Firmengründung im Ausland

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 Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte

 

 
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Firmengründung im Ausland - Ausflaggen der natürlichen Person

Wir sind ein Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt "internationale Steuergestaltung" für natürliche und juristische Personen, mithin "Firmengründungen im Ausland" zur legalen Senkung der Steuerlast, Haftungsfreistellung und/oder Senkung der Lohnstückkosten. Dabei erfolgt die Ausgestaltung der Auslandsfirmen unter Berücksichtung der internationalen Steuergesetze, mithin Verhinderung der Annahme des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs. Sie werden auf beiden Seiten (Deutschland/Österreich und Sitzstaat der neuen Gesellschaft) von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern betreut. Zielsetzung ist stets die juristisch- und steuerrechtlich wasserdichte Ausgestaltung der Gesellschaftsgründung, im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung. Wir distanzieren uns vor "Billiggründern", die reine Scheinfirmen (Briefkastenfirmen), "Gründungs-Direktoren" oder sonstigen Unfug installieren und Ihre Kunden damit einen "Bärendienst" erweisen. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass diese Gründungsagenturen i.d.R. nicht über das notwendige Wissen verfügen, um die Kunden hinreichend zu beraten. Im Rahmen einer Auslandsfirmengründung sind u.a. folgende Gesetze zu beachten (Auszug):

  • OECD-Abkommen, mithin Doppelbesteuerungsabkommen
  • EU-Niederlassungsfreiheit (bei Firmengründungen in der EU)
  • EU-Fusions-Richtlinie, 23 UmwStG
  • Deutsches Außensteuergesetz, zentral Hinzurechnungsbesteuerung (7-14 AStG) und Aktivkatalog
  • Deutsche Abgabenordnung (zentral 12/13 AO) und Körperschaftssteuergesetz
  • Einkommenssteuergesetz
  • Gesetze und Verordnungen der Betriebsstättenländer, also z.B. England,Zypern, VAE usw..
  • Urteile des EuGH, z.B. im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung
  • Umsatzsteuerrecht, 6. EG-Richtlinie

Ausflaggen der natürlichen Person

Steuerliche Gestaltung im Rahmen des Wegzugs der natürlichen Person, unter Berücksichtigung des deutschen AStG (Außensteuergesetz), insbesondere die Regelungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§2 AStG) bzw. der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Ergänzend: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England oder auf Zypern.

Allgemeine Übersicht der Dienstleistungen Steuergestaltung

  • Internationale Steuerplanung für natürliche und juristische Personen
  • Gründung von Auslandsgesellschaften (EU,Schweiz,USA,VAE und Offshore)
  • Treuhand-Dienste (Stellung Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder im Sitzstaat)
  • Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Betriebsstättenland
  • Kontoeröffnung
  • Lizenzen im Ausland, Glückspiel-Lizenzen
  • Yacht-und Schiffsregistierung Offshore
  • Gründung von Versicherungsgesellschaften, Finanzdienstleistungsunternehmen
  • Trust und Stiftungen
  • Ausländische Holdings und/oder Zwischenholdings
  • Ausflaggen der natürlichen Person, Non-Domiciled-Status in England oder Zypern, Erbschaftssteuerrechtliche Fragestellungen
  • Standortanalyse Unternehmensverlagerung

Die häufigsten Dienstleistungen

-Installation von Betriebsstätten im Ausland, EU (DBA-Sachverhalt,Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Niederlassungsfreiheit):

-Installation von Betriebsstätten im Ausland, DBA-Sachverhalt:

  • Schweiz,VAE /Dubai (einschließlich Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaft VAE)

-Installation von Betriebsstätten im Ausland, NICHT-DBA-Sachverhalt:

  • Belize, BVI, Cayman Isleland, Isle of Man, Liechtenstein

-Maßnahmen zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung inländischer Dividenden in einer ausländischen Holding und/oder Zwischenholding:

  • Holdinggesellschaft auf Zypern, Schweiz, Spanien

-Ausflaggen der natürlichen Person:

Vorgehensweise

Zunächst teilen Sie uns bitte Ihre Zielsetzungen, sowie IST-und SOLL-Zustand mit. Auf dieser Grundlage entwickeln wir für Sie die geeignete Konstellation.

Weitere Interessensschwerpunkte

Weitere Interessensschwerpunkte sind:

Service: Ihr Steuerberater online

Mit unserem Onlinedienst bieten wir unseren Mandanten tagesaktuelle Informationen zu den Themen "Steuern News" und "aktuelle Steuer-Termine". Außerdem können Sie unseren monatlichen Mandantenbrief online einsehen und ausdrucken.

Beratungskosten

Bei Inanspruchnahme einer Erstberatung berechnen wir dem Klienten 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde. Kommt es nachfolgend zu einem Vertragsabschluß zwischen dem Klienten und der London Consulting&Trustee Limited, so werden bis zu 1,5 Stunden Beratungshonorar auf die Dienstleistungsgebühr angerechnet. Mithin reduziert sich die jeweilige Dienstleistungsgebühr (z.B. Firmengründung) um maximal 225,00 Euro. Eine Erstberatung ist für den Klienten i.d.R. also kostenlos, sofern nachfolgend ein Vertrag mit unserer Kanzlei gezeichnet wird.

Nachfolgeberatung

Vereinbaren der Klient und unsere Kanzlei eine Nachfolgeberatung (z.B. Ausarbeitung komplexer Gesellschaftsstrukturen), so wird dem Klienten die Regelgebühr von 250,00 Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Es kann im Vorfeld eine maximale Stundenzahl mündlich oder schriftlich zwischen dem Klienten und uns festgelegt werden. Kommt es nachfolgend zur Vertragsunterzeichnung zwischen dem Klienten und unserer Kanzlei, so kann die Gebühr der Nachfolgeberatung nicht angerechnet werden.

Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Die London Consulting&Trustee Ltd ist Mitglied im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft. Mitglieder des Verbandes erhalten attraktive Rabatte im Rahmen unserer Dienstleistungen, mehr Infos...

 

 

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