Treuhand-Direktor (angestellten Direktor im Sinne)
zu stellen. Dieses ist z.B. in Liechtenstein nicht möglich. In
anderen Offshore-Staaten ist- wenn überhaupt- nur die Stellung
eines Nominee-Direktors möglich, was im Kontext einer
Vermögensverwaltungsgesellschaft schnell zur Annahme des
Gestaltungsmissbrauchs führt
-
-Unsere Kanzlei auf Belize ist
Deutschsprachig
-
-Eine exempt Company (die
Gesellschaft tätigt nur mit außerhalb von Belize ansässigen
Geschäfte) unterliegt keiner Besteuerung
-
-Belize unterhält keine
Auskunftsklauseln in Steuerangelegenheiten
Gebühren
Vermögensverwaltungsgesellschaft
Die Gebühren für eine
Gesellschaftsgründung auf Belize sehen Sie unten. Die Gebühren für
die Zulassung als Vermögensverwaltungsgesellschaft betragen 21.500
USD. Ein permanenter Treuhand-Direktor (angestellter Direktor)
kostet 500 USD pro Monat, die einmalige Verwaltungspauschale beträgt
2.500 USD.
Gebühren
Firmengründung Belize
Dienstleistungen unserer Kanzlei:
-
Deutschsprachige Gründungkanzlei auf Belize!
-
Gründung
der Gesellschaft über Rechtsanwalts-oder Steuerkanzlei im
Sitzstaat, Registerunterlagen
-
Apostille, beglaubigte Übersetzungen der
Registerunterlagen
-
Registered Office bis Büro
-
Treuhand-Direktor in der Gründungsphase oder
ständiger Treuhand-Direktor (bei keinem anderen
Offshore-Anbieter möglich,Treuhand-Direktor spricht Deutsch!),
Treuhand-Shareholder oder Inhaberaktien oder Liechtensteiner
Stiftung als Shareholder
-
Bei Inhaberaktien: Dennoch Kontoeröffnung bei
der Zentralbank auf Belize möglich, ohne das der Shareholder bei
der Kontoeröffnung anwesend sein muss (ist sonst i.d.R. nicht
möglich)
-
Bei exempt
Company*: Darstellung des "Exempt-Status" gegenüber der Behörde
(GOV)
-
Kontoeröffnung, inkl..
VisaCard und Onlinebanking
-
-EU-Konto: Kontoeröffnung auf die
Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl.
Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes
Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter,
außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die
Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant
braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im
Gegensatz zu "Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der
Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet
wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle
erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
-
Eröffnung Schweizer Anlagekonto
für die Gesellschaft,Privatkonto
Schweiz
-
Steuerliche Beratung auf
"Beiden Seiten" (Mandant und Betriebsstättenland), steuerliche
Beratung im Rahmen der verbundenen Unternehmen
-
Bei realer
Betriebsstätten-Installation/Verlagerung: Steuerliche
Gestaltung,Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeiter
und/oder Geschäftsführung,Büro,Lagerhallen und/oder
Produktionsstätten
Natürliche Person:
Steuerliche Beratung im Rahmen "Verlagerung des
Lebensmittelpunktes", Visa-Erteilung,steuerliche Konstellation unter
Berücksichtigung Deutsches Außensteuergesetz/AO.
Kurzübersicht
Firmengründung Belize- Gesellschaftsrechtliche Ebene:
- DBA-Sachverhalt: Nein,mit
keinem Land
- EU-Niederlassungsfreiheit:
Nein
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
anwendbar: Nein
- Exempt Company*-Gründung
möglich: JA
- Steuersatz Exempt Company*:
Null
- Steuersatz One-Shore-Gesellschaften:
Keine Steuern, sofern das Unternehmen Arbeitsplätze schafft (15
Jahre Steuerfreiheit)
- Bankgeheimnis: Sehr gut, in
der Verfassung verankert
- Fiskalische
Auslieferungsabkommen: Nein, keine
- Steuer auf
Fremdquelleneinkommen: Nein
- Politische Risiken: Keine
- Öffentliches Register: Im
Register steht nur der Name der Company und der Registered
Agent. Weitere Auskünfte nicht einsehbar und werden auch nicht
erteilt
*Exempt Company: Gesellschaft, die nur
außerhalb des Sitzstaates Einkünfte generiert und daher keiner
Besteuerung unterliegt.
