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Glücksspiel Lizenz
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Glücksspiel Lizenz- Wettlizenz auf der Isle of
Man: Staatliche Zulassung
In Kooperation mit unserer Anwalts- und
Steuerkanzlei auf Isle of Man beantragen wir die staatliche Zulassung
der Isle of Man-Limited als Wettbüro/Spielcasino, i.d.R. im
Rahmen eines Internetangebotes (online gambling license). Die Gebühren setzen sich wie folgt
zusammen:
Gebühren
"Isle of Man
Offshore-Gesellschaft":
Komplett-Paket Isle of Man:
-
Gründung, Registereintrag,Apostille
-
Domizilierung Isle of Man (für das erste Geschäftsjahr bezahlt)
-
Treuhänder-Komplett-Service (für das erste Geschäftsjahr bezahlt)
-
Director, Shareholder Treuhand (für das erste Geschäftsjahr bezahlt)
-
Pauschalsteuer für das erste Geschäftsjahr
-
Gebühren Filing Fee (für das erste Geschäftsjahr bezahlt)
-
Business Bankkonto
Gesamt:
11.455,00 Euro. Jahresgebühren ab dem zweiten Geschäftsjahr:
3.600,00 Euro
Zulassungsverfahren/ Lizenz
(Behörden Isle of Man), behördliche Gebühren und Verwaltung:
- Lizenz-Beschaffung/ staatliche
Zulassung: 19.000,00 ePfund
- Laufende Gebühren für
Verwaltung/Erhaltung der Lizenz/gesetzliche Auflagen-Erfüllung:
39.000,00 ePfund im ersten Jahr, nachfolgend
36.000,00 ePfund/Jahr
Gesetzliche Abgaben:
- Bis 10 Mio ePfund Umsatz: 2,5% vom
Jahresumsatz
- 10- 40 Mio ePfund Umsatz: 0,5% vom
Jahresumsatz
- Mehr als 40 Mio ePfund Umsatz: 0,1 %
vom Jahresumsatz
Betriebsstätte auf Isle of Man
Zur Lizenzvergabe muss gewährleistet
sein, dass die Isle of Man-Limited eine Betriebsstätte im Sitzstaat,
also Isle of Man, unterhält. Der Betriebsstättenbegriff ist mithin aus
steuerrechtlicher Sicht relevant (Ort der geschäftlichen Oberleitung
als Ort der Betriebsstätte). Aus diesem Grunde installieren wir einen
auf Isle of Man steuerrechtlich Ansässigen im Sinne als Direktor der
Gesellschaft, mithin einen ordnungsgemäßen Geschäftssitz auf der Isle
of Man. Die Alternative wäre, dass der Mandant seinen
Lebensmittelpunkt nach Isle of Man verlagert. Erwirtschaftet die Isle
of Man-Limited nun überwiegend Erträge im Ausland, so wird die
Gesellschaft pauschal mit 450ePfund im Jahr besteuert, bei
inländischen Erträgen mit ca. 10%. Die steuerliche Betrachtung im
Rahmen von gemischten Gesellschaften ist möglich.
Ergänzend ist die Installation einer
realen Betriebsstätte auf Isle of Man (Ort der geschäftlichen
Oberleitung auf Isle of Man, ordnungsgemäßer Geschäftssitz, Bankkonto,
Gesellschafter auf Isle of Man Ansässig oder andere ausländische
Kapitalgesellschaft) notwendig, um die Anwendung des ausländischen
Rechts (Isle of Man) hinreichend zu dokumentieren.
Grundsätzliche Überlegungen aus
gesellschafts- und steuerrechtlicher Betrachtung
Bei einer Isle of Man-Limited handelt
es sich um eine Offshore-Gesellschaft, da nur DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) mit England und Niedrigsteuergebiet.
Diese Tatsache könnte bei Offenlegung der Beteiligungen- zumindest aus
deutscher Sicht- zur Formulierung des Gestaltungsmissbrauchs führen.
Selbst bei notwendigen Treuhandverhältnissen (Betriebsstätte Isle of
Man) besteht die Gefahr der Offenlegung, sofern Geld aus der Isle of
Man auf ein deutsches Konto fliest. Mithin würden Zuflüsse auf ein
deutsches Konto nicht im Halbeinkünfteverfahren, sondern mit
Einkommenssteuer belegt, sofern natürliche Person.
