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Auswandern der natürlichen Person: Wohnsitzverlagerung

Wegzugsbesteuerung Wohnsitzverlagerung  Erbschafts- und Schenkungssteuer  Index Auswandern

Checkliste: Wohnsitzverlagerung bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung


Was soll erreicht werden?
 

  • Steuerbelastung senken: laufende Ertragsteuer, Erbschaftsteuer (gegebenenfalls      Vermögensteuer)
     
  • Außensteuerliche Gründe

    Kriterien des Zuzugslandes

     
  • Voraussetzungen der Ansiedlung
  • Lebensqualität (Kultur, Sprache, Sicherheit, Politik)
     
  • Steuerliche Rahmenbedingungen
     
  • Doppelbesteuerungsabkommen (ESt, ErbSt)
     
  • "überdachende" Besteuerung, zum Beispiel in der Schweiz und in Großbritannien

    Status quo des Vermögens, der Einkünfte

     
  • immobil (Unternehmen, Immobilien, abhängige Tätigkeiten, Organtätigkeiten)
     
  • mobil (Kapitalvermögen, Beteiligungen, Kunst)
     
  • neutral (Drittstaatseinkünfte)

    Was und wie kann gestaltet werden?

     
  • Welche Vermögensteile/Einkunftsquellen sollen veräußert, verpachtet, vorweggenommen vererbt, transformiert oder mitgenommen werden?
     
  • Soll die Staatsangehörigkeit des Zuzugslandes angenommen und die deutsche      Staatsangehörigkeit aufgegeben werden?

    Was bedeutet und bewirkt ein Wegzug einkommensteuerlich?

     
  • Aufgabe von Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Deuschland
     
  • Bei NICHT DBA-Ländern wie Liechtenstein, Monaco unter anderem: Vollständige Aufgabe ohne Ausnahme erforderlich
     
  • Bei DBA-Ländern (OECD-Raum): Doppelwohnsitz möglich, doch überdachende Besteuerung (zum Beispiel in der Schweiz und in Großbritannien) beachten


    Wirkung der Aufgabe von Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

     
  • Wegfall der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht, so genannte "Entstrickung" bei der ESt, nicht bei der ErbSt
     
  • Allenfalls verbleibende beschränkte Steuerpflicht, zeitlich unbeschränkt
     
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht eines Deutschen bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland, gegebenenfalls Beschränkung durch DBA nach Ablauf des fünften Jahres nach Wegzug
     
  • Zurückforderung der "Riester"- Zulagen und -vergünstigungen


    Was bedeutet und bewirkt ein Wegzug erbschaftsteuerlich?

     
  • Erbschaftsteuer:

      Durch Wegzug des Erblasser/Erben keine Vermeidung deutscher Erbschaftsteuer, wenn Erben/Erblasser Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder Inlandsvermögen vererbt wird

      Weitere Verschärfung durch Fiktion der (erweitert) unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht des Erblasser/Erben in den ersten fünf Jahren seinem Wegzug

      Erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Schenkers/Erblassers, § 4 AStG, bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland nach Ablauf der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

      Liegt ein DBA vor, teilweise Grenzen des deutschen Besteuerungsrechts

    Wichtig für die Vermögensumschichtung: Liquidation von Inlandsvermögen, Verbringung in das Zuzugsland. Möglichkeiten der deutschen vorweggenommenen Erbfolge nutzen.


    Steuerliche "GuV"

     

  • Der steuerwirksame Wegzug gelingt vollständig = Idealfall
     
  • Der steuerwirksame Wegzug gelingt nur teilweise, dann:
     

      Lohnt die laufende ertragsteuerliche Entlastung?

      Vorteile bezogen auf die eigene Lebenszeit (Barwert)
      Kosten der Aufgabe und Neuansiedlung
      Verluste auf Grund antizyklischer Veräußerungen
      Kosten für Berater, Makler, Vermittler und anderen

      Lohnt die erbschaftsteuerliche Entlastung?

      "Gewicht" einer niedrigen/fehlenden Erbschaftsteuer


    Steuerliche Hürden/"Fallstricke"

     

  • Wegzugbesteuerung gemäß § 6 AStG
     

      Voraussetzungen:

      Beteiligung einer natürlichen Person an inländischer Kapitalgesellschaft

      Beteiligung gemäß § 17 EStG

      Mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig vor Wegzug

      Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

      Rechtsfolge:

      Besteuerung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und gemeinem Wert

      Halbeinkünfteverfahren

      Besteuerung unabhängig vom Verlust des deutschen Besteuerungsrechts


     

  • Beachtung "nachlaufender" Inlandspflichten

      Erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 2 und 3 EStG

      Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, § 2 Abs. 2 Nr. 1b ErbStG

      "Überdachende" Besteuerung gemäß DBA Deutschland/Zuzugsland, Steuererklärungspflicht bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht für Welteinkommen

      Steuererklärungspflicht auch bei beschränkter Einkommensteuerpflicht (zum Beispiel Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, private Veräußerungsgeschäfte, Vermietung, Verpachtung), soweit Steuerschuld nicht durch Steuerabzug abgegolten

    Nachteile/Vorteile der unbeschränkten Steuerpflicht

     

  • unbeschränkte Steuerpflicht

      Ehegattensplittung

      Sonderausgabenabzug

      gegebenenfalls niedriger Eingangssteuersatz

  • Beschränkte Steuerpflicht

      Beschränkung auf wirtschaftlichen Zusammenhang mit inländischen Einkünften

      Verlustverrechnung nur mit inländischen Einkünften

      Sonderausgabenabzug grundsätzlich ausgeschlossen

      Mindeststeuersatz von 25 Prozent bei Veranlagung

      Abgeltungswirkung von Abzugsteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, AR-Vergütungen, gewisse gewerbliche/freiberufliche Einkünfte im Sinne von § 50a Abs. 4 EStG)

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