Natürliche Person Belize:
- Erbschaftssteuer: Ja
- Einreisebedingungen: Bezug von
2.000 USD Monatsgehalt oder 1.000 USD Rente/Monat
Gebühren Firmengründung Belize:
| Gründungskosten
(einmalig): |
| IBC mit einem share Kapital von $
50.000 |
2.700,00 Euro |
| IBC mit einem share Kapital von
mehr als $ 50.000 |
3.650,00 Euro |
| IBC mit share "no Par value" |
3.150,00 Euro |
In diesen einmaligen Gründungskosten sind die
bereits die Kosten für das "registered office" und den "registered
agent" für das Gründungsjahr enthalten. Ebenfalls enthalten:
Apostille,notariell beglaubigte Übersetzungen der wichtigsten
Gründungsunterlagen,Certifikat of Good Standing und "exempted
Status" vor den inländischen Behörden. Für viele Mandanten wichtig:
Die Kanzlei auf Belize ist deutschsprachig!
| Jährliche Kosten ab zweiten
Jahr : |
| Jährliche Registrierungsgebühr |
$ 100,00 |
| Jahresgebühr/ registered office |
$ 150,00 |
| Jahresgebühr/ registered agent |
$ 150,00 |
Die üblichen, jährlichen Kosten von insgesamt $
400,00 werden ab dem 1. Januar des auf die Gründung folgenden Jahres
fällig.
Werden die Kosten nicht bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
entrichtet, fällt ab dem 1. Juli eines jeden Jahres eine einmalige
Säumnisgebühr in Höhe von $ 50,00 an, die sich bei weiterer Säumnis
ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres auf einmalig $ 100,00 erhöht.
Erfolgt keinerlei Zahlung der Jahresgebühr bis zum 31. Dezember
eines jeden Jahres, wird die Gesellschaft ohne weitere Mahnung aus
dem IBC-Register gelöscht. Die Kosten für den "registered agent" und
das "registered office" sind gleichwohl bis zur Löschung der
Gesellschaft zu entrichten!
Die jährlichen Kosten für eine IBC mit einem share Kapital von mehr
als $ 50.000,00 belaufen sich pauschal auf $ 1.000,00, die einer IBC
mit share "no Par value" pauschal auf $ 700,00. Im übrigen gilt das
Vorstehende entsprechend.
| Optionale Leistungen und Kosten: |
| Treuhand-Direktor in der
Gründungsphase |
Im ersten Jahr 900,00 Euro, nachfolgend $
200,00 p.a |
| Ständiger Treuhand-Direktor* |
200,00 USD pro Monat (ein Jahr Voraus)+
einmalig 490,00 Euro Verwaltungsgebühr |
| Treuhand-Gesellschafter Belize |
Im ersten Jahr 700,00 Euro, nachfolgend $
200,00 |
| Treuhand-Gesellschafter, englische
Steuerkanzlei |
980,00 Euro pro Jahr, im ersten Jahr zzgl.
400 Euro |
| Inhaberaktien |
400,00 Euro einmalig |
| Offshore Bankkonto |
980,00 Euro |
| Notarielle Beglaubigung (je
Dokument) |
$ 25,00 |
| Apostille (je Dokument) |
$ 50,00 |
| Certificate of Good Standing |
$ 100,00 |
| Versandkosten (bei fehlendem
Firmen-Account) |
$ 75,00 |
Soweit Sie die obigen Treuhand-Dienste bestellen
(Treuhand-Direktor und/ oder Treuhand-Gesellschafter) fallen die
dort aufgeführten Kosten für die gesamte Laufzeit der Dienstleistung
an, fällig und zahlbar jährlich nach dem jeweiligen Gründungsjahr
der Gesellschaft, und zwar dann binnen einer Frist von 4 Wochen vor
dem Gründungsdatum der Gesellschaft.