Es bestehen verschiedene Strategien,
den Hinweis auf Gestaltungsmissbrauch zu verhindern:
-Gründung einer
englischen
Limited (EU-Gesellschaft, Niederlassungsfreiheit usw..), die dann
Gesellschafter der Isle of Man Limited wird. Rechtsfolge: Gewinne der
Isle of Man-Limited fliessen in die englische Limited, mithin Abfluss
durch Rechnungsstellung. Die englische Limited kann dann z.B. als
Repräsentanz in Deutschland auftreten oder es ergeben sich
Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von verbundenen Unternehmen,
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder
Organschaftsmodell. Nachteil: Höhere Besteuerung, da Erträge in
der englischen Limited realisiert werden. Da es sich um Gewinnzuflüsse
im Rahmen eines bestehenden DBAs und verbundenen Unternehmen handelt
(Isle of Man und England), erfolgt auf der Seite der englischen
Limited zwar keine reguläre Gewinnbesteuerung, jedoch wird der Zufluss
aus Gewinnbeteiligung zwischen 25- 30% bei der englischen Limited
steuerbar. Bei z.B. 350.000 Euro Gewinnzufluss an die englische
Limited ergibt sich eine geschätzte Ertragssteuerlast von 7%, im
maximalen Fall von 19%. Stellt die englische Limited eine Rechnung an
die Isle of Man-Limited, wird der Zufluss
als
regulärer Gewinn in England besteuert.
-Zwischenschaltung einer
Schweizer
Kapitalgesellschaft: In der Schweiz bestehen aufgrund des
schweizer Steuerrechts mehr Möglichkeiten, Beteiligungsverhältnisse an
Gesellschaften mit Nicht-DBA-Status offen zu legen, ohne das
Gestaltungsmissbrauch formuliert wird.
Darstellung eines Internangebotes
Im Rahmen eines Internetangebotes, muss
die Dienstleistung auf einem Server auf der Isle of Man gehostet
werden. Mithin bestehen die Vertragsanbindungen zwischen weltweiten
Kunden und der Isle of Man-Limited, Betriebsstätte Isle of Man.
Kundeneinnahmen werden auf das Bankkonto der Isle of Man-Limited auf
Isle of Man überwiesen.
Isle of Man: Allgemeines
- Fläche: 572 qm
- Sprachen: Englisch, Manx
- Währung: Pfund Sterling (eigene
Geldzeichen)
- Einwohner: 76.000
- Hauptstadt: Douglas
- Inflation: 3 Prozent
- Arbeitslosigkeit: 1,6 Prozent
Das Kleinod in der Irischen See
zwischen Irland und Großbritannien steht unter der Schirmheerrschaft
der britischen Krone. In Fragen der Außenpolitik und Verteidigung
verlassen sich die Insolaner auf das knapp 100 Kilometer entfernte
britische Festland. Tourismus und
Landwirtschaft waren bis vor einigen Jahren die Haupteinnahmequelle
der Insulaner. Heute dagegen erwirtschaften über 45.000 vornehmlich
britische Gesellschaften mit ihren Offshore-Aktivitäten bereits 50
Prozent des Bruttosozialprodukts. Die Regierung setzt daher verstärkt
auf den Ausbau der Insel zum Finanzzentrum.
Mitte 2003 haben sich dort rund 70
Banken und Finanzgesellschaften sowie fast 200 Versicherungen
niedergelassen. Die Bankeinlagen stiegen in den vergangenen zehn
Jahren um über 400 Prozent auf rund 40 Milliarden EUR. Aber auch das
Schifffahrtsregister in Douglas kann sich sehen lassen.
Steuerfreiheit, niedrige Kosten und eine einmalige Anmeldegebühr
lockten ausländische Reeder an. Über 200 Schiffe mit einer Tonnage von
5,2 Millionen Tonnen tragen inzwischen die Manx-Flagge.
Steuerliche Vergünstigungen, die
Mitgliedschaft in Sterling-Währungsgebiet und gute Verbindungen nach
Großbritannien sind Motor dieser Entwicklung. Die Insel gehört der
EU-Freihandelszone an und ist mit Ausnahme der Außenpolitik von allen
Aspekten der Römischen Verträge ausgenommen; sie hat das Recht,
Steuern selbst festzulegen und einzuteilen.
