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Geografische Besonderheiten des
EU-Zollgebiets
Das Zollgebiet entspricht dabei grundsätzlich dem
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Historische, wirtschaftliche oder
geografische Besonderheiten führen jedoch bei einigen der fünfzehn
Mitgliedstaaten zu Besonderheiten, die im Beitrag dargestellt
werden.
Dieser Beitrag betrifft die Europäische Union vor
der Osterweiterung.
Innerhalb der Europäischen
Union ist der
Export von
Waren grundsätzlich frei. Es darf kein Einfuhrzoll oder eine
vergleichbare Behinderung des Imports verhängt werden. Es darf
grundsätzlich auch kein Verbot oder eine Behinderung bei der Einfuhr
bestimmter Waren geben. Verboten sind
- zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und
Ausfuhrzölle und Abgabe gleicher Wirkung zu erheben und
- mengenmäßige Beschränkung oder Maßnahme
gleicher Wirkung bei der Ein- und der Ausfuhr.
Als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend gilt
das Gebiet des Fürstentums Monaco. Das Fürstentum Andorra, die
Republik San Marino und die Türkei sind weder Mitgliedsstaaten der
EG noch gehören sie zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Allerdings
besteht zwischen der EG und jedem dieser Länder eine Zollunion
(damit gelten diese Gebiete faktisch als zum Zollgebiet der
Gemeinschaft gehörend).
Abweichungen zwischen dem Zoll- und dem
Staatsgebiet sowie erläuternde Anmerkungen zu den einzelnen
EG-Mitgliedstaaten
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Mitgliedstaat |
zum
Zollgebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete |
Gebiete,
die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören |
| Dänemark |
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Färöer-Inseln nördlich von
Schottland und Grönland |
| Deutschland |
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Büsingen (Schweizer
Zollgebiet)
Helgoland (deutsch-britisches Kolonialabkommen von 1890) |
| Finnland |
Ålandinseln in der Ostsee |
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| Frankreich |
das Gebiet der französischen
Republik einschließlich der vier überseeischen Departements:
- Guadeloupe und Martinique in der Karibik,
- Insel La Reunion im Indischen Ozean östlich von
Madagaskar und
- Guayana in Südamerika
Monaco
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die französischen
Gebietskörperschaften
- Saint Pierre et Miquelon vor Neufundland
- Insel Mayotte im Indischen Ozean
sowie die überseeischen Gebiete
- Französisch Polynesien
- Neukaledonien, beide im Pazifischen Ozean,
sowie die französischen Süd- und Antarktisgebiete
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| Irland |
erfasst wird das Gebiet der
Republik Irland, Nordirland als Teil des Vereinigten
Königreichs gehört ebenfalls zum Zollgebiet der Gemeinschaft |
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| Italien |
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die Gemeinden Livigno und
Campione d'Italia an der Grenze zur Schweiz, Teil des
Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie
Vatikanstadt/Heiliger Stuhl (souveräner Staat) |
| Niederlande |
das Gebiet des Königreichs der
Niederlande in Europa |
die außereuropäischen
Hoheitsgebiete der Niederlande in der Karibik
Aruba sowie die Niederländischen Antillen
- Bonaire
- Curacao
- Sint-Maarten
- Daba
- Sint Eustatius
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| Portugal |
Azoren und Madeira im
Atlantischen Ozean |
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| Spanien |
die Kanarischen Inseln |
die an der nordafrikanischen
Mittelmeerküste gelegenen Gebiete von Ceuta und Melilla |
| Vereinigtes Königreich |
Großbritannien und Nordirland
Insel Man/Isle of Man
Kanalinseln
- Guernsey
- Jersey
- Alderny
- Sark-Inseln
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Gibraltar |
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