*Nur Treuhand-Direktor. Soll der Direktor
tätig werden (Vertragsunterzeichnung usw..) mit Stundensatz zu 80
USD.
-EU-Konto:
Kontoeröffnung auf die
Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking
und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt
Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der
Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei
Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung
nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu "Billiggründern" meinen
wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung" (was i.d.R. bedeutet, das
kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei
übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des
Kontos: 1.500,00
Euro
Vermögensverwaltungsgesellschaft
Liechtenstein
In Zusammenarbeit
mit unserem Netzwerkpartner in Liechtenstein (Rechtsanwalts-und
Steuerkanzlei) gründen wir für internationale Mandanten
Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaften. Dabei wird
zunächst eine
Liechtensteiner Kapitalgesellschaft gegründet, die dann die
Zulassung als Vermögensverwaltungsgesellschaft über unsere
Liechtensteiner Anwälte beantragt. Es muss ein Eigenkapital von
100.000 Schweizer Franken vorhanden sein. Des Weiteren gibt es
Erfordernisse für die Direktoren, die Sie im Artikel 6
(Bewilligungsverfahren) finden, unten Auszugsweise veröffentlicht.
Über die Sondertatbestände des deutschen KWG
(Kreditwesengesetz) besteht unter
bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass eine deutsche
Kapitalgesellschaft die Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten
kann bzw. das eine Repräsentanz der Liechtensteiner
Vermögensverwaltungsgesellschaft in Deutschland installiert wird.
Besonders interessant dürften die
niedrigen Steuern in Liechtenstein sein und das das Liechtensteiner
Vermögensverwaltungsgesetz leichter umsetzbar/ zu erfüllen ist, als
die deutschen Rechtsvorschriften.
Die Gebühren
richten sich nach dem Aufwand und nach der Rechtsform. Das
Bewilligungsverfahren kostet mindestens 20.000 Euro. Im Rahmen einer
Liechtensteiner Vermögensverwaltungsgesellschaft kann kein
treuhänderischer Geschäftsführer/Aufsichtsrat gestellt
werden. Mithin müssen Sie- oder ein Beauftragter- Ihren
Lebensmittelpunkt nach Liechtenstein verlagern (Mietwohnung auf
eigenen Namen, mindestens 51% des Jahres anwesend, zumindest nach
"außen") und als Direktor/Geschäftsführer der Gesellschaft
auftreten. Vergleichen Sie hierzu auch Art.7-Geschäftsführung
(unten).
Dabei ist darauf
zu achten, dass zwei Direktoren erforderlich sind. Die Domizilierung
kann über das
Liechtensteiner Business Center erfolgen. Wir weisen allerdings
darauf hin, dass es sich bei einer Liechtensteiner Gesellschaft
i.d.R. um ein Nicht-DBA-Sachverhalt handelt, da Liechtenstein mit
den meisten Ländern kein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält.
Mithin entfalten §§ 12/13 AO (Deutsche Abgabenordnung) Wirkung. In
Rechtsfolge wird die Liechtensteiner Gesellschaft als Betriebsstätte
im steuerrechtlichen Sinn nur anerkannt, wenn in Liechtenstein ein
in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb (sogenannter
qualifizierter Geschäftsbetrieb) unterhalten wird (voll
eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter). Das z.B.
Deutsche Finanzamt kann eine Ansässigkeitsbescheinigung einholen,
bzw. "Umkehr der Beweislast". Prüfungsmerkmale: Mietvertrag zwischen
Gesellschaft und Vermieter, Angestelltenvertrag zwischen Angestellte
(z.B.die Direktoren) und Gesellschaft, nachvollziehbare
"Aufwandseite" (Herleitung eines aktiven Geschäftsbetriebes aufgrund
der Aufwendungen der Gesellschaft).
II. Bewilligungen
Art. 5
Bewilligungspflicht
Vermögensverwaltungsgesellschaften bedürfen vorbehaltlich
Art. 23 und Art. 34 vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit
einer Bewilligung der FMA.