Keine
Fiskalische Auslieferungsabkommen:
Keine
Politische Risiken:
Keine
Rechtssystem:
Entspricht dem britischen Common Law, Gesellschafts- und Steuerrecht
werden durch die Company Acts von 1931 und 1974 geregelt.
Patentschutz:
Entspricht den britischen Gesetzen
Wohnsitzannahme:
Für EU-Angehörige problemlos. Man muss etwa 50.000 Pfund bares
Einkommen nachweisen. Gewünschtes Steueraufkommen sind 10.000 Pfund
pro Jahr. Jeder Ausländer, der auf der Insel eine Immobilie kauft,
muss zusätzlich 50 Prozent des Kaufpreises auf zehn Jahre in
unbeleihbaren Regierungsanleihen anlegen.
Steuern:
Für Ansässige bestehen keine Vermögen- Erbschaft-, Schenkung- oder
Veräußerungsgewinnsteuern. Falls auf Vermögenswerte von Ansässigen
außerhalb der Insel Quellensteuern erhoben werden, können diese auf
die Insel-Steuern angerechnet werden. Die Einkommensteuer für
ansässige natürliche und juristische Personen beträgt 15 bis 20
Prozent des Nettogewinns. Non Resident Companies zahlen eine
Pauschalsteuer von 450 ePfund auf ihre Gewinne. Die
Körperschaftsteuer für Handelsgesellschaften wurde von 18 auf zehn
Prozent reduziert.
Verluste können ohne zeitliche
Begrenzung vorgetragen oder innerhalb einer Gruppe weitergereicht
werden, und abnutzbares bewegliches Anlagevermögen kann sofort
abgeschrieben werden. Seit 1984 gilt ein Gesetz über befreite
Gesellschaften. Damit gibt man Unternehmen, die bisher nur
Offshore-Geschäfte tätigen, zusätzliche Anreize, von der Insel aus
Handel zu treiben oder zu investieren.
Die Isle of Man erhebt keine Steuern auf
Vermögen, Kapital, Kapitalgewinne, Schenkungen oder Erbschaften. Eine
Stempelsteuer ist ebenfalls unbekannt. Die Mehrwertsteuer liegt bei
stattlichen 17,5 Prozent.
- Doppelbesteuerungsabkommen:
Nur für natürliche Personen aus Großbritannien
Lebenshaltungskosten:
Entsprechen dem Niveau Großbritanniens
Kommunikation:
Gut
Verkehrsverbindungen:
Auto: über Liverpool. Im Sommer gibt es weitere Verbindungen zu
anderen Häfen auf der britischen Insel. Flug: über London direkt zum
Insel-Flughafen Ronaldsway
Gesellschaften:
Empfehlenswert ist die Gründung einer pauschal besteuerten Non
Resident Limited Company.
In den letzten Jahren hat sich die
Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt.
Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich – gegen Zahlung
einer Lizenzgebühr von jährlich 2.000 Pfund und bei völliger
Steuerfreiheit – mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort
niedergelassen haben.
Mit weiteren steuerlichen
Vergünstigungen versucht die Regierung, bestehende nicht ansässige
Unternehmen, die bislang nur Offshore-Geschäfte tätigen, fest auf die
Insel zu holen.
Alles in allem ist die Gründung der
pauschal besteuerten Non Resident Limited Company empfehlenswert.
Eine Besonderheit sind Trusts auf der
Isle of Man. Sie können von Nichtansässigen zur Nutznießung
Nichtansässiger gegründet werden. Wird das Einkommen des Trusts dann
außerhalb der Insel erwirtschaftet, entsteht auf der Isle of Man keine
Steuerpflicht. Die Isle of Man war das erste Offshore-Zentrum, dem –
nach dem britischen Finanzdienstgesetz – ein Sonderstatus eingeräumt
wurde. So können auf der Insel genehmigte Investmentgesellschaften und
Anteile an Kapitalanlagegesellschaften in Großbritannien verkauft
werden. Die jährlichen Gebühreneinkommen der Trust-Verwalter sind
steuerfrei.
Die Isle of Man bietet eine reizvolle
Alternative zu den teuren Kanalinseln.
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