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Sie sind hier: auswandern
der natürlichen Person, Wegzug, Wegzugsbesteuerung,
Wohnsitzverlagerung ins Ausland
Auswandern der natürlichen
Person: Wohnsitzverlagerung
Wegzugsbesteuerung
Wohnsitzverlagerung
Erbschafts- und
Schenkungssteuer
Index
Auswandern
Checkliste:
Wohnsitzverlagerung bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung
Was soll erreicht werden?
Steuerbelastung senken: laufende
Ertragsteuer, Erbschaftsteuer (gegebenenfalls Vermögensteuer)
Außensteuerliche Gründe
Kriterien des Zuzugslandes
Voraussetzungen der Ansiedlung
Lebensqualität (Kultur, Sprache,
Sicherheit, Politik)
Steuerliche Rahmenbedingungen
Doppelbesteuerungsabkommen (ESt, ErbSt)
"überdachende" Besteuerung, zum
Beispiel in der Schweiz und in Großbritannien
Status quo des Vermögens, der Einkünfte
immobil (Unternehmen, Immobilien,
abhängige Tätigkeiten, Organtätigkeiten)
mobil (Kapitalvermögen, Beteiligungen,
Kunst)
neutral (Drittstaatseinkünfte)
Was und wie kann gestaltet werden?
Welche Vermögensteile/Einkunftsquellen
sollen veräußert, verpachtet, vorweggenommen vererbt, transformiert
oder mitgenommen werden?
Soll die Staatsangehörigkeit des
Zuzugslandes angenommen und die deutsche Staatsangehörigkeit
aufgegeben werden?
Was bedeutet und bewirkt ein Wegzug einkommensteuerlich?
Aufgabe von Wohnsitz/gewöhnlichem
Aufenthalt in Deuschland
Bei NICHT DBA-Ländern wie
Liechtenstein, Monaco unter anderem: Vollständige Aufgabe ohne
Ausnahme erforderlich
Bei DBA-Ländern (OECD-Raum):
Doppelwohnsitz möglich, doch überdachende Besteuerung (zum Beispiel in
der Schweiz und in Großbritannien) beachten
Wirkung der Aufgabe von Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in
Deutschland
Wegfall der deutschen unbeschränkten
Steuerpflicht, so genannte "Entstrickung" bei der ESt, nicht bei der
ErbSt
Allenfalls verbleibende beschränkte
Steuerpflicht, zeitlich unbeschränkt
Erweitert beschränkte Steuerpflicht
eines Deutschen bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland, gegebenenfalls
Beschränkung durch DBA nach Ablauf des fünften Jahres nach Wegzug
Zurückforderung der "Riester"- Zulagen
und -vergünstigungen
Was bedeutet und bewirkt ein Wegzug erbschaftsteuerlich?
Erbschaftsteuer:
Durch Wegzug des Erblasser/Erben
keine Vermeidung deutscher Erbschaftsteuer, wenn Erben/Erblasser
Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
Inlandsvermögen vererbt wird
Weitere Verschärfung durch Fiktion
der (erweitert) unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht des
Erblasser/Erben in den ersten fünf Jahren seinem Wegzug
Erweitert beschränkte
Erbschaftsteuerpflicht des Schenkers/Erblassers, § 4 AStG, bei
Wegzug in ein Niedrigsteuerland nach Ablauf der erweitert
unbeschränkten Steuerpflicht
Liegt ein DBA vor, teilweise Grenzen
des deutschen Besteuerungsrechts
Wichtig für die Vermögensumschichtung:
Liquidation von Inlandsvermögen, Verbringung in das Zuzugsland.
Möglichkeiten der deutschen vorweggenommenen Erbfolge nutzen.
Steuerliche "GuV"
Der steuerwirksame Wegzug gelingt
vollständig = Idealfall
Der steuerwirksame Wegzug gelingt nur
teilweise, dann:
Lohnt die laufende
ertragsteuerliche Entlastung?
Vorteile bezogen auf die eigene Lebenszeit (Barwert)
Kosten der Aufgabe und Neuansiedlung
Verluste auf Grund antizyklischer Veräußerungen
Kosten für Berater, Makler, Vermittler und anderen
Lohnt die erbschaftsteuerliche Entlastung?
"Gewicht" einer niedrigen/fehlenden Erbschaftsteuer
Steuerliche Hürden/"Fallstricke"
Wegzugbesteuerung gemäß § 6 AStG
Voraussetzungen:
Beteiligung einer natürlichen Person an inländischer
Kapitalgesellschaft
Beteiligung gemäß § 17 EStG
Mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig vor Wegzug
Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
Rechtsfolge:
Besteuerung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und gemeinem
Wert
Halbeinkünfteverfahren
Besteuerung unabhängig vom Verlust des deutschen Besteuerungsrechts
Beachtung "nachlaufender"
Inlandspflichten
Erweiterte unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 2 und 3 EStG
Erweiterte unbeschränkte
Erbschaftsteuerpflicht, § 2 Abs. 2 Nr. 1b ErbStG
"Überdachende" Besteuerung gemäß DBA
Deutschland/Zuzugsland, Steuererklärungspflicht bei unbeschränkter
Einkommensteuerpflicht für Welteinkommen
Steuererklärungspflicht auch bei
beschränkter Einkommensteuerpflicht (zum Beispiel Gewerbebetrieb,
selbständige Arbeit, private Veräußerungsgeschäfte, Vermietung,
Verpachtung), soweit Steuerschuld nicht durch Steuerabzug abgegolten
Nachteile/Vorteile der
unbeschränkten Steuerpflicht
unbeschränkte Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflicht
Abgeltungswirkung von Abzugsteuern
(Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, AR-Vergütungen, gewisse
gewerbliche/freiberufliche Einkünfte im Sinne von § 50a Abs. 4 EStG)
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