Art. 6
Bewilligungsvoraussetzungen und -verfahren
1) Die Bewilligung als
Vermögensverwaltungsgesellschaft wird auf Antrag erteilt,
wenn:
a) die Gesellschaft in der
Rechtsform einer Verbandsperson, Kollektiv- oder
Kommanditgesellschaft errichtet wird;
b) der Sitz und die
Hauptverwaltung der Gesellschaft sich in Liechtenstein
befinden;
c) die Gesellschaft in
personeller und räumlicher Hinsicht über eine
angemessene inländische Betriebsstätte verfügt und eine
für die Erfüllung ihrer Aufgaben geeignete Organisation
aufweist;
d) die Geschäftsführung aus
mindestens zwei Personen besteht, die handlungsfähig und
vertrauenswürdig sind. Mindestens ein Geschäftsführer
muss tatsächlich und leitend in der Gesellschaft tätig
sein und die Voraussetzungen nach Art. 7 erfüllen. Die
Geschäftsführung kann aus nur einem Geschäftsführer
bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass die solide und
umsichtige Führung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
sowie deren Fortbestand bei Verlust der
Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers durch eine
geeignete Stellvertretungs- bzw. Nachfolgeregelung
ununterbrochen gesichert ist;
e) ein tragfähiger
Geschäftsplan samt organisatorischem Aufbau der
Vermögensverwaltungsgesellschaft vorliegt. Dieser hat
insbesondere Angaben betreffend die Organisation, das
Marketing und die Umsetzung am Markt sowie die
Finanzplanung und die Finanzierung für die ersten drei
Geschäftsjahre zu enthalten;
f) eine externe
Revisionsstelle nach Art. 43 bestellt ist;
g) eine Darstellung der
Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft vorliegt. Die
Gesellschafter, die eine qualifizierte Beteiligung
halten, müssen den im Interesse der Gewährleistung einer
soliden und umsichtigen Führung der
Vermögensverwaltungsgesellschaft zu stellenden
Ansprüchen genügen. Bestehen zwischen der
Vermögensverwaltungsgesellschaft und anderen natürlichen
oder juristischen Personen enge Verbindungen, so darf
die FMA nicht durch die enge Verbindung an der
ordnungsgemässen Wahrnehmung ihrer
Überwachungsfunktionen behindert werden;
h) die mit der Verwaltung
und Geschäftsführung betrauten Personen jederzeit in
fachlicher und persönlicher Hinsicht Gewähr für eine
einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten;
i) der Nachweis über eine
angemessene Eigenmittelunterlegung nach Art. 8 erbracht
wird;
k) ein Eigenkapital von
mindestens 100 000 Schweizer Franken oder dessen
Gegenwert in Euro oder US-Dollar voll und bar einbezahlt
ist; und
l) die Gesellschaft über
keine weitere spezialgesetzliche Bewilligung nach dem
Gesetz über die Treuhänder, über die Rechtsanwälte, über
die Patentanwälte oder über die Wirtschaftsprüfer und
Revisionsgesellschaften verfügt.
2) Der Antrag und die
einzureichenden Unterlagen sind im Original beizubringen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die
FMA kann bei fremdsprachigen Anträgen eine beglaubigte
Übersetzung einfordern.
3) Über den Antrag auf Erteilung
einer Bewilligung wird spätestens sechs Monate ab Eingang
der vollständig eingereichten Unterlagen entschieden.
4) Die FMA hat die bewilligten
Vermögensverwaltungsgesellschaften in ein Verzeichnis
aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist öffentlich zugänglich
und wird monatlich aktualisiert. Es kann mittels
Abrufverfahren eingesehen werden.
5) Die Regierung regelt das
Nähere mit Verordnung.
Art. 7
Geschäftsführung
1) Geschäftsführung im Sinne
dieses Gesetzes ist die tatsächliche Leitung durch eine
natürliche Person (Geschäftsführer). Ein Geschäftsführer im
Sinne des Art. 6 Abs. 1 Bst. d muss:
a) das liechtensteinische
Landesbürgerrecht, das Staatsbürgerrecht eines
Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen oder auf Grund
staatsvertraglicher Vereinbarung gleichgestellt sein. In
besonders berücksichtigungswürdigen und begründeten
Fällen kann die FMA Ausnahmen zulassen, sofern nicht
öffentliche Interessen entgegenstehen;
b) unter Berücksichtigung
seiner weiteren Verpflichtungen, der Organisation der
Vermögensverwaltungsgesellschaft und seines Wohnorts
gesamthaft in der Lage sein, seine Aufgaben in der
Vermögensverwaltungsgesellschaft einwandfrei zu
erfüllen;
c) auf Grund seiner
Ausbildung und seiner bisherigen Laufbahn fachlich für
die vorgesehene Aufgabe ausreichend qualifiziert sein;
die einschlägige praktische Betätigung hat zumindest
drei Jahre Vollzeit zu betragen;
d) tatsächlich und leitend
in der Gesellschaft tätig sein;
e) mit den für die
Geschäftsführung notwendigen Kompetenzen ausgestattet
sein. Hierzu zählen namentlich ein im
Öffentlichkeitsregister eingetragenes Zeichnungsrecht
und eine umfassende interne Weisungsbefugnis;
f) entweder Gesellschafter
oder Arbeitnehmer in einem festen Angestelltenverhältnis
sein; und
g) sich mit einem den
Erfordernissen der Gesellschaft entsprechenden
Arbeitspensum tatsächlich am inländischen Sitz
betätigen.
2) Ein und dieselbe Person kann
höchstens Geschäftsführer von zwei
Vermögensverwaltungsgesellschaften sein.
3) Der Nachweis über die
tatsächliche Leitung ist mit geeigneten Mitteln zu
erbringen.
4) Der Geschäftsführer ist für
die fachlich einwandfreie Erbringung der Dienstleistungen
und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
einschliesslich der Meldepflichten, verantwortlich.
5) Die Regierung regelt das
Nähere mit Verordnung.
Art. 8
Eigene Mittel
1) Eine
Vermögensverwaltungsgesellschaft muss dauernd Eigenmittel
aufweisen, die mindestens einem Viertel ihrer fixen
Betriebskosten der letzten Jahresrechnung entsprechen. Für
Vermögensverwaltungsgesellschaften, bei denen noch keine
Jahresrechnung vorliegt, sind die im Geschäftsplan
veranschlagten fixen Betriebskosten heranzuziehen.
Ungeachtet dieses Eigenmittelerfordernisses hat die
Vermögensverwaltungsgesellschaft das bei
Bewilligungserteilung geforderte Eigenkapital als
Mindestkapital dauernd zu halten.
2) Die Eigenmittelvorschriften
sind von jeder einzelnen diesem Gesetz unterstellten
Vermögensverwaltungsgesellschaft sowie auf konsolidierter
Basis zu erfüllen.
3) Das dauernde Vorliegen des
Mindestkapitals sowie der erforderlichen
Eigenmittelunterlegung hat die Revisionsstelle jährlich zu
prüfen.
4) Die Regierung regelt das
Nähere, insbesondere die Berechnung der eigenen Mittel sowie
der fixen Betriebskosten, mit Verordnung.
Verordnungen
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Vermögensverwaltung / Finanzdienstleistungslizenz Panama
Panama ist ein
Niedrigsteuerland nach 8 AStG
, mithin „Nicht-DBA-Sachverhalt“.
Davon abweichend qualifiziert §8 AStG Einkünfte aus Bank- und
Versicherungsgeschäften (§ 8 Abs.1 Nr.3 AStG), unter bestimmten
Voraussetzungen als Aktiveinkünfte, gleiches bei Einkünften aus der
Aufnahme/ Vergabe von Kapital, § 8 Abs.1 Nr.7 AStG.
§§12/13 AO sind
einschlägig, da kein DBA-Sachverhalt. Mithin löst eine Repräsentanz,
der mutmaßliche Ort der geschäftlichen Oberleitung oder ein
ständiger Vertreter, eine Betriebsstätte in Deutschland aus.
Ebenfalls: Umkehr der Beweislast.
Wir empfehlen daher
die Vorschaltung einer Offshore-Gesellschaft (BVI,Sychellen) als
Eigner der Gesellschaft bzw. die Vorschaltung einer
zyprischen Ltd als Eigner oder
die Buchung von Treuhand-Diensten (Treuhand-Shareholder Panama). Die
Gründung einer zyprischen Ltd hätte den Vorteil, dass Zypern
Mitglied der EU ist, ergänzend eine zyprische Holding
Beteiligungserlöse nicht besteuert, Dividendenausschüttungen an
einen Nicht-Zyprioten bleiben ebenfalls steuerfrei.
Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft (INC) auf
Panama gegründet. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die
Genehmigung als Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Panama Bearer Share Corporation (Panama INC mit Inhaberaktien):
Dienstleistungen und Gebühren
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Erstes Jahr:
Gründungsgebühr,Government Fee erstes Jahr,drei Nominee
Direktoren,Apostille,beglaubigte Übersetzungen der
Gründungsunterlagen (englisch, Deutsch,DK oder Fr),Zustellung
Registerunterlagen und Inhaberaktien,Kontoeröffnung Panama Bank
inkl. VisaCard und Onlinebanking,Registered Office erstes
Jahr,Vermittlung an Anwaltskanzlei Panama (englischsprachig oder
spanisch),Gründung und Eintrag über Rechtsanwaltskanzlei
Panama,Nominee Direktoren sind Anwälte der Kanzlei auf
Panama,Generalvollmacht an den Nutznießer/Mandanten,Nutznießer/Mandant
hat einzige Kontovollmacht (entsprechender
Gesellschafterbeschluss):
3.900,00 Euro .
-
Auf Wunsch kostenlos:
Trust Konto Schweizer Bank.
-
Virtuell Office oder Büro: Nach Anbieter. Wir vermitteln an ein
Business Center auf Panama. Keine Vermittlungsgebühr. Sofern wir
jedoch realisieren sollen: Einmalig 300,00 Euro.
The annual fees Panama Government charges for Panamanian
Corporations is $300.00.
Jahresgebühren Government Fee und drei Nominee Direktoren,Registered
Office:
995 USD pro Jahr,
ab dem zweiten Jahr.
-EU-Konto:
Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen
Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr
gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter,
außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die
Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant
braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu
"Billiggründern" meinen wir nicht "Hilfe bei der Kontoeröffnung"
(was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere
zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur
Eröffnung des Kontos:
1.500,00 Euro
Our Panama Bank Account Guarantee:
If you get your offshore corporation through us we will guarantee
you to get a Panama Bank Account without having to travel to Panama
as long as you can supply reasonable
identification like a notarized passport, a notarized drivers
license, bank reference letter, and a business reference letter plus
a minimum deposit of $1000.00.
Zulassung als Vermögensverwaltungsgesellschaft
Die Gebühren hängen von den Dienstleistungen ab
und betragen i.d.R. mindestens 20.000 Euro. Treuhand-Direktoren
können gestellt werden. Die Ausgestaltung des „ordentlichen
Geschäftssitzes“ im Sinne kann über ein BusinessCenter auf Panama
realisiert werden (Firmenschild,eigene Telefonnummer,Fax,persönliche
Gesprächsannahme zu den normalen Geschäftszeiten,Rufweiterleitung
usw.).
Rechtliche Würdigung
Formal juristisch darf die Panama
Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen nur an
Personen oder Firmen anbieten, die auf Panama ansässig sind. Es gilt
das Prinzip des „Anbieterstaates“. Mithin darf eine Panama
Vermögensverwaltungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen nicht an
Bürger oder Firmen in Deutschland und/oder der EU anbieten,§§ 53 KWG
entfalten keine Wirkung. Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten im
Rahmen des „geschlossenen Benutzerkreises“ (keine öffentliche
Bewerbung des Angebotes). Ergänzend greifen
Rechtshilfeersuchen nicht durch, Panama unterhält mit ganz wenigen
Ländern Vereinbarungen über Auskünfte in Steuer- oder anderen
rechtlichen Angelegenheiten.
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